Anfrage nach IFG zum GenTG
Laut GenTG §2 (2) – (2a) kann die Bundesregierung, nach Anhörung in der Komission, Anlagen in welchen mit Gentechnisch veränderten Mikroorganismen gearbeitet wird, per Rechtsvorschrift von den Sicherheitsmaßnehmen nach GenTG ganz oder Teilweise befreien. Die zuständige Behörde muss trotzdem ein Register mit Meldungen über diese Anlagen führen und diese regelmäßig auswerten.
Daher nachfolgend meine Fragen zum GenTG
1. Wie viele Anträge auf Befreiung von Sicherheitsmaßnahmen von GenT-Anlagen liegen der Bundesregierung vor?
2. In wie vielen Fällen gab es Genehmigungen?
3. Für welche Art von Anlagen wurden die Anträge bzw Genehmigungen ausgesprochen?
4. Ich hätte gerne die Protokolle der Anhörungen zu Befreiungen von den Sicherheitsmaßnahmen mit der Kommission, der letzten 10 Jahre.
5. Ich hätte gerne die gesamte Datenbank der Meldungen der von den Sicheheitsmaßnahmen befreiten Anlagen sowie die „in regelmäßigen Abständen durchzuführenden Auswertungen“ zu diesen Meldungen, der letzten 10 Jahre.
Information nicht vorhanden
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Datum22. Februar 2022
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24. März 2022
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