Anfrage nach §3 IFG: Einsatz von Reizstoffsprühgeräten
Anfrage an:
Polizei Berlin
Welche Akten nach §3 (2) Berliner Informationsfreiheitsgesetz liegen Ihnen zu:
- Schulung und Ausbildung,
- Einsatzbestimmungen / Dienstanweisungen o.ä. und
- Dokumentation nach dem erfolgten Einsatz inkl. möglicher Statistiken
bezüglich des Einsatzes von Reizstoffsprühgeräten vor?
Bitte übersenden sie mir (vorzugsweise elektronisch) eine Auflistung.
Ergebnis der Anfrage
Angeblich liegen keinerlei Daten, Schulungen und Auswertungen der Polizei Berlin im Umgang mit Pfefferspray / Reizstoffsprühgeräten vor.
Information nicht vorhanden
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Datum25. Februar 2024
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28. März 2024
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