Anfrage nach Social Media Richtlinien
1) Richtlinien der Polizei NRW zum Auftreten offizieller Polizei-Accounts in sozialen Medien
2) Richtlinien des PP Gelsenkirchen zum gleichen Thema
3) Falls vorhanden und nicht in 1) oder 2) enthalten: Dienstanweisungen, Entscheidungshilfen, Richtlinien o.Ä. zur Bewertung, ob ein Posting angemessen ist.
Hintergrund meiner Anfrage ist ein Instagram-Posting auf dem offiziellen Account des PP Gelsenkirchen vom 30.03.2020 (https://www.instagram.com/p/B-WWkMlCF7A) das von einem User am 31.03. mit einem zusätzlichen Kommentar versehen auf Twitter weitergeleitet wurde (https://twitter.com/polizISTmensch/status/1244987396829188101?s=20).
Unter dem entsprechenden Tweet sowie in kommentierten Retweets äußerten viele User:innen Unverständnis über das Auftreten der Polizei und bezeichneten sowohl das ursprüngliche Bild als auch den Kommentar als unangemessen.
Aus diesem Grund würde ich gerne wissen, nach welchen Regeln das PP Gelsenkirchen über die Angemessenheit von Postings entscheidet und welches Image auf den Social-Media-Kanälen dargestellt werden soll.
Anfrage erfolgreich
-
Datum31. März 2020
-
5. Mai 2020
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!