Anfrage nach wissenschaftlicher Grundlage Ausschaltung Corona-Luftfilter zum Schulstart 2022/2023

Zum Schulstart nach dem Sommerferien 2022 sollen laut NDR (https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/coronavirus/Hamburg-startet-ohne-Corona-Regeln-ins-neue-Schuljahr,schule3106.html) keine Luftfilter zum Schutz vor Corona eingeschaltet werden, obwohl sie vorhanden sind. Bitte teilen Sie mit, auf Grundlage welcher wissenschaftlichen Erkenntnisse diese Ausschaltung erfolgt.
Momentan sterben in Deutschland täglich 200 Menschen (am 10.08.2022 wurden 213 Todesfälle gemeldet) und viele Menschen erkranken täglich an Longcovid, darunter auch Kinder, die u.a. im Schulunterricht in Hamburg erkranken. Womit begründen Sie also die Ausschaltung und der Verzicht von FFP2-Masken. Womit begründen Sie die damit verbundenen erzwungene Infektion bei den Kindern, obwohl dies aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und dem gesundheitlichen Wohlbefinden und der langfristigen Erhaltung der Gesundheit bei Kindern widerspricht.

Wurden daneben die Eltern dieser Kinder über die Folgen der erzwungenen Infektion im Schulunterricht informiert? Wenn nicht - warum nicht.

Gibt es daneben eine gesetzliche Grundlage, die eine Infektion und damit eine Beeinträchtigung der Gesundheit der Kinder erlaubt? Bitte nennen Sie diese.

Gibt es für Eltern die Option, der erzwungenen Infektion ihrer Kinder mit Corona zu widersprechen. Ein Fernbleiben vom Unterricht steht ja der im Gesetzt verankerten Schulpflicht entgegen.

