Anfrage Neue Behörden

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Guten Tag,

bitte beantworten Sie mir folgende Fragen:
1. Wurden in Ihrem Geschäftsbereich seit der 17. Wahlperiode (2013) neue Behörden (oder ähnliche Organisationen) geschaffen?
2. Wenn ja
2a. Auf welcher Rechtsgrundlage wurde die neue Behörde geschaffen?
2b. Welchen Zweck verfolgt die neue Behörde?
2c. Wurden für die neue Behörde neue Stellen geschaffen oder vorhanden Stellen umgeschichtet?
2d. Wie viele Beschäftigte arbeiten in der neuen Behörde?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Januar 2023
  • Frist
    1. März 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte beantworten Sie mir folgende Fragen: 1. Wurden in Ihrem Geschäft…
An Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage Neue Behörden [#268933]
Datum
28. Januar 2023 22:36
An
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte beantworten Sie mir folgende Fragen: 1. Wurden in Ihrem Geschäftsbereich seit der 17. Wahlperiode (2013) neue Behörden (oder ähnliche Organisationen) geschaffen? 2. Wenn ja 2a. Auf welcher Rechtsgrundlage wurde die neue Behörde geschaffen? 2b. Welchen Zweck verfolgt die neue Behörde? 2c. Wurden für die neue Behörde neue Stellen geschaffen oder vorhanden Stellen umgeschichtet? 2d. Wie viele Beschäftigte arbeiten in der neuen Behörde? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268933 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268933/

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Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage darf ich wie folgt beantworten: Zu dem Geschäftsbereich des…
Von
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Betreff
AW: Anfrage Neue Behörden [#268933]
Datum
1. Februar 2023 16:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage darf ich wie folgt beantworten: Zu dem Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) gehören nachfolgende Behörden: - Zentrum Bayern, Familie und Soziales - Landesarbeitsgericht München und nachgeordnete Arbeitsgerichte - Landesarbeitsgericht Nürnberg und nachgeordnete Arbeitsgerichte - Bayerisches Landessozialgericht und nachgeordnete Sozialgerichte - Akademie der Sozialverwaltung - Haus deutschen Ostens - Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz - Staatsinstitut für Familienforschung Mit Ausnahme des Staatsinstituts für Frühpädagogik und Medienkompetenz gehörten diese Behörden alle bereits zum Stichtag 15. September 2013 (Bayerischer Wahltag) zum Geschäftsbereich des StMAS. Anfang Februar 2022 wurden das Staatsinstitut für Frühpädagogik und das Zentrum für Medienpädagogik zusammengelegt zum Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz. Rechtsgrundlage für die Gründung des Staatsinstituts für Frühpädagogik und Medienkompetenz ist die Verordnung über das Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz (IFPV) - abrufbar im Internet unter: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIFPV/true. Die näheren Informationen können Sie der IFPV entnehmen. Die Beschäftigten des Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz können Sie hier einsehen (https://www.ifp.bayern.de/ueber/mitarbeiter/index.php). Der Vollständigkeit halber weisen wir darauf hin, dass das Zentrum für Medienkompetenz und Frühpädagogik als eigenständiges Staatsinstitut in Amberg zum 1. September 2018 im Geschäftsbereich des StMAS gegründet wurde, welches aber, wie vorstehend erläutert, mit dem Staatsinstitut für Frühpädagogik zum Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz zusammengeführt wurde. Wir weisen außerdem darauf hin, dass die von Ihnen erwähnten Rechtsgrundlagen Art. 3 Abs. 1 BayUIG sowie § 2 Abs. 1 VIG jeweils offensichtlich nicht einschlägig sind. Eine nähere Auskunft hinsichtlich "ähnlicher Organisationen" ist mangels einer klaren Auslegung des Begriffs nicht möglich. Soweit weitere Auskünfte verlangt werden, bitten wir Sie, Ihr berechtigtes Interesse im Sinne des Art. 39 Abs. 1 S. 1 BayDSG glaubhaft darzulegen. Weiter weisen wir daraufhin, dass für Auskünfte nach Art. 39 BayDSG gemäß Art. 39 Abs. 5 Kosten nach Maßgabe des Kostengesetzes erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen