Anfrage nach laufenden Genehmigungsverfahren für Tierhaltungsanlagen für Ihren örtlichen Zuständigkeitsbereich

Antrag nach dem IZG-SH/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Wie viele Anträge auf Neuerrichtung oder Erweiterungen von genehmigungspflichtigen Anlagen nach den Nummern 7.1.* ["Anlagen zum Halten oder zur Aufzucht von"], 7.2.* ["Anlagen zum Schlachten von Tieren"] und 7.12.* des Anhang 1 zur 4. BImSchV befinden sich aktuell in Bearbeitung und welche geplanten Tierzahlen sind dabei jeweils vorgesehen?
2. Auf welche Orte/Flurstücke entfallen die unter l) erfassten Anträge jeweils?
3. Wer ist der/die Antragsteller*in?

Sollten die Daten z.T. bei anderen Ämtern erfasst sein (z.B. Veterinäramt oder Umweltamt), bitte ich um eine entsprechende Information an mich und um die Weiterleitung dieser Anfrage.

Ich beantrage die Übersendung der Informationen als zusammenfassende Tabelle oder in Textform mit den entsprechenden Angaben, gerne elektronisch. Liegt bereits eine Kurzbeschreibung zu den Verfahren vor, bitte ich um einen Vermerk dazu. Bei Anlagen, die im baurechtlichen Verfahren genehmigt werden, wird um Übersendung der Bau- und Betriebsbeschreibung gebeten, sofern sie vorliegt.

Selbstverständlich können Sie sich bei Rückfragen jederzeit an mich wenden. Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Mühe.

Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.

Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    26. August 2020
  • Frist
    25. September 2020
  • Kosten dieser Information:
    150,00 Euro
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Sebastian Lokomofeilo
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie viele Antr…
An Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein Details
Von
Sebastian Lokomofeilo
Betreff
Anfrage nach laufenden Genehmigungsverfahren für Tierhaltungsanlagen für Ihren örtlichen Zuständigkeitsbereich [#196025]
Datum
26. August 2020 18:19
An
Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie viele Anträge auf Neuerrichtung oder Erweiterungen von genehmigungspflichtigen Anlagen nach den Nummern 7.1.* ["Anlagen zum Halten oder zur Aufzucht von"], 7.2.* ["Anlagen zum Schlachten von Tieren"] und 7.12.* des Anhang 1 zur 4. BImSchV befinden sich aktuell in Bearbeitung und welche geplanten Tierzahlen sind dabei jeweils vorgesehen? 2. Auf welche Orte/Flurstücke entfallen die unter l) erfassten Anträge jeweils? 3. Wer ist der/die Antragsteller*in? Sollten die Daten z.T. bei anderen Ämtern erfasst sein (z.B. Veterinäramt oder Umweltamt), bitte ich um eine entsprechende Information an mich und um die Weiterleitung dieser Anfrage. Ich beantrage die Übersendung der Informationen als zusammenfassende Tabelle oder in Textform mit den entsprechenden Angaben, gerne elektronisch. Liegt bereits eine Kurzbeschreibung zu den Verfahren vor, bitte ich um einen Vermerk dazu. Bei Anlagen, die im baurechtlichen Verfahren genehmigt werden, wird um Übersendung der Bau- und Betriebsbeschreibung gebeten, sofern sie vorliegt. Selbstverständlich können Sie sich bei Rückfragen jederzeit an mich wenden. Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Mühe. Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Lokomofeilo Anfragenr: 196025 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196025/ Postanschrift Sebastian Lokomofeilo << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein
Anfrage nach laufenden Genehmigungsverfahren für Tierhaltungsanlagen in SH Sehr geehrter Herr Lokomofeilo, Ihre A…
Von
Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein
Betreff
Anfrage nach laufenden Genehmigungsverfahren für Tierhaltungsanlagen in SH
Datum
3. September 2020 14:27
Status
Warte auf Antwort
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11,5 KB


Sehr geehrter Herr Lokomofeilo, Ihre Anfrage ist an mich als zuständige Genehmigungs- und Überwachungsbehörde für genehmigungsbedürftige Tierhaltungsanlagen nach dem BImSchG weitergeleitet worden. Ich bestätige Ihnen hiermit den Eingang Ihrer Anfrage und bewerte Ihr Schreiben als Antrag nach § 4 Abs. 1 IZG-SH. Ich gehe derzeit davon aus, dass Ihre Anfrage gebührenfrei ist. Mit freundlichen Grüßen
Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein
Anfrage nach laufenden Genehmigungsverfahren für Tierhaltungsanlagen in SH Sehr geehrter Herr Lokomofeilo, in Ihre…
Von
Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein
Betreff
Anfrage nach laufenden Genehmigungsverfahren für Tierhaltungsanlagen in SH
Datum
10. September 2020 08:19
Status
Warte auf Antwort
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11,5 KB


