Anfrage nach Social Media Richtlinien

1) Richtlinien der Polizei NRW zum Auftreten offizieller Polizei-Accounts in sozialen Medien
2) Richtlinien des PP Gelsenkirchen zum gleichen Thema
3) Falls vorhanden und nicht in 1) oder 2) enthalten: Dienstanweisungen, Entscheidungshilfen, Richtlinien o.Ä. zur Bewertung, ob ein Posting angemessen ist.

Hintergrund meiner Anfrage ist ein Instagram-Posting auf dem offiziellen Account des PP Gelsenkirchen vom 30.03.2020 (https://www.instagram.com/p/B-WWkMlCF7A) das von einem User am 31.03. mit einem zusätzlichen Kommentar versehen auf Twitter weitergeleitet wurde (https://twitter.com/polizISTmensch/status/1244987396829188101?s=20).

Unter dem entsprechenden Tweet sowie in kommentierten Retweets äußerten viele User:innen Unverständnis über das Auftreten der Polizei und bezeichneten sowohl das ursprüngliche Bild als auch den Kommentar als unangemessen.

Aus diesem Grund würde ich gerne wissen, nach welchen Regeln das PP Gelsenkirchen über die Angemessenheit von Postings entscheidet und welches Image auf den Social-Media-Kanälen dargestellt werden soll.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. März 2020
  • Frist
    5. Mai 2020
  • 0 Follower:innen
Fabian Schicker
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Polizeipräsidium Gelsenkirchen Details
Von
Fabian Schicker
Betreff
Anfrage nach Social Media Richtlinien [#183769]
Datum
31. März 2020 23:27
An
Polizeipräsidium Gelsenkirchen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Richtlinien der Polizei NRW zum Auftreten offizieller Polizei-Accounts in sozialen Medien 2) Richtlinien des PP Gelsenkirchen zum gleichen Thema 3) Falls vorhanden und nicht in 1) oder 2) enthalten: Dienstanweisungen, Entscheidungshilfen, Richtlinien o.Ä. zur Bewertung, ob ein Posting angemessen ist. Hintergrund meiner Anfrage ist ein Instagram-Posting auf dem offiziellen Account des PP Gelsenkirchen vom 30.03.2020 (https://www.instagram.com/p/B-WWkMlCF7A) das von einem User am 31.03. mit einem zusätzlichen Kommentar versehen auf Twitter weitergeleitet wurde (https://twitter.com/polizISTmensch/status/1244987396829188101?s=20). Unter dem entsprechenden Tweet sowie in kommentierten Retweets äußerten viele User:innen Unverständnis über das Auftreten der Polizei und bezeichneten sowohl das ursprüngliche Bild als auch den Kommentar als unangemessen. Aus diesem Grund würde ich gerne wissen, nach welchen Regeln das PP Gelsenkirchen über die Angemessenheit von Postings entscheidet und welches Image auf den Social-Media-Kanälen dargestellt werden soll.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Fabian Schicker Anfragenr: 183769 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183769 Postanschrift Fabian Schicker << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Fabian Schicker
Polizeipräsidium Gelsenkirchen
Sehr geehrter Herr Schicker, vielen Dank für Ihre Email. Ich werte Ihr Schreiben als Beschwerde über die Öffentl…
Von
Polizeipräsidium Gelsenkirchen
Betreff
AW: Anfrage nach Social Media Richtlinien [#183769]
Datum
1. April 2020 11:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schicker, vielen Dank für Ihre Email. Ich werte Ihr Schreiben als Beschwerde über die Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Gelsenkirchen. Aus diesem Grund habe ich Ihre Mail an die Beschwerdestelle in unserem Haus weitergeleitet. Mit freundlichen Grüße
Polizeipräsidium Gelsenkirchen
Anfragenr: 183769 Sehr geehrte Herr Schicker, beiliegende Dokumente übersende ich Ihnen zur Kenntnis. Mit freun…
Von
Polizeipräsidium Gelsenkirchen
Betreff
Anfragenr: 183769
Datum
