Sehr << Antragsteller:in >>
gemäß § 38 des Saarländischen Schulordnungsgesetzes (SchoG) sind die Städte und Gemeinden Träger der Grundschulen. Die Landkreise bzw. der Regionalverband Saarbrücken übernehmen die Trägerschaft der sonstigen allgemein bildenden Schulen (Sekundarstufen I und II), der beruflichen Schulen sowie der Förderschulen in den Schwerpunkten geistige Entwicklung und Lernen. Das Land selbst ist Träger von insgesamt 9 Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Sehen, Hören, Sprache, körperliche und motorische sowie soziale Entwicklung. Darüber hinaus gibt es private Schulträger, die Schulen in vielen der o.g. Schulformen betreiben. Für die Errichtung, Unterhaltung und Sicherheit der Schulgebäude sind demnach die Städte, Gemeinden, Landkreise, der Regionalverband Saarbrücken, das Land oder die privaten Schulträger zuständig und sie tragen auch die daraus entstehenden Kosten.
Vor diesem Hintergrund liegen der saarländischen Landesverwaltung keine oder nur begrenzte Informationen zum baulichen Zustand von Schulgebäuden vor, die nicht in der Trägerschaft des Landes stehen.
Zu Ihren konkreten Fragen:
1.) Erkenntnisse darüber bzw. Unterlagen, aus denen hervorgeht, inwieweit diese Art des in Großbritannien verbauten bewehrten Porenbetons in saarländischen Schulen verbaut wurde.
Dem Ministerium für Bildung und Kultur liegen keine Informationen darüber vor, dass an saarländischen Schulgebäuden Probleme mit bewehrten Porenbetonbauteilen aufgetreten sind.
2.) Unterlagen, die Ausschluss geben, inwiefern in Schulen noch Asbest verbaut ist.
Asbesthaltige Bauteile wurden bis in die 1980er Jahre hergestellt, bis 1988 wurden einzelne Teile, z. B. Dichtungen, noch aus asbesthaltigen Stoffen gefertigt. In der Regel geht von asbesthaltigen Baustoffen keine unmittelbare Gesundheitsgefahr aus, sofern diese im eingebauten Zustand unverändert erhalten bleiben. Im Falle von Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen werden diese Baustoffe zu Schadstoffen und erfordern eine entsprechende Behandlung. Bei Verdacht auf Schadstoffbelastung wird im Zuge der Planung von baulichen Maßnahmen ein Schadstoffkataster erstellt, die Entsorgung der Schadstoffe fachgerecht geplant und durchgeführt.
3.) Aktuelle Untersuchungen zum Zustand und Sanierungsbedarf der Schulen.
Bei Schulgebäuden bestehen erhebliche Bau- und Sanierungsbedarfe. Die Bedarfe resultieren aus der steigenden Zahl von Schülerinnen und Schülern (demografische Entwicklung, Migration, Kriegsflüchtlinge), der Senkung des Klassenteilers, der Rückkehr zu G9, zunehmenden Bildungs- und Betreuungsangeboten im Ganztagsbereich, insbesondere in Folge des ab Schuljahr 2026/27 zu erfüllenden Anspruchs auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen.
Mit freundlichen Grüßen