Sehr geehrter Herr Lokomofeilo, in Ihrer E-Mail vom 26. August 2020 baten Sie um folgende Informationen: 1. Wie viele Anträge auf Neuerrichtung oder Erweiterungen von genehmigungspflichtigen Anlagen nach den Nummern 7.1.*, 7.2.* und 7.12.* des Anhang 1 zur 4. BImSchV befinden sich aktuell in Bearbeitung und welche geplanten Tierzahlen sind dabei jeweils vorgesehen? 2. Auf welche Orte/Flurstücke entfallen die unter l) erfassten Anträge jeweils? 3. Wer ist der/die Antragsteller*in? Zu Ihrer Anfrage ergibt sich folgender Sachverhalt: Zu Nr. 1. In Schleswig-Holstein gibt es derzeit keine Genehmigungsanträge für Anlagen zum Schlachten von Tieren und Anlagen zur Beseitigung oder Verwertung von Tierkörpern oder tierischen Abfällen, die sich aktuell in Bearbeitung befinden. In Bezug auf Tierhaltungsanlagen befinden sich derzeit 3 Genehmigungsanträge aktuell in Bearbeitung : - Errichtung und Betrieb einer Hähnchenmastanlage mit insgesamt 39.990 Mastgeflügelplätzen (Neugenehmigung) - Errichtung und Betrieb einer Hähnchenmastanlage mit insgesamt 79.800 Mastgeflügelplätzen (Neugenehmigung) - Errichtung und Betrieb einer Anlage zum Halten von Rindern (Bullenmast) mit 835 Rinderplätzen (Neugenehmigung) Die Beantwortung Ihrer Fragestellungen zu Nr. 2 und Nr.3 ist mit einer Bekanntgabe von Informationen personengebundenen Daten verbunden (§ 10 Satz 1 Nr. 1 IZG SH). Danach muss ich gemäß § 10 Satz 3 IZG SH vor der Entscheidung über die Offenbarung der nach § 10 Satz 1 Nr. 1 IZG SH geschützten Informationen die betroffenen Antragsteller/Betreiber anhören, ob sie der Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten zustimmen. Wenn die Zustimmung versagt wird, muss in einem nächsten Schritt abgewogen werden, ob das öffentliche Bekanntgabeinteresse höher zu gewichten ist, als das schutzwürdige Interesse an der Geheimhaltung der personenbezogenen Daten. Aus diesem Grund ergeben sich entgegen meiner vorherigen Einschätzung Gebühren für die von Ihnen unter Nr. 2 und 3 begehrten Auskünfte in Höhe von ca. 150 €, vergl. § 1 i.V.m. Tarifstelle 1.2 der IZG-SH-KostenVO. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie Ihren Antrag unter den erwarteten Kosten aufrecht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Lokomofeilo
AW: Anfrage nach laufenden Genehmigungsverfahren für Tierhaltungsanlagen in SH [#196025] Sehr geehrte<< Anre…
An Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein Details
Von
Sebastian Lokomofeilo
Betreff
AW: Anfrage nach laufenden Genehmigungsverfahren für Tierhaltungsanlagen in SH [#196025]
Datum
21. September 2020 19:01
An
Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Antwort! Ich bin überrascht über das Problem mit den personengebundenen Daten. Bei meinen bisherigen Anfragen in anderen Bundesländern war dies kein Problem, da ja die personengebundenen Daten sowie die Flurstücke auch in den öffentlichen Bekanntmachungen benannt werden - es also für die Antragsstellenden von vornherein klar ist, dass diese Daten öffentlich werden. In Niedersachsen sind laufende Verfahren z.B. in einer aktualisierten Liste online einsehbar: https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/download/30301/Uebersicht_der_aktuellen_Genehmigungsverfahren_nach_dem_BImSchG_in_der_Niedersaechsischen_Gewerbeaufsichtsverwaltung_I_2020_Stand_09_2020.pdf Wenn dies dennoch in diesem Fall weiterhin ein Problem und insbesondere einen solch hohen Kostenfaktor darstellt würde ich meine Anfrage eingenzen auf das Verfahren "Errichtung und Betrieb einer Hähnchenmastanlage mit insgesamt 79.800 Mastgeflügelplätzen (Neugenehmigung)" und hier um die Kurzbeschreibung und Antragssteller bitten. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Lokomofeilo Anfragenr: 196025 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196025/ Postanschrift Sebastian Lokomofeilo << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein
Anfrage nach laufenden Genehmigungsverfahren für Tierhaltungsanlagen in SH Sehr geehrter Herr Lokomofeilo, aufgru…
Von
Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein
Betreff
Anfrage nach laufenden Genehmigungsverfahren für Tierhaltungsanlagen in SH
Datum
24. September 2020 07:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Lokomofeilo, aufgrund Ihres Hinweises auf die online zur Verfügung stehenden Liste der aktuell laufenden Genehmigungsverfahren in Niedersachsen, in der auch personenbezogene Daten aufgeführt werden, werde ich veranlassen, dass die von mir dargelegte Rechtsauffassung nochmals überprüft wird. Bezüglich des Genehmigungsverfahrens „Errichtung und Betrieb einer Hähnchenmastanlage mit insgesamt 79.800 Mastgeflügelplätzen (Neugenehmigung)“ hat mir die zuständige Genehmigungsbehörde mitgeteilt, dass der Vorhabenträger den Genehmigungsantrag zurückgezogen hat. Mit freundlichen Grüßen
Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein
Anfrage nach laufenden Genehmigungsverfahren für Tierhaltungsanlagen in SH Sehr geehrter Herr Lokomofeilo, in mei…
Von
Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein
Betreff
Anfrage nach laufenden Genehmigungsverfahren für Tierhaltungsanlagen in SH
Datum
24. September 2020 15:59
Status
Warte auf Antwort
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11,5 KB