Ergebnis der Anfrage

Leider wurde auf die Anfrage nicht eingegangen, die Frage wurde nicht beantwortet.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. August 2022
  • Frist
    15. Oktober 2022
  • 2 Follower:innen
Joseph G. Blatter
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
Joseph G. Blatter
Betreff
Anfrage nach wissenschaftlicher Grundlage Ausschaltung Corona-Luftfilter zum Schulstart 2022/2023 [#256870]
Datum
11. August 2022 14:22
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Zum Schulstart nach dem Sommerferien 2022 sollen laut NDR (https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/coronavirus/Hamburg-startet-ohne-Corona-Regeln-ins-neue-Schuljahr,schule3106.html) keine Luftfilter zum Schutz vor Corona eingeschaltet werden, obwohl sie vorhanden sind. Bitte teilen Sie mit, auf Grundlage welcher wissenschaftlichen Erkenntnisse diese Ausschaltung erfolgt. Momentan sterben in Deutschland täglich 200 Menschen (am 10.08.2022 wurden 213 Todesfälle gemeldet) und viele Menschen erkranken täglich an Longcovid, darunter auch Kinder, die u.a. im Schulunterricht in Hamburg erkranken. Womit begründen Sie also die Ausschaltung und der Verzicht von FFP2-Masken. Womit begründen Sie die damit verbundenen erzwungene Infektion bei den Kindern, obwohl dies aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und dem gesundheitlichen Wohlbefinden und der langfristigen Erhaltung der Gesundheit bei Kindern widerspricht. Wurden daneben die Eltern dieser Kinder über die Folgen der erzwungenen Infektion im Schulunterricht informiert? Wenn nicht - warum nicht. Gibt es daneben eine gesetzliche Grundlage, die eine Infektion und damit eine Beeinträchtigung der Gesundheit der Kinder erlaubt? Bitte nennen Sie diese. Gibt es für Eltern die Option, der erzwungenen Infektion ihrer Kinder mit Corona zu widersprechen. Ein Fernbleiben vom Unterricht steht ja der im Gesetzt verankerten Schulpflicht entgegen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Joseph G. Blatter Anfragenr: 256870 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256870/ Postanschrift Joseph G. Blatter << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Joseph G. Blatter
Behörde für Schule und Berufsbildung
Sehr geehrter Herr Blatter, vielen Dank für Ihren Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Hamburgischen Trans…
Von
Behörde für Schule und Berufsbildung
Betreff
AW: [EXTERN]-Anfrage nach wissenschaftlicher Grundlage Ausschaltung Corona-Luftfilter zum Schulstart 2022/2023 [#256870]
Datum
19. August 2022 08:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Blatter, vielen Dank für Ihren Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 11.08.2022, dessen Eingang ich hiermit bestätige. Innerhalb der gesetzlichen Frist nimmt die Behörde für Schule und Berufsbildung hierzu wie folgt Stellung: Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen haben einen Anspruch auf vollständige Zurverfügungstellung/Offenlegung von behördlichen Informationen in jeder Form. Ein allgemeines Fragerecht bzw. ein Anspruch auf die erstmalige Zusammenstellung von Informationen besteht nach dem HmbTG hingegen nicht. Da Sie vorliegend überwiegend allgemeine Fragen stellen, ist der Anwendungsbereich des HmbTG nicht eröffnet. Grundsätzlich ist jedoch festzustellen, dass Maßnahmen der Behörde für Schule und Berufsbildung zum Umgang mit der COVID 19-Pandemie stets umfassend begründet und kommunikativ begleitet werden. Entsprechend wird an dieser Stelle auf die Pressemitteilungen der Behörde sowie exemplarisch auf die Schriftliche Kleine Anfrage 22/8635 "Corona-Pandemie: Stand und Perspektiven für die Schulen" verwiesen. Letztere kann online über die Parlamentsdatenbank der Hamburgischen Bürgerschaft eingesehen werden. Mit freundlichen Grüßen
Joseph G. Blatter
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben die Anfrage nicht beantwortet. Was ist also die wissenschaftliche Grundl…
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
Joseph G. Blatter
Betreff
AW: [EXTERN]-Anfrage nach wissenschaftlicher Grundlage Ausschaltung Corona-Luftfilter zum Schulstart 2022/2023 [#256870]
Datum
24. August 2022 22:17
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben die Anfrage nicht beantwortet. Was ist also die wissenschaftliche Grundlage Ihrer Entscheidung, Luftfilter nicht einzuschalten? Auch beantworten Sie die anderen Fragen ganz konkret. Mit freundlichen Grüßen Joseph G. Blatter Anfragenr: 256870 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256870/
Joseph G. Blatter
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage nach wissenschaftlicher Grundlage Auss…
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
Joseph G. Blatter
Betreff
AW: [EXTERN]-Anfrage nach wissenschaftlicher Grundlage Ausschaltung Corona-Luftfilter zum Schulstart 2022/2023 [#256870]
Datum
14. September 2022 22:55
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage nach wissenschaftlicher Grundlage Ausschaltung Corona-Luftfilter zum Schulstart 2022/2023“ vom 11.08.2022 (#256870) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Joseph G. Blatter
Behörde für Schule und Berufsbildung
Sehr geehrter Herr Blatter, vielen Dank für Ihre Nachfrage zu Ihrem Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem H…
Von
Behörde für Schule und Berufsbildung
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-Anfrage nach wissenschaftlicher Grundlage Ausschaltung Corona-Luftfilter zum Schulstart 2022/2023 [#256870]
Datum
