Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz zur Kooperation "Smart Regions North"

- Eine Aufstellung der Projekte im Rahmen der Kooperation "Smart Regions North"
- Eine Aufstellung wie diese Projekte finanziert werden/wurden, dass heißt zu welchen Anteilen sie von welcher Kommune, von welchem Bundesland, welchem Staat und welchen Unternehmen sie finanziert wurden oder werden sollen
- Eine Aufstellung über die zugesagten Finanzierungsmöglichkeiten die genutzt und über die, die nicht abgerufen wurden

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. Juni 2015
  • Frist
    9. Juli 2015
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Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Eine Auf…
An Stadt Oldenburg in Holstein Details
Von
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Betreff
Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz zur Kooperation "Smart Regions North" [#10111]
Datum
9. Juni 2015 23:47
An
Stadt Oldenburg in Holstein
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Eine Aufstellung der Projekte im Rahmen der Kooperation "Smart Regions North" - Eine Aufstellung wie diese Projekte finanziert werden/wurden, dass heißt zu welchen Anteilen sie von welcher Kommune, von welchem Bundesland, welchem Staat und welchen Unternehmen sie finanziert wurden oder werden sollen - Eine Aufstellung über die zugesagten Finanzierungsmöglichkeiten die genutzt und über die, die nicht abgerufen wurden
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein(IZG-SH) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (UIG-SH), soweit Umweltinformationen betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 1 Abs. Nr. 1.1 der Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH-KostenVO) bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 UIG-SH/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, Sie dürfen sich freuen, ich habe aus Versehen das falsche Oldenburg kontaktiert. I…
An Stadt Oldenburg in Holstein Details
Von
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Betreff
AW: Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz zur Kooperation "Smart Regions North" [#10111]
Datum
9. Juni 2015 23:52
An
Stadt Oldenburg in Holstein
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie dürfen sich freuen, ich habe aus Versehen das falsche Oldenburg kontaktiert. Ich ziehe hiermit meine soeben versandte Anfrage bzgl. des Informationsfreiheitsgesetzes zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10111 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>