Anfrage SWR

- den Vertrag (bzw. die Verträge) zwischen dem BMG und Emix zur Beschaffung von Masken.
- den Vertrag (bzw. die Verträge) zwischen dem BMG und TLG Health GmbH zur Beschaffung von Masken.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. September 2021
  • Frist
    19. Oktober 2021
  • 0 Follower:innen
Moritz Hartnagel
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - den Vertrag (bz…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Moritz Hartnagel
Betreff
Anfrage SWR [#228399]
Datum
15. September 2021 16:09
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- den Vertrag (bzw. die Verträge) zwischen dem BMG und Emix zur Beschaffung von Masken. - den Vertrag (bzw. die Verträge) zwischen dem BMG und TLG Health GmbH zur Beschaffung von Masken.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Moritz Hartnagel Anfragenr: 228399 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228399/ Postanschrift Moritz Hartnagel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Moritz Hartnagel
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Hartnagel, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte fer…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Anfrage SWR [#228399]
Datum
17. September 2021 07:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Hartnagel, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (SARS-CoV-2) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Pandemie nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Moritz Hartnagel
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage SWR“ vom 15.09.2021 (#228399) wurde vo…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Moritz Hartnagel
Betreff
AW: Eingangsbestätigung, Anfrage SWR [#228399]
Datum
19. Oktober 2021 17:41
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage SWR“ vom 15.09.2021 (#228399) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Moritz Hartnagel Anfragenr: 228399 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228399/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Hartnagel, ich möchte Sie darüber informieren, dass am 12.10.2021 postalisch ein Bescheid an …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Eingangsbestätigung, Anfrage SWR [#228399]
Datum
20. Oktober 2021 08:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hartnagel, ich möchte Sie darüber informieren, dass am 12.10.2021 postalisch ein Bescheid an Sie versandt worden ist. Er war adressiert an Moritz Hartnagel SWR Funkhaus Stuttgart Neckarstr. 230 70190 Stuttgart Diesen müssten Sie inzwischen erhalten haben. Mit freundlichen Grüßen