22. September 2022 08:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Blatter, vielen Dank für Ihre Nachfrage zu Ihrem Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 24.08.2022. Eine erneute Prüfung des Sachverhalts hat das Prüfergebnis, welches Ihnen am 19.08.2022 mitgeteilt worden ist, bestätigt. Ihrem Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz ist somit umfassend entsprochen worden. Hinsichtlich Ihrer Frage der wissenschaftlichen Grundlagen der Abschaltung der Luftfilter können wir Sie exemplarisch auf die Antwort des Senats zur Frage 5 der Schriftlichen Kleinen Anfrage mit der Drucksachen-Nummer 22/8635 hinweisen. Mit freundlichen Grüßen
Joseph G. Blatter
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage nach wissenschaftlicher Grundlage Auss…
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
Joseph G. Blatter
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-Anfrage nach wissenschaftlicher Grundlage Ausschaltung Corona-Luftfilter zum Schulstart 2022/2023 [#256870]
Datum
24. September 2022 23:14
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage nach wissenschaftlicher Grundlage Ausschaltung Corona-Luftfilter zum Schulstart 2022/2023“ vom 11.08.2022 (#256870) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Joseph G. Blatter
Joseph G. Blatter
Sehr geehrte Damen und Herren, die Frage(n) wurden erneut nicht beantwortet. Was ist also die wissenschaftliche G…
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
Joseph G. Blatter
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-Anfrage nach wissenschaftlicher Grundlage Ausschaltung Corona-Luftfilter zum Schulstart 2022/2023 [#256870]
Datum
24. September 2022 23:19
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Frage(n) wurden erneut nicht beantwortet. Was ist also die wissenschaftliche Grundlage Ihrer Entscheidung, Luftfilter nicht einzuschalten? Auch beantworten Sie die anderen Fragen ganz konkret. Mit freundlichen Grüßen Joseph G. Blatter Anfragenr: 256870 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256870/
Behörde für Schule und Berufsbildung
Sehr geehrter Herr Blatter, vielen Dank für Ihre Nachfrage zu Ihrem Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem …
Von
Behörde für Schule und Berufsbildung
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-Anfrage nach wissenschaftlicher Grundlage Ausschaltung Corona-Luftfilter zum Schulstart 2022/2023 [#256870]
Datum
10. Oktober 2022 15:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Blatter, vielen Dank für Ihre Nachfrage zu Ihrem Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Ihre Anfrage wurde am 19.08.2022 sowie am 22.09.2022 beantwortet. Es ist nicht unüblich, dass hinsichtlich der Auslegung von gesetzlichen Bestimmungen unterschiedliche Rechtsauffassungen vertreten werden können. Unsere Auffassung zur Beantwortung Ihrer Anträge nach dem HmbTG haben wir Ihnen abschließend erläutert, so dass von einer weiteren Stellungnahme abgesehen wird. Wenn Sie mit der Antwort nicht zufrieden sind, können Sie gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der in der Signatur genannten Stelle Widerspruch erheben. Hierzu ist es aber erforderlich, dass Ihnen der Bescheid auch auf dem Postweg schriftlich zugestellt wird. Sollten Sie also einen Widerspruch in Betracht ziehen, teilen Sie uns bitte zuvor Ihre Postanschrift mit, damit wir Ihnen den Bescheid postalisch übersenden können. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass ein auch nur teilweise erfolgloser Widerspruch gebührenpflichtig ist. Mit freundlichen Grüßen
Joseph G. Blatter
Sehr geehrte Damen und Herren, weiterhin bitte ich um Beantwortung der Frage im Sinne des Wortlautes. Einen Verwe…
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
Joseph G. Blatter
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-Anfrage nach wissenschaftlicher Grundlage Ausschaltung Corona-Luftfilter zum Schulstart 2022/2023 [#256870]
Datum
14. Oktober 2022 12:11
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, weiterhin bitte ich um Beantwortung der Frage im Sinne des Wortlautes. Einen Verweis auf andere Quellen, deren Sinn ich mir selbst erdenken muss, akzeptiere ich nicht. Aus meiner Sicht ist es durchaus möglich, mir in 2 Sätzen zu beantworten, warum Sie die Luftfilter nicht einschalten. Mit freundlichen Grüßen Joseph G. Blatter Anfragenr: 256870 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256870/
Joseph G. Blatter
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage nach wissenschaftlicher Grundlage Auss…
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
Joseph G. Blatter
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-Anfrage nach wissenschaftlicher Grundlage Ausschaltung Corona-Luftfilter zum Schulstart 2022/2023 [#256870]
Datum
16. Oktober 2022 15:06
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage nach wissenschaftlicher Grundlage Ausschaltung Corona-Luftfilter zum Schulstart 2022/2023“ vom 11.08.2022 (#256870) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Joseph G. Blatter
Joseph G. Blatter
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage nach wissenschaftlicher Grundlage Ausschaltung Corona-Luft…
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
Joseph G. Blatter
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-Anfrage nach wissenschaftlicher Grundlage Ausschaltung Corona-Luftfilter zum Schulstart 2022/2023 [#256870]
Datum
15. April 2023 14:41
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage nach wissenschaftlicher Grundlage Ausschaltung Corona-Luftfilter zum Schulstart 2022/2023“ vom 11.08.2022 (#256870) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 183 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Joseph G. Blatter

