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Anfrage STOB's

Anfrage an: Bundesnetzagentur

hiermit bekunde ich wiedereinmal Interesse an den nachfolgenden Standortbescheinigungen und erbitte eine Übersendung folgender Nr.:

89011950
89010731
89012744
891815
890166
892445
890173
891057
892306

Ich bedanke mich im Voraus für die Bearbeitung und Beantwortung dieser Anfrage.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Oktober 2021
  • Frist
    6. November 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: hiermit bekunde i…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage STOB's [#230481]
Datum
3. Oktober 2021 22:41
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
hiermit bekunde ich wiedereinmal Interesse an den nachfolgenden Standortbescheinigungen und erbitte eine Übersendung folgender Nr.: 89011950 89010731 89012744 891815 890166 892445 890173 891057 892306 Ich bedanke mich im Voraus für die Bearbeitung und Beantwortung dieser Anfrage.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230481 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230481/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesnetzagentur
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage über FragdenStaat.de. Beigefügt erhalten Sie die von Ihnen er…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
WG: Anfrage STOB's [#230481]
Datum
4. Oktober 2021 15:08
Status
Anfrage abgeschlossen
152,7 KB
139,2 KB
122,3 KB
176,5 KB
154,5 KB
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142,5 KB
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Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage über FragdenStaat.de. Beigefügt erhalten Sie die von Ihnen erfragte(n) Standortbescheinigung(en): - Stob-Nr. 89011950 - 98529 Suhl, Gemarkung Suhl, Flur 110, Flurstück 97 - Stob-Nr. 89010731 - 98527 Suhl, Gemarkung Suhl, Flur 117, Flurstück 12/63 - Stob-Nr. 89012744 - 98544 Zella-Mehlis, Gewerbestr. 1 - Stob-Nr. 891815 - 98544 Zella-Mehlis, Gewerbestr. 4 - Stob-Nr. 890166 - 98630 Römhild, Gemarkung Gleichamberg, Flurstück 459 - Stob-Nr. 892445 - 98553 Schleusingen, Gemarkung Schleusingen, Flur 3, Flurstück 1/1 - Stob-Nr. 890173 - 98667 Schönbrunn, Gemarkung Lichtenau, Flurstück 200 ; 205 - Stob-Nr. 891057 - 98666 Masserberg, Gemarkung Fehrenbach, Flur 0, Flurstück 1245/1; 1246/2 - Stob-Nr. 892306 - 98673 Eisfeld, Gemarkung Eisfeld, Flurstück 3929/18 Neben den Sicherheitsabständen und bescheinigten Funkanlagen können Sie deren Montagehöhen und Hauptstrahlrichtungen der Standortbescheinigung entnehmen. Die Richtungsangabe der Hauptstrahlrichtung (HSR) entspricht den Himmelsrichtungen. Sie erfolgt im Uhrzeigersinn von 0 Grad Norden, rechtsdrehend zu 90 Grad (Osten) weiter zu 180 Grad (Süden) weiter zu 270 Grad (Westen) und endet bei 360 Grad oder 0 Grad Norden und zwar vom Standort der Sendeanten-ne(n) aus gesehen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

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