Anfrage Passierschein Grömitz

Anfrage an: Gemeinde Grömitz

Passierschein für den Ort Grömitz. Ziel Dünenweg 2

Wir haben anliegende Handwerker Termine verschoben, würden diese jetzt aber gerne nachholen. Es geht um die Reparatur eines Küchengerätes und die Heizungswartung. Ebenso muss das Haus gelüftet werden, da es sich um einen Neubau handelt. Auch der Garten muss versorgt werden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. April 2020
  • Frist
    15. Mai 2020
  • 0 Follower:innen
Sylvia Strehl-Dahlhäuser
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Passi…
An Gemeinde Grömitz Details
Von
Sylvia Strehl-Dahlhäuser
Betreff
Anfrage Passierschein Grömitz [#184624]
Datum
15. April 2020 13:34
An
Gemeinde Grömitz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Passierschein für den Ort Grömitz. Ziel Dünenweg 2 Wir haben anliegende Handwerker Termine verschoben, würden diese jetzt aber gerne nachholen. Es geht um die Reparatur eines Küchengerätes und die Heizungswartung. Ebenso muss das Haus gelüftet werden, da es sich um einen Neubau handelt. Auch der Garten muss versorgt werden.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sylvia Strehl-Dahlhäuser Anfragenr: 184624 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184624 Postanschrift Sylvia Strehl-Dahlhäuser << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sylvia Strehl-Dahlhäuser

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Gemeinde Grömitz
Sehr geehrte Frau Strehl-Dahlhäuser, vielen Dank für Ihre E-Mail. Es liegt nicht in der Entscheidung der Gemeinde…
Von
Gemeinde Grömitz
Betreff
AW: Anfrage Passierschein Grömitz [#184624]
Datum
16. April 2020 09:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Strehl-Dahlhäuser, vielen Dank für Ihre E-Mail. Es liegt nicht in der Entscheidung der Gemeinde Grömitz, daher können wir Ihnen als Gemeinde Grömitz auch keine Ausnahmegenehmigung erteilen, die Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein zum Verbot der Anreise zu selbst genutzten Nebenwohnungen auf dem Gebiet des Kreises Ostholstein untersagt dies. Eine entsprechende Ausnahmegenehmigung können Sie jedoch beim Kreis Ostholstein beantragen: <<E-Mail-Adresse>> Anliegend übersende ich Ihnen den Link zu der oben genannten Allgemeinverfügung. https://www.groemitz.eu/verwaltungsgemeinschaft-und-rathaus/wichtiges-nuetzliches/hinweise-zum-corona-virus/ Freundliche Grüße