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Anfrage: Schüler & Lehrerstatistiken der IGS Wörth am Rhein

-Schülerstatistiken der Jahrgangsstufen 5-10 mit durchschnittlichem Alter der Schüler/innen -Notenstatistiken der Klassenstufen 5-10
-Durchschnittliche Fehltage der Schüler/innen der Klassenstufen 5-10 und in welchen Fächern diese am häufigsten Auftreten.
-Durchschnittliche Fehltage der Lehrer/innen der Klassenstufen 5-13.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. November 2022
  • Frist
    17. Dezember 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: -Schülerstatis…
An Integrierte Gesamtschule Wörth (76744 Wörth am Rhein) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage: Schüler & Lehrerstatistiken der IGS Wörth am Rhein [#263342]
Datum
15. November 2022 21:06
An
Integrierte Gesamtschule Wörth (76744 Wörth am Rhein)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-Schülerstatistiken der Jahrgangsstufen 5-10 mit durchschnittlichem Alter der Schüler/innen -Notenstatistiken der Klassenstufen 5-10 -Durchschnittliche Fehltage der Schüler/innen der Klassenstufen 5-10 und in welchen Fächern diese am häufigsten Auftreten. -Durchschnittliche Fehltage der Lehrer/innen der Klassenstufen 5-13.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 263342 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263342/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Integrierte Gesamtschule Wörth (76744 Wörth am Rhein)
Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr demokratisches Engagement. In Bezug auf I…
Von
Integrierte Gesamtschule Wörth (76744 Wörth am Rhein)
Betreff
AW: Anfrage: Schüler & Lehrerstatistiken der IGS Wörth am Rhein [#263342]
Datum
18. November 2022 17:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr demokratisches Engagement. In Bezug auf Ihre Anfrage muss ich Ihnen aber mitteilen, dass die Schule nicht über die von Ihnen nachgesuchte Information verfügt. Vorhandene Informationen sind nach LTranspG alle Informationen, die durch Heraussuchen aus Akten, Vorgängen oder Dateien zusammengetragen werden können. Jedoch besteht kein Anspruch darauf, dass diese Informationen gesondert zusammengestellt, aufbereitet oder bewertet werden. Außerdem werden diese Informationen auch nicht für die Schule bereitgehalten. Ein Informationsersuchen kann sich nach § 4 Abs. 2 Satz 1 LTranspG jedoch nur auf solche Informationen erstrecken, über die die transparenzpflichtige Stelle tatsächlich verfügt oder die für sie bereitgehalten werden, die somit auch vorhanden sind. Da dies, wie angeführt, nicht der Fall ist, ist Ihr Antrag, "Schüler & Lehrerstatistiken der IGS Wörth am Rhein" [#263342], nach § 12 Abs. 4 Satz 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 LTranspG vorliegend abzulehnen. Mit freundlichen Grüßen
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