Anfrage Neue Behörden

Guten Tag,

bitte beantworten Sie mir folgende Fragen:
1. Wurden in Ihrem Geschäftsbereich seit der 17. Wahlperiode (2013) neue Behörden (oder ähnliche Organisationen) geschaffen?
2. Wenn ja
2a. Auf welcher Rechtsgrundlage wurde die neue Behörde geschaffen?
2b. Welchen Zweck verfolgt die neue Behörde?
2c. Wurden für die neue Behörde neue Stellen geschaffen oder vorhanden Stellen umgeschichtet?
2d. Wie viele Beschäftigte arbeiten in der neuen Behörde?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. Januar 2023
  • Frist
    1. März 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, bitte beantworten Sie mir folgende Fragen: 1. Wurden in Ihrem Geschäftsbereich seit der 17. Wahlperio…
An Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage Neue Behörden [#268829]
Datum
27. Januar 2023 17:02
An
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bitte beantworten Sie mir folgende Fragen: 1. Wurden in Ihrem Geschäftsbereich seit der 17. Wahlperiode (2013) neue Behörden (oder ähnliche Organisationen) geschaffen? 2. Wenn ja 2a. Auf welcher Rechtsgrundlage wurde die neue Behörde geschaffen? 2b. Welchen Zweck verfolgt die neue Behörde? 2c. Wurden für die neue Behörde neue Stellen geschaffen oder vorhanden Stellen umgeschichtet? 2d. Wie viele Beschäftigte arbeiten in der neuen Behörde? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268829 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268829/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage Neue Behörden“ vom 27.01.2023 (#268829) wurde von Ihnen ni…
An Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage Neue Behörden [#268829]
Datum
6. März 2023 11:51
An
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage Neue Behörden“ vom 27.01.2023 (#268829) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Ihre Anfrage vom 27. Januar 2023 betreffend neu gegründeten Behörden bzw. Organisationen im Geschäftsbereich des S…
Von
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Betreff
Ihre Anfrage vom 27. Januar 2023 betreffend neu gegründeten Behörden bzw. Organisationen im Geschäftsbereich des StMFH seit der 17. Wahlperiode im Landtag
Datum
17. März 2023 12:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27. Januar 2023, in der Sie sich für neu geschaffene Behörden bzw. Organisationen im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat seit der 17. Wahlperiode im Landtag interessieren. Dazu möchte ich Ihnen gerne folgende Informationen geben: Im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen und Heimat wurden seit der 17. Wahlperiode folgende Behörden neu gegründet: Landesamt für Sicherheit und Informationstechnik Die Gründung zum 1. Dezember 2017 erfolgte aufgrund von Art. 9 des Bayerischen E-Government-Gesetzes (BayEGovG), welches inzwischen durch das Bayerische Digitalisierungsgesetz (BayDiG) ersetzt wurde, vor allem zur Gefahrenabwehr und Sicherheit der Informationstechnik im Behördennetz (vgl. Art. 42 BayDiG). Stellen wurden sowohl neu geschaffen wie auch umgesetzt. Das Landesamt für Sicherheit und Informationstechnik hat aktuell 120 Beschäftigte. Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) wurde 2015 durch Fusion des Landesamts für Vermessung und Geoinformation mit dem Rechenzentrum Süd auf Grundlage des geänderten Art. 12 des Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG) gegründet. Das LDBV ist für den gesamten Bereich der Landesvermessung zuständig und dient als Dienstaufsicht für die nachgeordneten Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung sowie als Rechenzentrum des Freistaats. Stellen wurden sowohl neu geschaffen wie auch umgesetzt. Das LDBV hat aktuell 1.270 Beschäftigte. Weitere Informationen finden Sie auf https://www.ldbv.bayern.de/index.html und https://www.lsi.bayern.de/. Mit freundlichen Grüßen

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Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
[Vorgang: 1238362] WG:Vorgang 1206277 Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage nochmals die Antwort-…
Von
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Betreff
[Vorgang: 1238362] WG:Vorgang 1206277
Datum
25. September 2023 13:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
ihreanfragevom27-januar2023betreffendn.eml
7,9 KB
vorgang-1206277.eml
14,5 KB
Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage nochmals die Antwort-Email vom 17.3.2023. Ein weitere Antwort von Seiten des Wissenschaftsministerium ist deshalb nicht erforderlich. Mit freundlichen Grüßen