Anfrage Schriftsätze vor dem IGH

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Antrag nach dem IFG

Sehr [geschwärzt],

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Schriftsätze an den Internationalen Gerichtshof im Rahmen des von Nicaragua eingeleiteten Verfahrens gegen die Bundesrepublik
Sowie die schriftliche Ausführungen und Notizen von Tania von Uslar-Gleichen in der mündlichen Verhandlung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich meine Anfrage nur soweit zu beantworten, sofern keine Gebühren anfallen.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen vielmals für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Warte auf Antwort

  • Datum
    10. April 2024
  • Frist
    14. Mai 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: Schriftsätze an den Internationalen G…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage Schriftsätze vor dem IGH [#305712]
Datum
10. April 2024 17:18
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: Schriftsätze an den Internationalen Gerichtshof im Rahmen des von Nicaragua eingeleiteten Verfahrens gegen die Bundesrepublik Sowie die schriftliche Ausführungen und Notizen von Tania von Uslar-Gleichen in der mündlichen Verhandlung. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich meine Anfrage nur soweit zu beantworten, sofern keine Gebühren anfallen. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen vielmals für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 305712 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/305712/
Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 10.04.2024 (Schriftsätze vor dem IGH); Vg. 148-2024 Se…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 10.04.2024 (Schriftsätze vor dem IGH); Vg. 148-2024
Datum
12. April 2024 11:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang ich hiermit bestätige. Bitte teilen Sie uns noch Ihre zustellungsfähige Postanschrift mit, da ein rechtsbehelfsfähiger Bescheid zu erstellen sein wird. Es muss sich hierbei um eine inländischen (deutsche) Postanschrift handeln. Alternativ können Sie einen Zustellungsbevollmächtigten nebst Postanschrift in Deutschland bestimmen. Die Verarbeitung Ihrer Postanschrift ist in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zulässig (BVerwG 6 C 8.22 - Urteil vom 20. März 2024). Das Auswärtige Amt wird sich sodann bemühen, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z. B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werde ich Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Sie haben Ihre Anfrage über die Webseite ,FragDenStaat" gestellt. Folgezuschriften, die über diese Webseite generiert werden, erreichen nicht immer das Auswärtige Amt. Damit uns Zuschriften sicher erreichen, empfehlen wir Ihnen, diese zusätzlich auch an die E-Mailanschrift <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> zu richten. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Sollte mir bis zum 23. April 2024 keine Antwort von Ihnen vorliegen, gehe ich davon aus, dass an der Weiterverfolgung des Antrags kein Interesse mehr besteht. Ich würde das Verfahren dann gebührenfrei einstellen. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung werden die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten verarbeitet. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 10.04.2024 (Schriftsätze vor dem IGH); Vg. 148-202…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 10.04.2024 (Schriftsätze vor dem IGH); Vg. 148-2024 [#305712]
Datum
12. April 2024 12:26
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bedanke mich vielmals für Ihre überaus schnelle Antwort. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist mir bekannt. Können Sie mir ein Geschäftszeichen geben, dass ich in der E-Mail angeben kann, um meine Anschrift mitzuteilen? Alternativ könnte meine E-Mail Adresse mit Klarnamen dem wohl auch genüge tun. Vielen Dank für die Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 305712 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/305712/