Anfrage nach Urteil Finanzgericht Berlin-Brandenburg , 16. November 2021, Az: 5 K 5009/20

das Urteil Finanzgericht Berlin-Brandenburg , 16. November 2021, Az: 5 K 5009/20 in anonymisierter Fassung zu. Zu dem Verfahren gab es eine NZB beim BFH unter Beschluss vom 14. Februar 2023, IX B 1/22. Damit liegt ein öffentliches Interesse an der Rechtsprechung vor.
Gerne kann das Urteil auch auf den üblichen öffentlich verfügbaren nicht kommerziellen Plattformen veröffentlich werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. März 2023
  • Frist
    18. April 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG<< Antragsteller:in >>…
An Finanzgericht Berlin / Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage nach Urteil Finanzgericht Berlin-Brandenburg , 16. November 2021, Az: 5 K 5009/20 [#273036]
Datum
14. März 2023 14:15
An
Finanzgericht Berlin / Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: das Urteil Finanzgericht Berlin-Brandenburg , 16. November 2021, Az: 5 K 5009/20 in anonymisierter Fassung zu. Zu dem Verfahren gab es eine NZB beim BFH unter Beschluss vom 14. Februar 2023, IX B 1/22. Damit liegt ein öffentliches Interesse an der Rechtsprechung vor.<< Antragsteller:in >> Gerne kann das Urteil auch auf den üblichen öffentlich verfügbaren nicht kommerziellen Plattformen veröffentlich werden. Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.<< Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273036 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273036/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Finanzgericht Berlin / Brandenburg
Abweisung des Antrages Das FG meint, es die Öffentlichkeit selber bestimmen zu können.
Von
Finanzgericht Berlin / Brandenburg
Via
Briefpost
Betreff
Abweisung des Antrages
Datum
4. April 2023
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
845,9 KB
Das FG meint, es die Öffentlichkeit selber bestimmen zu können.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Abweisung des Antrages 5 K 5009/20 [#273036] Guten Tag, Hiermit lege ich Widerpruch ein. Über die Frage wer di…
An Finanzgericht Berlin / Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abweisung des Antrages 5 K 5009/20 [#273036]
Datum
14. April 2023 13:46
An
Finanzgericht Berlin / Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Hiermit lege ich Widerpruch ein. Über die Frage wer die Öffentlichkeit ist, hat nicht das Finanzgericht zu entscheiden. Ich habe das Urteil angefragt und bin damit die Öffentlichkeit. Die Argumentation der Verletzung des Steuergeheimnis ist in keiner Art und Weise nachvollziehbar. Verhandlungen sind auch vor dem Finanzgericht grundsätzlich öffentlich. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273036 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273036/
Finanzgericht Berlin / Brandenburg
Zwischeninformation
Von
Finanzgericht Berlin / Brandenburg
Via
Briefpost
Betreff
Zwischeninformation
Datum
9. Oktober 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
565,6 KB

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Finanzgericht Berlin / Brandenburg
Das FG hat nachgegeben
Von
Finanzgericht Berlin / Brandenburg
Via
Briefpost
Betreff
Das FG hat nachgegeben
Datum
13. Oktober 2023
Status
Anfrage abgeschlossen