Sehr
Antragsteller/in
Sie haben beim Bundesinstitut f?r Risikobewertung (BfR) Informationszugang beantragt. Wir freuen uns ?ber Ihr Interesse an der wissenschaftlichen Arbeit des BfR. Wie in unserer Allgemeinverf?gung vom 23.04.2019 (Az.: 80-0703-01.2019/051), ver?ffentlicht im Bundesanzeiger am 03.05.2019 (
https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?page.navid=to_official_part), verf?gt, erhalten Sie Zugang zu folgendem Dokument:
Zusammenfassende Stellungnahme des Bundesinstituts f?r Risikobewertung (BfR) zur IARC-Monographie ?ber Glyphosat vom 4. September 2015 (6-6211-05-8481023)
F?r die Neubewertung des Wirkstoffs Glyphosat hat das BfR seine wissenschaftliche Bewertung abschlie?end mit dem sogenannten ?Addendum I? vorgenommen und ?ber das Bundesamt f?r Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit der Europ?ischen Beh?rde f?r Lebensmittelsicherheit (EFSA) ?bermittelt. Mit der zusammenfassenden Stellungnahme wurde das Addendum I f?r das Bundesministerium f?r Ern?hrung und Landwirtschaft (BMEL) in deutscher Sprache zusammengefasst. Dieses Dokument war f?r den beh?rdeninternen Gebrauch vorgesehen und ist nicht ver?ffentlicht. Die ma?gebliche Risikobewertung enth?lt das Addendum I selbst. Dieses wurde durch die EFSA nach Abschluss des wissenschaftlichen Bewertungsverfahrens ver?ffentlicht. S?mtliche fachlichen Schlussfolgerungen des BfR zum Zeitpunkt des Erkenntnisstandes im Jahr 2015 sind somit seit dem Herbst 2015 f?r die ?ffentlichkeit frei zug?nglich (
https://www.efsa.europa.eu/de/press/news/151119-0).
Davon ist die Frage zu trennen, ob Dritte diese Texte (Addendum I und zusammenfassende Stellungnahme) ohne Zustimmung des Rechteinhabers ver?ffentlichen d?rfen. Das BfR macht diesbez?glich sein Urheberrecht geltend und nimmt seine Rechte als wissenschaftliches Institut wahr. Dieses Vorgehen ist f?r uns als wissenschaftlich arbeitende Institution von grunds?tzlicher Bedeutung. Ausf?hrliche Informationen zu der Thematik erhalten Sie hier:
https://www.bfr.bund.de/cm/343/keine-krebsrisiken-verheimlicht-saemtliche-fachlichen-schlussfolgerungen-des-bfr-zu-glyphosat-sind-seit-jahren-oeffentlich-zugaenglich.pdf
Sie erhalten einen Lesezugang durch Eingabe der Zugangsdaten, die wir Ihnen mit dieser E-Mail zusenden. Der Lesezugang ist allein f?r Ihren pers?nlichen Gebrauch bestimmt. Einer Ver?ffentlichung und ?ffentlichen Zug?nglichmachung des Dokuments widersprechen wir ausdr?cklich. Wir weisen darauf hin, dass wir in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren Unterlassungsanspr?che gerichtlich durchgesetzt haben (Urteile des Landgerichts K?ln vom 15.12.2016 - 14 O 302/15 und des Oberlandesgerichts K?ln vom 06.12.2017 - 6 U 8/17).
Die Zugangsdaten sind insgesamt ein Jahr lang g?ltig. Ab erstmaligem Login haben Sie innerhalb des Zeitraums von sieben Tagen die M?glichkeit, sich auch mehrfach einzuloggen. Die Zugangsberechtigung erlischt nach dieser Zeit.
Hier gelangen Sie zu der Internetseite f?r den Informationszugang:
https://dokumente.bfr.bund.de/glypo
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Mit freundlichen Gr??en