Anfrage nach Software

nach einem Bericht des LfDI MV wird regelmäßig Office 365 oder ähnliches in den Behörden in MV eingesetzt.
Setzen sie Software ein, deren Anbieter oder Dienstleister Server-Systeme außerhalb der EU betreibt? Wenn ja in welche Länder könnten die betroffenen Daten abfließen und welche Garantien bieten die Verträge mit dem Dienstleister?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. September 2022
  • Frist
    18. Oktober 2022
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Simon F. Meyer
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte …
An Landkreis Ludwigslust-Parchim - Landratsamt Details
Von
Simon F. Meyer
Betreff
Anfrage nach Software [#259154]
Datum
15. September 2022 17:57
An
Landkreis Ludwigslust-Parchim - Landratsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
nach einem Bericht des LfDI MV wird regelmäßig Office 365 oder ähnliches in den Behörden in MV eingesetzt. Setzen sie Software ein, deren Anbieter oder Dienstleister Server-Systeme außerhalb der EU betreibt? Wenn ja in welche Länder könnten die betroffenen Daten abfließen und welche Garantien bieten die Verträge mit dem Dienstleister?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Simon F. Meyer Anfragenr: 259154 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259154/
Mit freundlichen Grüßen Simon F. Meyer
Landkreis Ludwigslust-Parchim - Landratsamt
Ihre Anfrage vom 15.9.2022 Sehr geehrter Herr Meyer, gern beantworten wir Ihre Fragestellung bzgl. einer Nutzung …
Von
Landkreis Ludwigslust-Parchim - Landratsamt
Betreff
Ihre Anfrage vom 15.9.2022
Datum
6. Oktober 2022 09:24
Status
Warte auf Antwort
image001.png
21,1 KB


Sehr geehrter Herr Meyer, gern beantworten wir Ihre Fragestellung bzgl. einer Nutzung von Office 365 bzw. ob und inwiefern Serversysteme außerhalb der Europäischen Union betrieben werden. Den Einsatz von Office 365 können wir an dieser Stelle verneinen. Es gibt derzeitig kein System, welches Office 365 nutzt. Zur Nutzung von Systemen außerhalb der Europäischen Union ist auszuführen, dass der der Landkreis Ludwigslust-Parchim sowie die angeschlossenen Dienstleister im höchsten Maße sensibilisiert sind, die EU-DSGVO (EU-Datenschutzgrundverordnung) sowie weiter einschlägige Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Hierzu gehören auch, etwaige Systeme, welche sich nicht im EU-Raum befinden, vor dem Einsatz zu prüfen bzw. wenn Systeme eingesetzt werden, ebendiese datenschutzgerecht einzusetzen. Dabei gibt es Strategien, welche spezifische Maßnahmen vorschlagen, die darauf abzielen, solche Systeme zu erkennen und zu prüfen. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nutzt derzeitig keine Systeme, welche nicht den hohen datenschutzgerechten Anforderungen der EU-DSGVO standhalten. Einen Einsatz von Systemen außerhalb der Regelungen der EU-DSGVO können wir daher auch verneinen. Mit freundlichen Grüßen

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Simon F. Meyer
AW: Ihre Anfrage vom 15.9.2022 [#259154] Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Antwort ist ausweichend. Sie stellen…
An Landkreis Ludwigslust-Parchim - Landratsamt Details
Von
Simon F. Meyer
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 15.9.2022 [#259154]
Datum
19. Oktober 2022 14:25
An
Landkreis Ludwigslust-Parchim - Landratsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Antwort ist ausweichend. Sie stellen dar, dass Sie offensichtlich Software nutzen, die Informationen außerhalb der EU speichert. Nach den Urteilen zu Schrems I & II dürfte die Nutzung der Software illegal sein. Auf das Gutachten von Prof. Vladek auf den Websiten der DSK wird verwiesen. Ich möchte Sie daher bitten die entsprechende Datenschutzfolgenabschätzungen und Datenverarbeitungsverträge zu Verarbeitungen Außerhalb der EU mir zu zusenden. Mit freundlichen Grüßen Simon F. Meyer