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Behörde für Schule und Berufsbildung
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Von
Behörde für Schule und Berufsbildung
Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-Anfrage nach wissenschaftlicher Grundlage Ausschaltung Corona-Luftfilter zum Schulstart 2022/2023 [#256870]
Datum
17. Mai 2023 10:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Blatter, wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihrer Mail vom 15.04.2023. Ihre Anfrage wurde am 19.08.2022, 22.09.2022 sowie am 10.10.2022 beantwortet. Unsere Auffassung zur Beantwortung Ihrer Anträge nach dem HmbTG haben wir Ihnen abschließend erläutert. Zudem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass bei jeder neuen Anfrage die Frist neu beginnt. Auch verlangt das HmbTG gemäß § 11 Absatz 2, dass ein Antrag hinreichend konkrete Angaben zum Thema, zum Zeitraum, zu bestimmten Sachverhalten oder Vorfällen oder zu den Informationen, in die Einsicht genommen werden soll, enthalten muss (vgl. Gesetzesbegründung in Drucksache 20/4466, Seite 22; abrufbar unter: http://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/37021/erlass_eines_hamburgischen_transparenzgesetzes_hmbtg.pdf). Abschließend möchten wir Ihnen gerne zurückmelden, welche Gründe gegen die Aktivierung der Luftfilter sprechen: 1. Die Pandemie ist beendet und sämtliche Schutzmaßnahmen sind somit hinfällig geworden. Die Luftfiltergeräte wurden seinerzeit ausschließlich zum Schutz vor Coronaviren angeschafft, da hiervon das größte Risiko ausging. Die Geräte waren eine zusätzliche und nachgeordnete Notmaßnahme und sollten das konsequente und sehr wirksame Stoß- und Querlüften lediglich ergänzen. Erfahrungsgemäß hat die Aktivierung der mobilen Luftfiltergeräte aber oft zur Folge gehabt, dass das Stoß- und Querlüften nicht mehr konsequent umgesetzt oder sogar ganz ausgesetzt wurde, insbesondere in der kalten Jahreszeit. Die Geräte wogen dann die Schulen in einer scheinbaren Sicherheit. 1. Ein weiterer dauerhafter Betrieb der Geräte würde den falschen Eindruck erwecken, die Schule sei gefährlicher als alle anderen Orte des privaten und öffentlichen Lebens und brauche daher besondere Schutzmaßnahmen, die es in keinem anderen öffentlichen Bereich gibt. Diese Einschätzung ist falsch und mittlerweile auch wissenschaftlich widerlegt. Wir sollten hier nicht längst überwundene und widerlegte Ängste schüren. Jeder Schüler und jede Schülerin hat ohnehin individuell die Möglichkeit, sich vor allen möglichen Viren zu schützen, indem er oder sie freiwillig eine FFP2-Maske trägt. 1. Weiterhin wichtig bleibt das einheitliche Handeln gegenüber der Schulöffentlichkeit, die Schulbaudienstleister haben dabei das flächendeckende Gerätemanagement übernommen. Die für Bildung zuständige Behörde hatte die interimsweise Außerbetriebnahme bereits im Juni 2022 flächendeckend vorgegeben, sodass die Wartungsarbeiten entsprechend angepasst und reduziert worden sind. Aktuell wird für die Geräte die Entfernung aus den Unterrichtsräumen und eine Einlagerung vorbereitet, da ein Geräteeinsatz in absehbarer Zeit nicht mehr zu erwarten ist. Ein individualisierter, je nach Schule, Klasse und Unterrichtsstunde gewünschter Geräteeinsatz würde zum einen Streitigkeiten zur Gleichbehandlung erzeugen, zum anderen ein zentral gesteuertes Gerätemanagement mit bestimmten Wartungsintervallen nicht mehr zulassen. 1. Der Betrieb der Geräte verursacht zudem erhebliche Kosten für Strom, Reinigung, Filterwechsel und sonstige Wartung und einen sehr hohen Energie- und Ressourcenverbrauch. Die flächendeckende Außerbetriebnahme aller Geräte stellt einen wichtigen Beitrag zur Ressourcenschonung gerade in den schwierigen Zeiten der Energiekrise dar. Mit freundlichen Grüßen