Anfrage nach Übersendung von Schleusungsurteilen

Anfrage an: Amtsgericht Saarlouis

alle Urteile seit 01.01.2015, die nach §96 und/oder §97 AufenthG erlassen wurden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. Dezember 2023
  • Frist
    16. Januar 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Urteile seit 01.01.2015, die …
An Amtsgericht Saarlouis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage nach Übersendung von Schleusungsurteilen [#294813]
Datum
13. Dezember 2023 18:25
An
Amtsgericht Saarlouis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Urteile seit 01.01.2015, die nach §96 und/oder §97 AufenthG erlassen wurden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294813 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294813/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amtsgericht Saarlouis
Sehr << Antragsteller:in >> das angefügte Dokument erhalten Sie zur Kenntnisnahme übermittelt. Mit f…
Von
Amtsgericht Saarlouis
Betreff
AW: Anfrage nach Übersendung von Schleusungsurteilen [#294813]
Datum
14. Dezember 2023 15:13
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
542,3 KB
Sehr << Antragsteller:in >> das angefügte Dokument erhalten Sie zur Kenntnisnahme übermittelt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Ich habe jedoch nicht Einsicht nach § 475 StPO verlangt. Di…
An Amtsgericht Saarlouis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach Übersendung von Schleusungsurteilen [#294813]
Datum
14. Dezember 2023 16:39
An
Amtsgericht Saarlouis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Ich habe jedoch nicht Einsicht nach § 475 StPO verlangt. Dies enthält die gesetzliche Grundlage für die Informationsübermittlung aus Strafakten an Private. Damit sind alle Schriftstücke im Sinne des § 199 Abs. 2 S. 2 StPO gemeint, also alle Dokumente, die die Polizei nach § 163 Abs. 2 S. 1 StPO übersandt hat, sowie die bei der Staatsanwaltschaft angelegten Vorgänge mit Ausnahme der staatsanwaltschaftlichen Handakten. Ich jedoch bitte um Herausgabe der Urteile. Diese sind von Informatisonfreiheitsbegehren umfasst, vgl. Schoch, IFG, § 1 Rn. 212: „ Die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen ist im Rechtssinne nicht „Rechtsprechung“, sondern eine Aufgabe der Gerichtsverwaltung. Folglich ist das individuelle Begehren auf Zugang zu gerichtlichen Entscheidungen von Gerichten ein typischer Anwendungsfall des §1 Abs. 1 S. 2 IFG.“ Dies lässt sich problemlos auf das Saarländische IFG übertragen. Zudem: nach gesicherter Rechtsprechung handelt es sich bei der Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen um eine öffentliche Aufgabe. So schon das BVerwG 1997 (BVerwG, Urt. v. 26.2.1997, Az. 6 C 3/96): "Es [Anm. der Unterzeichnerin: bei der Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen] handelt sich um eine verfassungsunmittelbare Aufgabe der rechtsprechenden Gewalt und damit eines jeden Gerichts." Und auch das BVerfG: "„ Es ist weithin anerkannt, dass aus dem Rechtsstaatsgebot einschließlich der Justizgewährungspflicht, dem Demokratiegebot und dem Grundsatz der Gewaltenteilung grundsätzlich eine Rechtspflicht zur Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen folgt (vgl. BVerwGE 104, 105 <108 f.> m.w.N.), vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 14.9.2015, Az. 1 BvR 857/15. Ich bitte daher um Zusendung. Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294813 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294813/

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Amtsgericht Saarlouis
Anfrage nach Übersendung von Urteilen Sehr << Antragsteller:in >> beigefügt erhalten Sie folgendes D…
Von
Amtsgericht Saarlouis
Betreff
Anfrage nach Übersendung von Urteilen
Datum
21. Dezember 2023 14:59
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
464,7 KB
image001.png
4,5 KB


Sehr << Antragsteller:in >> beigefügt erhalten Sie folgendes Dokument zu Ihrer Kenntnisnahme: Dokumentenbetreff Schriftstück-Nr. Aktenzeichen Antwortschreiben an Frau << Antragsteller:in >> 2023/153690 AGSLS 155-1-S#002 Mit freundlichen Grüßen