Anfrage nach Übersendung von Schleusungsurteilen

alle Urteile seit 01.01.2015, die nach §96 und/oder §97 AufenthG erlassen wurden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. Dezember 2023
  • Frist
    9. Januar 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle U…
An Amtsgericht Tiergarten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage nach Übersendung von Schleusungsurteilen [#294210]
Datum
5. Dezember 2023 11:11
An
Amtsgericht Tiergarten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Urteile seit 01.01.2015, die nach §96 und/oder §97 AufenthG erlassen wurden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294210 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294210/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amtsgericht Tiergarten
Auskunft auf personenbezogene Daten - Antrag vom 05.12.23 Sehr << Antragsteller:in >> die Anlage über…
Von
Amtsgericht Tiergarten
Betreff
Auskunft auf personenbezogene Daten - Antrag vom 05.12.23
Datum
3. Januar 2024 14:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die Anlage übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Auskunft auf personenbezogene Daten - Antrag vom 05.12.23 [#294210] Guten Tag, ich möchte keinen Akteneinsich…
An Amtsgericht Tiergarten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft auf personenbezogene Daten - Antrag vom 05.12.23 [#294210]
Datum
17. Januar 2024 11:56
An
Amtsgericht Tiergarten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich möchte keinen Akteneinsicht in laufende Akten. Sondern Kopie von bereits ergangenen Urteilen. Diese sind von Informatisonfreiheitsbegehren umfasst, vgl. Schoch, IFG, § 1 Rn. 212: „ Die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen ist im Rechtssinne nicht „Rechtsprechung“, sondern eine Aufgabe der Gerichtsverwaltung. Folglich ist das individuelle Begehren auf Zugang zu gerichtlichen Entscheidungen von Gerichten ein typischer Anwendungsfall des §1 Abs. 1 S. 2 IFG.“ Dies lässt sich problemlos auf das Berliner IFG übertragen. Zu Ihrem Verlangen nach einem Aktenzeichen frage ich mich, wie ich diese erlangen soll, wenn das Gericht nicht ausreichend Gerichtsurteile veröffentlicht. Hier sehe ich ein enormes Defizit, denn nach gesicherter Rechtsprechung handelt es sich bei der Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen um eine öffentliche Aufgabe. So schon das BVerwG 1997 (BVerwG, Urt. v. 26.2.1997, Az. 6 C 3/96): "Es [Anm. der Unterzeichnerin: bei der Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen] handelt sich um eine verfassungsunmittelbare Aufgabe der rechtsprechenden Gewalt und damit eines jeden Gerichts." Und auch das BVerfG: "„ Es ist weithin anerkannt, dass aus dem Rechtsstaatsgebot einschließlich der Justizgewährungspflicht, dem Demokratiegebot und dem Grundsatz der Gewaltenteilung grundsätzlich eine Rechtspflicht zur Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen folgt (vgl. BVerwGE 104, 105 <108 f.> m.w.N.), vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 14.9.2015, Az. 1 BvR 857/15. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 294210 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294210/

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Amtsgericht Tiergarten
Ihre Anfrage vom 17.01.2024 Sehr << Antragsteller:in >> anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntn…
Von
Amtsgericht Tiergarten
Betreff
Ihre Anfrage vom 17.01.2024
Datum
22. März 2024 09:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
1451e-a22-23-22-03-24-anfragebersendungschleusungsurteileab01-01-20215.pdf
136,7 KB
Sehr << Antragsteller:in >> anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnisnahme Mit freundlichen Grüßen