Anfrage nach §1 IFG: Einsatz von Reizstoffsprühgeräten

Welche Informationen nach §2 (1) Informationsfreiheitsgesetz liegen Ihnen zu:
- Schulung und Ausbildung,
- Einsatzbestimmungen / Dienstanweisungen o.ä. und
- Dokumentation nach dem erfolgten Einsatz inkl. möglicher Statistiken
bezüglich des Einsatzes von Reizstoffsprühgeräten vor?

Bitte übersenden sie mir (vorzugsweise elektronisch) eine Auflistung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Februar 2024
  • Frist
    28. März 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Informationen nach §2 (1) Info…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage nach §1 IFG: Einsatz von Reizstoffsprühgeräten [#301196]
Datum
25. Februar 2024 17:39
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Informationen nach §2 (1) Informationsfreiheitsgesetz liegen Ihnen zu: - Schulung und Ausbildung, - Einsatzbestimmungen / Dienstanweisungen o.ä. und - Dokumentation nach dem erfolgten Einsatz inkl. möglicher Statistiken bezüglich des Einsatzes von Reizstoffsprühgeräten vor? Bitte übersenden sie mir (vorzugsweise elektronisch) eine Auflistung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301196 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301196/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundespolizeipräsidium
P-100011_P- Ref_71_00003#0118 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer A…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
Anfrage nach §1 IFG: Einsatz von Reizstoffsprühgeräten [#301196]
Datum
26. Februar 2024 11:05
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

P-100011_P- Ref_71_00003#0118 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage im für die Bearbeitung zuständigen Referat 71. Ihr Antrag wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Um Ihnen einen Bescheid zukommen zu lassen, bitte ich um Übersendung einer Klarnamen-E-Mail-Adresse oder vollständigen Anschrift. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für die schnelle Eingangsbestätigung. Bitte übersenden Sie mir den Bescheid an <<E-M…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach §1 IFG: Einsatz von Reizstoffsprühgeräten [#301196]
Datum
26. Februar 2024 11:55
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die schnelle Eingangsbestätigung. Bitte übersenden Sie mir den Bescheid an <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301196 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301196/

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Bundespolizeipräsidium
20240307_Bescheid, 1904991
Von
Bundespolizeipräsidium
Via
Briefpost
Betreff
20240307_Bescheid, 1904991
Datum
13. März 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
176,4 KB
geschwärzt
1,2 MB