Anfrage nach Verfahren gegen BfDI

Anfrage an: Finanzgericht Köln

Alle anhängigen und entschiedenen Verfahren gegen den Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Soweit vorhanden bitte ich um die Bereitstellung der Urteile und Beschlüsse in anonymisierter Form.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. August 2022
  • Frist
    10. September 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Finanzgericht Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage nach Verfahren gegen BfDI [#256688]
Datum
8. August 2022 20:22
An
Finanzgericht Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle anhängigen und entschiedenen Verfahren gegen den Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Soweit vorhanden bitte ich um die Bereitstellung der Urteile und Beschlüsse in anonymisierter Form.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256688 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256688/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Finanzgericht Köln
Ihre Anfrage gegen BfDI Sehr << Antragsteller:in >> Bezug nehmend auf Ihre Anfrage vom 08.08.2022 tei…
Von
Finanzgericht Köln
Betreff
Ihre Anfrage gegen BfDI
Datum
10. August 2022 07:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Bezug nehmend auf Ihre Anfrage vom 08.08.2022 teile ich Ihnen mit, dass beim Finanzgericht Köln drei Verfahren unter Beteiligung des BfDI durch Urteil entschieden wurden. Es handelt sich um die Verfahren 2 K 1415/21, 2 K 2918/19 und 2 K 2629/20. Die Entscheidungen sind in der allgemein zugänglichen Datenbank „NRWE“ (https://www.justiz.nrw/BS/nrwe2/index.php) unentgeltlich einsehbar. Eine Übersendung einer anonymisierten Abschrift kostet 12,50 € je Entscheidung. Eine Mitteilung der noch anhängigen Verfahren unter Beteiligung des BfDI kommt hingegen nicht in Betracht. Insoweit ist das IFG NRW auch nicht als Anspruchsgrundlage einschlägig, da § 2 Abs. 2 IFG NRW die Rechtsprechung vom Anwendungsbereich des IFG NRW ausnimmt. Anhängige Verfahren gehören insoweit zum Bereich der Rechtsprechung und nicht der Gerichtsverwaltung (vgl. Schwartmann in BeckOK, § 2 IFG NRW, Rn. 21b). Mit freundlichen Grüßen