Anfrage nach IFG zum GenTG

Laut GenTG §2 (2) – (2a) kann die Bundesregierung, nach Anhörung in der Komission, Anlagen in welchen mit Gentechnisch veränderten Mikroorganismen gearbeitet wird, per Rechtsvorschrift von den Sicherheitsmaßnehmen nach GenTG ganz oder Teilweise befreien. Die zuständige Behörde muss trotzdem ein Register mit Meldungen über diese Anlagen führen und diese regelmäßig auswerten.

Daher nachfolgend meine Fragen zum GenTG

1. Wie viele Anträge auf Befreiung von Sicherheitsmaßnahmen von GenT-Anlagen liegen der Bundesregierung vor?
2. In wie vielen Fällen gab es Genehmigungen?
3. Für welche Art von Anlagen wurden die Anträge bzw Genehmigungen ausgesprochen?
4. Ich hätte gerne die Protokolle der Anhörungen zu Befreiungen von den Sicherheitsmaßnahmen mit der Kommission, der letzten 10 Jahre.
5. Ich hätte gerne die gesamte Datenbank der Meldungen der von den Sicheheitsmaßnahmen befreiten Anlagen sowie die „in regelmäßigen Abständen durchzuführenden Auswertungen“ zu diesen Meldungen, der letzten 10 Jahre.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. Februar 2022
  • Frist
    24. März 2022
  • 0 Follower:innen
Fabian Wilmes
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut GenTG §2 (2)…
An Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Details
Von
Fabian Wilmes
Betreff
Anfrage nach IFG zum GenTG [#241645]
Datum
22. Februar 2022 15:58
An
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut GenTG §2 (2) – (2a) kann die Bundesregierung, nach Anhörung in der Komission, Anlagen in welchen mit Gentechnisch veränderten Mikroorganismen gearbeitet wird, per Rechtsvorschrift von den Sicherheitsmaßnehmen nach GenTG ganz oder Teilweise befreien. Die zuständige Behörde muss trotzdem ein Register mit Meldungen über diese Anlagen führen und diese regelmäßig auswerten. Daher nachfolgend meine Fragen zum GenTG 1. Wie viele Anträge auf Befreiung von Sicherheitsmaßnahmen von GenT-Anlagen liegen der Bundesregierung vor? 2. In wie vielen Fällen gab es Genehmigungen? 3. Für welche Art von Anlagen wurden die Anträge bzw Genehmigungen ausgesprochen? 4. Ich hätte gerne die Protokolle der Anhörungen zu Befreiungen von den Sicherheitsmaßnahmen mit der Kommission, der letzten 10 Jahre. 5. Ich hätte gerne die gesamte Datenbank der Meldungen der von den Sicheheitsmaßnahmen befreiten Anlagen sowie die „in regelmäßigen Abständen durchzuführenden Auswertungen“ zu diesen Meldungen, der letzten 10 Jahre.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 241645 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Fabian Wilmes

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Ihre Informationsfreiheitsanfrage zu Befreiungen iSd § 2 Abs. 2 und Abs. 2a GenTG Sehr geehrter [geschwärzt], vie…
Von
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Betreff
Ihre Informationsfreiheitsanfrage zu Befreiungen iSd § 2 Abs. 2 und Abs. 2a GenTG
Datum
17. März 2022 07:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Informationsfreiheitsanfrage vom 22. Februar. Da das dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) nachgeordnete BVL natürlich nicht für die Bundesregierung sprechen kann und zudem die von Ihnen genannten Befreiungen durch Rechtsverordnungen gem. § 2 Abs. 2 und Abs. 2a GenTG im BMEL federführend bearbeitet würden, habe ich Ihre Anfrage auch mit dem für Gentechnik zuständigen Referat 222 besprochen. Nach Kenntnis des BMEL und des BVL hat es nie Befreiungen (Rechtsverordnungen) gem. § 2 Abs. 2 und Abs. 2a GenTG gegeben, sodass ich Ihnen auch keine entsprechende Unterlagen zusenden kann. Es gab vor vielen Jahren mal Bestrebungen, bestimmte gentechnisch veränderte Organismen in Anhang II Teil C der EU-Richtlinie 2009/41/EG aufzunehmen, was in der Folge zu einem Rechtsverordnungserlass gem. § 2 Abs. 2 GenTG hätte führen können - dies ist jedoch bereits auf europäischer Ebene nicht realisiert worden. Bitte beachten Sie, dass die für Gentechnik zuständigen Landesbehörden im Einzelfall via § 2 Abs. 2 Nr. 2 Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV) den Betreiber von der Einhaltung von einzelnen, eigentlich für die jeweilige gentechnische Arbeit vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen befreien können. Wenn Sie diesbezüglich Informationen wünschen, sollten Sie sich an die zuständigen Überwachungsbehörden der Bundesländer wenden. Sie finden eine Liste der zuständigen Behörden mit Kontaktdaten hier: https://www.lag-gentechnik.de/documents/verteiler-2-gentechnik-vollzugsbehoerden-stand-2021-09-08_1631105123.pdf Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]