Anfrage Neue Behörden

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Guten Tag,

bitte beantworten Sie mir folgende Fragen:
1. Wurden in Ihrem Geschäftsbereich seit der 17. Wahlperiode (2013) neue Behörden (oder ähnliche Organisationen) geschaffen?
2. Wenn ja
2a. Auf welcher Rechtsgrundlage wurde die neue Behörde geschaffen?
2b. Welchen Zweck verfolgt die neue Behörde?
2c. Wurden für die neue Behörde neue Stellen geschaffen oder vorhanden Stellen umgeschichtet?
2d. Wie viele Beschäftigte arbeiten in der neuen Behörde?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Seit 2013 wurden im Geschäftsbereich des StMI folgende Behören gegründet:
- Landesamt für Asyl und Rückführung; Gründung im Jahr 2018 (weiterführende Informationen: : LfAR - Bayerisches Landesamt für Asyl und Rückführungen (bayern.de)<https://www.lfar.bayern.de/>)
- Direktion der Bayerischen Grenzpolizei in Passau (Neuerrichtung) 2018 (weiterführende Informationen: Die Bayerische Polizei - Die Bayerische Grenzpolizei (bayern.de)<https://www.polizei.bayern.de/wir-ueber…>)
- Logistikzentrum der Bayerischen Polizei (Dienststellengründung März 2023, sukzessiver Aufbau bis zur Endausbaustufe etwa bis zum Jahr 2030) (weiterführende Informationen: Die Bayerische Polizei - Das Logistikzentrum der Polizei Bayern<https://www.polizei.bayern.de/wir-ueber…>)

Die weitergehenden Fragen wurden nicht beantwortet.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. Januar 2023
  • Frist
    1. März 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte beantworten Sie mir folgende Fragen: 1. Wurden in Ihrem Geschäft…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage Neue Behörden [#268830]
Datum
27. Januar 2023 17:04
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte beantworten Sie mir folgende Fragen: 1. Wurden in Ihrem Geschäftsbereich seit der 17. Wahlperiode (2013) neue Behörden (oder ähnliche Organisationen) geschaffen? 2. Wenn ja 2a. Auf welcher Rechtsgrundlage wurde die neue Behörde geschaffen? 2b. Welchen Zweck verfolgt die neue Behörde? 2c. Wurden für die neue Behörde neue Stellen geschaffen oder vorhanden Stellen umgeschichtet? 2d. Wie viele Beschäftigte arbeiten in der neuen Behörde? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268830 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268830/
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Z1; Anfrage vom 27.01.23 [#268830] Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27.0…
Von
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Betreff
Z1; Anfrage vom 27.01.23 [#268830]
Datum
21. Februar 2023 11:27
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Nicht-öffentliche Anhänge:
anfrageneuebehrden268830.eml
5,8 KB
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23,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27.01.2023, die wir wie folgt beantworten: Voraussetzung des Allgemeinen Auskunftsanspruchs nach Art. 39 Abs. 1 Satz 1 BayDSG ist unter anderem, dass Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft darlegen, also nachvollziehbar schildern. Dieses kann rechtlich, wirtschaftlich oder auch ideell begründet sein. Das Erfordernis eines berechtigten Interesses dient insbesondere dazu, das Auskunftsinteresse mit etwaigen entgegenstehenden Interessen abwägen zu können. Der allgemeine Auskunftsanspruch dient hingegen nicht zur Ermöglichung kommerzieller Verwertungen, also dem Handel mit Verwaltungsdaten. Deshalb darf Ihr Interesse auch nicht auf die entgeltliche Weiterverwendung der Informationen gerichtet sein. Wir würden Sie daher ggf. bitten, uns Ihr Interesse an den begehrten Informationen mitzuteilen, damit wir Ihren Antrag weiter bearbeiten können. Die von Ihnen angegebenen Art. 3 Abs. 1 BayUIG und § 2 Abs. 1 VIG sind unseres Erachtens vorliegend im Übrigen nicht einschlägig. Um nicht unnötig anfallende Kosten zu produzieren, weisen wir Sie hinsichtlich des Themas „Behörden im Geschäftsbereich“ vorsorglich auf den zugänglichen Internetauftritt des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration (StMI) hin, aus dem die Behörden im Geschäftsbereich des StMI mit weitergehenden Hinweisen hervorgehen: Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration - Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (bayern.de)<https://www.stmi.bayern.de/min/geschaeftsbereich/index.php>. Wir hoffen, Ihnen mit unseren Informationen weiter geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Z1; Anfrage vom 27.01.23 [#268830] Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort! Leider können anhand der zur Ver…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Z1; Anfrage vom 27.01.23 [#268830]
Datum
6. März 2023 11:25
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort! Leider können anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen meine Fragen nicht beantwortet werden. Daher bitte ich Sie erneut, meine Fragen, gegebenenfalls als Bürgeranfrage, zu beantworten: 1. Wurden in Ihrem Geschäftsbereich seit der 17. Wahlperiode (2013) neue Behörden (oder ähnliche Organisationen) geschaffen? 2. Wenn ja 2a. Auf welcher Rechtsgrundlage wurde die neue Behörde geschaffen? 2b. Welchen Zweck verfolgt die neue Behörde? 2c. Wurden für die neue Behörde neue Stellen geschaffen oder vorhanden Stellen umgeschichtet? 2d. Wie viele Beschäftigte arbeiten in der neuen Behörde? Vielen Dank für Ihre Bemühungen! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268830 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268830/
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Anfrage vom 27.01.23 [#268830] Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre erneute Anfrage vom 0…
Von
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Betreff
Anfrage vom 27.01.23 [#268830]
Datum
7. März 2023 15:38
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
awz1anfragevom27-01-23268830.eml
5,3 KB
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre erneute Anfrage vom 06.03.2023, die wir wie folgt beantworten: Voraussetzung des Allgemeinen Auskunftsanspruchs nach Art. 39 Abs. 1 Satz 1 BayDSG ist unter anderem, dass Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft darlegen, also nachvollziehbar schildern. Dieses kann rechtlich, wirtschaftlich oder auch ideell begründet sein. Das Erfordernis eines berechtigten Interesses dient insbesondere dazu, das Auskunftsinteresse mit etwaigen entgegenstehenden Interessen abwägen zu können. Der allgemeine Auskunftsanspruch dient hingegen nicht zur Ermöglichung kommerzieller Verwertungen, also dem Handel mit Verwaltungsdaten. Deshalb darf Ihr Interesse auch nicht auf die entgeltliche Weiterverwendung der Informationen gerichtet sein. Wie am 21.02.2023 erläutert, bitten wir, uns Ihr Interesse an den begehrten Informationen mitzuteilen, damit wir Ihren Antrag weiter bearbeiten können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage vom 27.01.23 [#268830] Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachfrage! Meine Anfrage hat nur ideelle und …
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage vom 27.01.23 [#268830]
Datum
20. März 2023 13:06
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachfrage! Meine Anfrage hat nur ideelle und keine wirtschaflichen Gründe. Als politisch interessierter Bürger Bayerns bin ich sehr daran interessiert, wesentliche Vorgänge innerhalb von Behörden zu kennen, zu verstehen und daraus ggf. Schlussfolgerungen zu ziehen. Ich bitte Sie, mir nun meine Fragen zu beantworten, und danke Ihnen schon jetzt für Ihre Bemühungen! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268830 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268830/
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Anfrage vom 27.01.23 [#268830] Sehr << Antragsteller:in >> Ihre E-Mail vom 20.03.2023 haben wir erhal…
Von
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Betreff
Anfrage vom 27.01.23 [#268830]
Datum
20. April 2023 08:19
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
awanfragevom27-01-23268830.eml
3,8 KB
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23,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihre E-Mail vom 20.03.2023 haben wir erhalten. Die Bearbeitung Ihrer Anfrage wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie daher noch um etwas Geduld. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen

