Anfrage Neue Behörden

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Guten Tag,

bitte beantworten Sie mir folgende Fragen:
1. Wurden in Ihrem Geschäftsbereich seit der 17. Wahlperiode (2013) neue Behörden (oder ähnliche Organisationen) geschaffen?
2. Wenn ja
2a. Auf welcher Rechtsgrundlage wurde die neue Behörde geschaffen?
2b. Welchen Zweck verfolgt die neue Behörde?
2c. Wurden für die neue Behörde neue Stellen geschaffen oder vorhanden Stellen umgeschichtet?
2d. Wie viele Beschäftigte arbeiten in der neuen Behörde?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Januar 2023
  • Frist
    1. März 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte beantworten Sie mir folgende Fragen: 1. Wurden in Ihrem Geschäft…
An Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage Neue Behörden [#268932]
Datum
28. Januar 2023 22:35
An
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte beantworten Sie mir folgende Fragen: 1. Wurden in Ihrem Geschäftsbereich seit der 17. Wahlperiode (2013) neue Behörden (oder ähnliche Organisationen) geschaffen? 2. Wenn ja 2a. Auf welcher Rechtsgrundlage wurde die neue Behörde geschaffen? 2b. Welchen Zweck verfolgt die neue Behörde? 2c. Wurden für die neue Behörde neue Stellen geschaffen oder vorhanden Stellen umgeschichtet? 2d. Wie viele Beschäftigte arbeiten in der neuen Behörde? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268932 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268932/

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Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Sehr << Antragsteller:in >> hier die Antworten auf Ihre Fragen: 1. Wurden in Ihrem Geschäftsbereich…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Betreff
AW: Anfrage Neue Behörden [#268932]
Datum
8. Februar 2023 10:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> hier die Antworten auf Ihre Fragen: 1. Wurden in Ihrem Geschäftsbereich seit der 17. Wahlperiode (2013) neue Behörden (oder ähnliche Organisationen) geschaffen? Zum 1. Januar 2020 wurden die Bayerischen Staatsgüter (BaySG) gegründet. Sie sind ein kaufmännisch eingerichteter Staatsbetrieb des Freistaats Bayern nach Art. 26 Abs. 1 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO), ein sog. Nettostaatsbetrieb. 2. Wenn ja 2a. Auf welcher Rechtsgrundlage wurde die neue Behörde geschaffen? Gemäß Beschluss der Bayerischen Staatsregierung vom 12. Dezember 2017 mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Organisation des Staatsbetriebs Bayerische Staatsgüter vom 2. September 2019 (BayMBl. Nr. 365). 2b. Welchen Zweck verfolgt die neue Behörde? Die Bayerischen Staatsgüter bündeln alle landwirtschaftlichen Betriebe des Landwirtschaftsressorts. Als Nettostaatsbetrieb mit den drei Geschäftsfeldern Landwirtschaft, Versuch und Bildung sind sie kaufmännisch aufgestellt und betriebswirtschaftlich ausgerichtet. Sie sind Dienstleister im Versuchswesen für die angewandte Forschung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft und Dritte. Im Bildungswesen sind die BaySG verantwortlich für die überbetriebliche Aus-, Fort- und Weiterbildung im Agrarbereich. 2c. Wurden für die neue Behörde neue Stellen geschaffen oder vorhanden Stellen umgeschichtet? In die BaySG wurden bei ihrer Gründung zum 1. Januar 2020 bereits vorhandene Stellen (und Mittel) der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft umgeschichtet. 2d. Wie viele Beschäftigte arbeiten in der neuen Behörde? 356 Beschäftigte (Stand: 31.12.2022). Mit freundlichen Grüßen