Anfrage Risikobewertung Glyphosat

Ihre Risikobewertung zu Glyphosat, insbesondere bezüglich der krebserregenden oder menschenschädlichen Wirkung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Mai 2021
  • Frist
    19. Juni 2021
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ihre Risikobewertung zu Gl…
An Bundesinstitut für Risikobewertung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage Risikobewertung Glyphosat [#220559]
Datum
17. Mai 2021 20:13
An
Bundesinstitut für Risikobewertung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ihre Risikobewertung zu Glyphosat, insbesondere bezüglich der krebserregenden oder menschenschädlichen Wirkung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220559 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220559/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesinstitut für Risikobewertung
Re: Stellungnahme des BfR zur IARC- Monographie ?ber Glyphosat Sehr Antragsteller/in Sie haben beim Bundesinstitu…
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Betreff
Re: Stellungnahme des BfR zur IARC- Monographie ?ber Glyphosat
Datum
28. Mai 2021 09:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Sie haben beim Bundesinstitut f?r Risikobewertung (BfR) Informationszugang beantragt. Wir freuen uns ?ber Ihr Interesse an der wissenschaftlichen Arbeit des BfR. Wie in unserer Allgemeinverf?gung vom 23.04.2019 (Az.: 80-0703-01.2019/051), ver?ffentlicht im Bundesanzeiger am 03.05.2019 (https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?page.navid=to_official_part), verf?gt, erhalten Sie Zugang zu folgendem Dokument: Zusammenfassende Stellungnahme des Bundesinstituts f?r Risikobewertung (BfR) zur IARC-Monographie ?ber Glyphosat vom 4. September 2015 (6-6211-05-8481023) F?r die Neubewertung des Wirkstoffs Glyphosat hat das BfR seine wissenschaftliche Bewertung abschlie?end mit dem sogenannten ?Addendum I? vorgenommen und ?ber das Bundesamt f?r Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit der Europ?ischen Beh?rde f?r Lebensmittelsicherheit (EFSA) ?bermittelt. Mit der zusammenfassenden Stellungnahme wurde das Addendum I f?r das Bundesministerium f?r Ern?hrung und Landwirtschaft (BMEL) in deutscher Sprache zusammengefasst. Dieses Dokument war f?r den beh?rdeninternen Gebrauch vorgesehen und ist nicht ver?ffentlicht. Die ma?gebliche Risikobewertung enth?lt das Addendum I selbst. Dieses wurde durch die EFSA nach Abschluss des wissenschaftlichen Bewertungsverfahrens ver?ffentlicht. S?mtliche fachlichen Schlussfolgerungen des BfR zum Zeitpunkt des Erkenntnisstandes im Jahr 2015 sind somit seit dem Herbst 2015 f?r die ?ffentlichkeit frei zug?nglich (https://www.efsa.europa.eu/de/press/news/151119-0). Davon ist die Frage zu trennen, ob Dritte diese Texte (Addendum I und zusammenfassende Stellungnahme) ohne Zustimmung des Rechteinhabers ver?ffentlichen d?rfen. Das BfR macht diesbez?glich sein Urheberrecht geltend und nimmt seine Rechte als wissenschaftliches Institut wahr. Dieses Vorgehen ist f?r uns als wissenschaftlich arbeitende Institution von grunds?tzlicher Bedeutung. Ausf?hrliche Informationen zu der Thematik erhalten Sie hier: https://www.bfr.bund.de/cm/343/keine-krebsrisiken-verheimlicht-saemtliche-fachlichen-schlussfolgerungen-des-bfr-zu-glyphosat-sind-seit-jahren-oeffentlich-zugaenglich.pdf Sie erhalten einen Lesezugang durch Eingabe der Zugangsdaten, die wir Ihnen mit dieser E-Mail zusenden. Der Lesezugang ist allein f?r Ihren pers?nlichen Gebrauch bestimmt. Einer Ver?ffentlichung und ?ffentlichen Zug?nglichmachung des Dokuments widersprechen wir ausdr?cklich. Wir weisen darauf hin, dass wir in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren Unterlassungsanspr?che gerichtlich durchgesetzt haben (Urteile des Landgerichts K?ln vom 15.12.2016 - 14 O 302/15 und des Oberlandesgerichts K?ln vom 06.12.2017 - 6 U 8/17). Die Zugangsdaten sind insgesamt ein Jahr lang g?ltig. Ab erstmaligem Login haben Sie innerhalb des Zeitraums von sieben Tagen die M?glichkeit, sich auch mehrfach einzuloggen. Die Zugangsberechtigung erlischt nach dieser Zeit. Hier gelangen Sie zu der Internetseite f?r den Informationszugang: https://dokumente.bfr.bund.de/glypo Ihr Benutzername lautet: <<E-Mail-Adresse>> Ihr Kennwort lautet: <<entfernt>> Mit freundlichen Gr??en