Anfrage Teil 2 – Risikomanagement bei Erkrankungen mit Corona-Viren und anderen Erregern von Atemwegserkrankungen

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Im Rahmen dieser IFG Anfrage beantrage ich die Übersendung relevanter Unterlagen bzw. Dokumente zu den unten aufgelisteten Themenbereichen. Der Begriff „Unterlagen“ bezeichnet im Rahmen dieser Anfrage beispielsweise Schriftwechsel, Aktenvermerke, Gesprächsprotokolle, wissenschaftliche Berichte, Bewertungen und Ausarbeitungen, Handlungsanweisungen, oder andere Dokumente, welche im Einzelfall relevant sind. Sollten zu einzelnen Aspekten keine Unterlagen vorhanden sein, bitte ich um entsprechenden Hinweis.

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:

4)

Bitte senden Sie mir relevante Unterlagen, welchen zu entnehmen ist, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch das BMG oder das RKI oder eine andere dem BMG zugeordnete Stelle oder Behörde, seit 2011 ergriffen worden sind, um Interessenkonflikte zwischen Behörden und pharmazeutischen Unternehmen transparent der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, und Auswirkungen von Interessenkonflikten auf die Arbeit der öffentlichen Behörden und Institute konsequent zu verhindern.

4a)

Für den Fall, dass die zu Punkt 4 notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung nicht systematisch durchgeführt worden sein sollten: Bitte senden Sie mir relevante Unterlagen, welchen zu entnehmen ist, aus welchen Gründen und Erwägungen heraus auf die Umsetzung verzichtet wurde, jeweils aufgeschlüsselt nach einzelnen Maßnahmen.

5)

Bitte senden Sie mir relevante Unterlagen, welchen zu entnehmen ist, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch das BMG oder das RKI oder eine andere dem BMG zugeordnete Stelle oder Behörde, seit 2011 ergriffen worden sind, um sicherzustellen, dass im Falle eines Pandemie-Krisenmanagements Risikobewertungen und Entscheidungen durch ein interdisziplinäres Team getroffen werden, welchem insbesondere Experten aus den Fach-Gebieten Public-Health, Evaluation und Qualitätsmanagement, sowie Priority Setting angehören, und welches vollständig unabhängig von politischer Einflussnahme oder anderer Lobbyarbeit ist.

5a)

Für den Fall, dass die in Punkt 5 genannten Maßnahmen zur Qualitätssicherung nicht systematisch durchgeführt worden sein sollten: Bitte senden Sie mir relevante Unterlagen, welchen zu entnehmen ist, aus welchen Gründen und Erwägungen heraus auf die Umsetzung verzichtet wurde, jeweils aufgeschlüsselt nach einzelnen Maßnahmen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. Dezember 2020
  • Frist
    12. Januar 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Im Rahmen dieser IFG Anfrage beantrage ich die Übers…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage Teil 2 – Risikomanagement bei Erkrankungen mit Corona-Viren und anderen Erregern von Atemwegserkrankungen [#205422]
Datum
10. Dezember 2020 16:20
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Im Rahmen dieser IFG Anfrage beantrage ich die Übersendung relevanter Unterlagen bzw. Dokumente zu den unten aufgelisteten Themenbereichen. Der Begriff „Unterlagen“ bezeichnet im Rahmen dieser Anfrage beispielsweise Schriftwechsel, Aktenvermerke, Gesprächsprotokolle, wissenschaftliche Berichte, Bewertungen und Ausarbeitungen, Handlungsanweisungen, oder andere Dokumente, welche im Einzelfall relevant sind. Sollten zu einzelnen Aspekten keine Unterlagen vorhanden sein, bitte ich um entsprechenden Hinweis. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: 4) Bitte senden Sie mir relevante Unterlagen, welchen zu entnehmen ist, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch das BMG oder das RKI oder eine andere dem BMG zugeordnete Stelle oder Behörde, seit 2011 ergriffen worden sind, um Interessenkonflikte zwischen Behörden und pharmazeutischen Unternehmen transparent der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, und Auswirkungen von Interessenkonflikten auf die Arbeit der öffentlichen Behörden und Institute konsequent zu verhindern. 4a) Für den Fall, dass die zu Punkt 4 notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung nicht systematisch durchgeführt worden sein sollten: Bitte senden Sie mir relevante Unterlagen, welchen zu entnehmen ist, aus welchen Gründen und Erwägungen heraus auf die Umsetzung verzichtet wurde, jeweils aufgeschlüsselt nach einzelnen Maßnahmen. 5) Bitte senden Sie mir relevante Unterlagen, welchen zu entnehmen ist, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch das BMG oder das RKI oder eine andere dem BMG zugeordnete Stelle oder Behörde, seit 2011 ergriffen worden sind, um sicherzustellen, dass im Falle eines Pandemie-Krisenmanagements Risikobewertungen und Entscheidungen durch ein interdisziplinäres Team getroffen werden, welchem insbesondere Experten aus den Fach-Gebieten Public-Health, Evaluation und Qualitätsmanagement, sowie Priority Setting angehören, und welches vollständig unabhängig von politischer Einflussnahme oder anderer Lobbyarbeit ist. 5a) Für den Fall, dass die in Punkt 5 genannten Maßnahmen zur Qualitätssicherung nicht systematisch durchgeführt worden sein sollten: Bitte senden Sie mir relevante Unterlagen, welchen zu entnehmen ist, aus welchen Gründen und Erwägungen heraus auf die Umsetzung verzichtet wurde, jeweils aufgeschlüsselt nach einzelnen Maßnahmen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
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Betreff
AW: Anfrage Teil 2 – Risikomanagement bei Erkrankungen mit Corona-Viren und anderen Erregern von Atemwegserkrankungen [#205422]
Datum
12. Januar 2021 11:21
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage Teil 2 – Risikomanagement bei Erkrankungen mit Corona-Viren und anderen Erregern von Atemwegserkrankungen“ vom 10.12.2020 (#205422) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 205422 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/205422/upload/37ce18e84e014d9bfaa5a413165a40b2216f4314/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>