Sehr geehrter Herr Lokomofeilo, in meiner E-Mail vom 24.09.20 hatte ich Ihnen mitgeteilt, dass ich veranlasst habe, die bisherige im Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume bestehende Rechtsauffassung bezüglich der Herausgabe von personenbezogenen Daten, nochmals rechtlich überprüfen zu lassen. Aufgrund dieser rechtlichen Überprüfung und der damit einhergehenden Bearbeitung des komplexen Themas, der Herausgabe von Firmennamen mit Bezug zu personenbezogenen Daten, ist es mir leider nicht möglich, die Monatsfrist gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG SH (endet am 28.09.2020) einzuhalten. Ich möchte Sie daher um Verständnis bitten, dass ich die Frist i.S. des § 5 Abs. 2 Satz 2 IZG-SH um einen weiteren Monat verlängere. Ich werde Sie umgehend informieren, sobald mir das Ergebnis vorliegt, spätestens jedoch bis zum 28.10.2020. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Lokomofeilo
AW: Anfrage nach laufenden Genehmigungsverfahren für Tierhaltungsanlagen in SH [#196025] Sehr geehrte<< Anre…
An Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein Details
Von
Sebastian Lokomofeilo
Betreff
AW: Anfrage nach laufenden Genehmigungsverfahren für Tierhaltungsanlagen in SH [#196025]
Datum
5. Oktober 2020 18:46
An
Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Mühe - und die Zwischenauskunft aus Ihrer letzten Mail. Natürlich ist eine Fristverlängerung unter diesen Umständen verständlich. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Lokomofeilo Anfragenr: 196025 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196025/ Postanschrift Sebastian Lokomofeilo << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein
Anfrage nach laufenden Genehmigungsverfahren für Tierhaltungsanlagen in SH Sehr geehrter Herr Lokomofeilo, in mei…
Von
Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein
Betreff
Anfrage nach laufenden Genehmigungsverfahren für Tierhaltungsanlagen in SH
Datum
15. Oktober 2020 08:50
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Lokomofeilo, in meiner E-Mail vom 24.09.20 hatte ich Ihnen mitgeteilt, dass ich veranlasst habe, die bisherige in SH bestehende Rechtsauffassung bezüglich des Umgangs mit personenbezogenen Daten, nochmals rechtlich überprüfen zu lassen. Diese rechtliche Überprüfung ist nunmehr erfolgt und hat folgenden Sachverhalt ergeben: In Schleswig-Holstein werden nur förmliche immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren, d.h. Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung, öffentlich bekannt gegeben. (s. https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/I/immissionsschutz/Genehmigungsvorhaben/bekanntmachungen.html). Gemäß § 19 Abs. 1 BImSchG erfolgt keine öffentliche Bekanntgabe von vereinfachten Genehmigungsverfahren. Unabhängig davon ist der von Ihnen gezogene Rückschluss, dass aufgrund der Tatsache, dass die von Ihnen begehrten Informationen schon im Rahmen eines förmlichen Genehmigungsverfahren der Öffentlichkeit bekanntgegeben wurden und somit gleichlaufend im Rahmen von IZG-Anfragen herausgegeben werden dürfen, unzutreffend. Hintergrund ist, dass der Sinn und Zweck des förmlichen Genehmigungsverfahrens nach BImSchG von dem des IZG-SH in Verbindung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) zu unterscheiden ist. Während dem Antragsteller im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung bekannt ist, dass seine Angaben – ggf. auch personenbezogene Daten – veröffentlicht werden, hat er nicht davon auszugehen, dass seine personenbezogenen Daten anderweitig veröffentlicht werden. Somit bleibt die von mir in meiner E-Mail vom 10.09.20 dargelegte Rechtsauffassung weiterhin bestehen, d.h. ich muss vor der Entscheidung über die Offenbarung der nach § 10 Satz 1 Nr. 1 IZG SH geschützten Informationen die betroffenen Antragsteller/Betreiber anhören, ob sie der Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten zustimmen. Sollte die Zustimmung versagt werden, habe ich in einem nächsten Schritt abzuwägen, ob das öffentliche Bekanntgabeinteresse höher zu gewichten ist, als das schutzwürdige Interesse an der Geheimhaltung der personenbezogenen Daten. Ich hatte Ihnen mitgeteilt, dass sich aufgrund dieser Amtshandlung Gebühren in Höhe von voraussichtlich 150 € ergeben werden. Aufgrund Ihrer Antwort-Mail vom 21.09.20 gehe ich davon aus, dass Sie Ihr Auskunftsbegehren aufgrund der zu erwartenden Kosten nicht weiter aufrechterhalten. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich um entsprechende Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Lokomofeilo
AW: Anfrage nach laufenden Genehmigungsverfahren für Tierhaltungsanlagen in SH [#196025] Sehr geehrte<< Anre…
An Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein Details
Von
Sebastian Lokomofeilo
Betreff
AW: Anfrage nach laufenden Genehmigungsverfahren für Tierhaltungsanlagen in SH [#196025]
Datum
3. November 2020 17:25
An
Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> herzlichen Dank für die ausführliche Einschätzung! Es hängt also an der Öffentlichkeitsbeteiligung. Das habe nicht bedacht. Um hohe Bearbeitungskosten und Aufwand für Sie zu vermeiden würde ich meine Anfrage daher auf folgende einfache (und letzte) Auskunftsbitte begrenzen, sofern dies nicht unter personenbezogene Daten fällt: In welchem Ort ist folgendes Verfahren geplant: "Errichtung und Betrieb einer Hähnchenmastanlage mit insgesamt 39.990 Mastgeflügelplätzen (Neugenehmigung)" und wie ist der Stand des Verfahrens? mit freundlichen Grüßen und vielen Dank Sebastian Lokomofeilo Anfragenr: 196025 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196025/
Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein
Anfrage nach laufenden Genehmigungsverfahren für Tierhaltungsanlagen in SH Sehr geehrter Herr Lokomofeilo, in Ihr…
Von
Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein
Betreff
Anfrage nach laufenden Genehmigungsverfahren für Tierhaltungsanlagen in SH
Datum
5. November 2020 14:46
Status
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11,5 KB