1. April 2020 12:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Herr Schicker, beiliegende Dokumente übersende ich Ihnen zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Gelsenkirchen
Polizeipräsidium Gelsenkirchen Leitungsstab/ Sachgebiet 2 Eingaben und Beschwerden Beantwortung Ihrer E-Mail vom…
Von
Polizeipräsidium Gelsenkirchen
Betreff
AW: Anfrage nach Social Media Richtlinien [#183769]
Datum
1. April 2020 14:48
Status
Polizeipräsidium Gelsenkirchen Leitungsstab/ Sachgebiet 2 Eingaben und Beschwerden Beantwortung Ihrer E-Mail vom 31.03.2020 Unser Aktenzeichen SG ZA 22 - 13.05.01 (041/20) Sehr geehrter Herr Schicker, die Beschwerdestelle in unserem Haus hat mich gebeten, Ihre Anliegen abschließend zu bearbeiten. Sie baten um Übersendung folgender Dokumente: 1) Richtlinien der Polizei NRW zum Auftreten offizieller Polizei-Accounts in sozialen Medien Hierzu: Der Urheber dieser Richtlinien (Erlass) ist das Innenministerium des Landes NRW. Daher müssten Sie Ihre Bitte zu 1) auch direkt an das Innenministerium richten. 2) Richtlinien des PP Gelsenkirchen zum gleichen Thema Hierzu: Die Richtlinien der Polizei NRW gelten für alle Kreispolizeibehörden im Land, somit auch für das Polizeipräsidium Gelsenkirchen. Eine gesonderte Richtlinie ist daher entbehrlich. 3) Falls vorhanden und nicht in 1) oder 2) enthalten: Dienstanweisungen, Entscheidungshilfen, Richtlinien o.Ä. zur Bewertung, ob ein Posting angemessen ist. Hierzu: Ergänzende behördeninterne Regelungen (Dienstanweisungen) sind nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Dort sind auch keine „Entscheidungshilfen, Richtlinien o.Ä. zur Bewertung, ob ein Posting angemessen ist“, niedergelegt. Hierzu enthält der unter 1) genannte Erlass konkrete Ausführungen. Darüber hinaus möchten Sie gerne wissen, nach welchen Regeln das PP Gelsenkirchen über die Angemessenheit von Postings entscheidet und welches Image auf den Social-Media-Kanälen dargestellt werden soll. Hierzu: Das Polizeipräsidium Gelsenkirchen verfügt über sehr gut aus- und fortgebildete Sachbearbeiter für die externe Öffentlichkeitsarbeit einschließlich Soziale Medien. Die Regeln sind im o.g. Erlass festgelegt und werden regelmäßig in Besprechungen und Fachtagungen thematisiert. Bei dem von Ihnen genannten Instagram-Posting geht es nicht um das „Image“ der Polizei Gelsenkirchen. Vielmehr stand hier ausschließlich die dringend notwendige Sensibilisierung zum Thema "Ausbreitung des Corona-Virus" und die damit verbundenen Botschaften "Bitte bleiben Sie für uns zuhause" im Vordergrund. Zu diesem wichtigen Thema veröffentlichen wir derzeit arbeitstäglich Fotos mit verschiedenen Motiven und wichtigen Botschaften in den sozialen Netzwerken. Mit freundlichen Grüßen

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Fabian Schicker
Sehr geehrte<< Anrede >> Vielen Dank für die außerordentlich schnelle Reaktion auf meine Anfrage und …
An Polizeipräsidium Gelsenkirchen Details
Von
Fabian Schicker
Betreff
AW: Anfrage nach Social Media Richtlinien [#183769]
Datum
1. April 2020 22:41
An
Polizeipräsidium Gelsenkirchen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Vielen Dank für die außerordentlich schnelle Reaktion auf meine Anfrage und den Verweis an das Innenministerium. Auch wenn Sie natürlich nicht falsch mit Ihrer Annahme lagen, dass auch ich den entsprechenden Post unglücklich fand und das ein Auslöser für mein Interesse an den entsprechenden Richtlinien war, möchte ich Ihnen und Ihren Kollegen natürlich trotzdem für Ihren Einsatz danken! Mit freundlichen Grüßen Fabian Schicker Anfragenr: 183769 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183769