Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz zur Abrufung von EU-Finanzmitteln

Anfrage an: Bundesrechnungshof

Der Anteil (in %), der Finanzmittel im Budget der Europäischen Union, die zur Verwendung in der Bundesrepublik Deutschland vorgesehen waren, welche jedoch nicht abgerufen wurden während der letzten beiden Haushaltsperioden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. Juni 2015
  • Frist
    14. Juli 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Anteil (in %…
An Bundesrechnungshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz zur Abrufung von EU-Finanzmitteln [#10114]
Datum
10. Juni 2015 01:03
An
Bundesrechnungshof
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Anteil (in %), der Finanzmittel im Budget der Europäischen Union, die zur Verwendung in der Bundesrepublik Deutschland vorgesehen waren, welche jedoch nicht abgerufen wurden während der letzten beiden Haushaltsperioden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesrechnungshof
Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre untenstehende E-Mail vom 28. Mai 2015 über www.fragdenstaat.…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
AW: Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz zur Abrufung von EU-Finanzmitteln [#10114]
Datum
16. Juni 2015 12:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre untenstehende E-Mail vom 28. Mai 2015 über www.fragdenstaat.de, in der Sie den Bundesrechnungshof unter Berufung auf das IFG um nachfolgende Informationen bitten: "Der Anteil (in %), der Finanzmittel im Budget der Europäischen Union, die zur Verwendung in der Bundesrepublik Deutschland vorgesehen waren, welche jedoch nicht abgerufen wurden während der letzten beiden Haushaltsperioden." Für Ihre Frage ist der Bundesrechnungshof nicht der richtige Ansprechpartner. Ich empfehle Ihnen, sich unmittelbar an die Europäische Union (Europäische Kommission) oder an das Bundesministerium der Finanzen zu wenden. Mit freundlichen Grüßen