Sehr geehrter Herr Lokomofeilo, in Ihrer Email vom 4.11.20 baten Sie mich in Bezug auf das Vorhaben "Errichtung und Betrieb einer Hähnchenmastanlage mit insgesamt 39.990 Mastgeflügelplätzen (Neugenehmigung)" um folgende Angaben: - In welchem Ort ist das Vorhaben geplant? - Wie ist der Stand des Genehmigungsverfahrens? Auf Grundlage der von mir in meiner letzten Email geschilderten rechtlichen Gegebenheiten, kann ich Ihnen lediglich mitteilen, dass das o.g. Vorhaben im Kreis Steinburg geplant ist. Das Genehmigungsverfahren steht kurz vor dem Abschluss, es fehlen lediglich noch die abschließenden Stellungnahmen von zwei Fachbehörden. Es handelt sich zudem um ein vereinfachtes Verfahren nach § 19 BImSchG, sodass eine Öffentlichkeitsbeteiligung unterblieben ist. Mit freundlichen Grüßen

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Sebastian Lokomofeilo
AW: Anfrage nach laufenden Genehmigungsverfahren für Tierhaltungsanlagen in SH [#196025] Sehr Frau << Anrede…
An Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein Details
Von
Sebastian Lokomofeilo
Betreff
AW: Anfrage nach laufenden Genehmigungsverfahren für Tierhaltungsanlagen in SH [#196025]
Datum
24. November 2020 18:29
An
Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr Frau << Anrede >> damit ein (vorerst) letztes Mal herzlichen Dank für Ihre Auskünfte! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Lokomofeilo Anfragenr: 196025 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196025/