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Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Anfrage vom 27.01.23 [#268830] Sehr << Antragsteller:in >> wir kommen zurück auf Ihre Anfrage vom 27.…
Von
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Betreff
Anfrage vom 27.01.23 [#268830]
Datum
22. Mai 2023 09:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
awanfragevom27-01-23268830.eml
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Sehr << Antragsteller:in >> wir kommen zurück auf Ihre Anfrage vom 27.01.2023 bzw. vom 20.03.2023 und bitten, die zeitliche Verzögerung unserer Antwort zu entschuldigen. In Beantwortung Ihrer Anfrage informieren wir Sie nachfolgend über neu geschaffene Behörden im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration für den von Ihnen erbetenen Zeitraum. Für die Einholung weiterführender Informationen haben wir jeweils zusätzlich die entsprechenden Internetseiten der jeweiligen Behörde angegeben: - Landesamt für Asyl und Rückführung; Gründung im Jahr 2018 (weiterführende Informationen: : LfAR - Bayerisches Landesamt für Asyl und Rückführungen (bayern.de)<https://www.lfar.bayern.de/>) - Direktion der Bayerischen Grenzpolizei in Passau (Neuerrichtung) 2018 (weiterführende Informationen: Die Bayerische Polizei - Die Bayerische Grenzpolizei (bayern.de)<https://www.polizei.bayern.de/wir-ueber-uns/aufgaben/dienstellen-mit-speziellen-aufgaben/024019/index.html>) - Logistikzentrum der Bayerischen Polizei (Dienststellengründung März 2023, sukzessiver Aufbau bis zur Endausbaustufe etwa bis zum Jahr 2030) (weiterführende Informationen: Die Bayerische Polizei - Das Logistikzentrum der Polizei Bayern<https://www.polizei.bayern.de/wir-ueber-uns/organisation/039720/index.html>) Mit freundlichen Grüßen