Anfrage Tieranlagen

ich bitte Sie gemäß der Transparenzverpflichtungen nach dem Umweltinformationsgesetz um Beantwortung der folgenden Fragen:

Wie viele Anträge auf Neuerrichtung oder Erweiterungen von genehmigungspflichtigen Anlagen nach den Nummern 7.1.* und 7.2.* des Anhang 1 zur 4. BImSchV befinden sich noch in der Bearbeitung und welche geplanten Tierzahlen sind dabei jeweils vorgesehen?

Auf welche Orte/Flurstücke entfallen die unter l) erfassten Anträge jeweils?

Wer ist die Antragstellerin?

Sollten die Daten z.T. bei anderen Ämtern erfasst sein (z.B. Veterinäramt oder Umweltamt), bitten wir um eine entsprechende Information an uns und um die Weiterleitung dieser Anfrage.

Ich weise sie ausdrücklich darauf hin, dass ich nur gebührenfreie Auskünfte annehme, da es sich um eine „einfache schriftliche Auskunft“ handelt (§6 Abs. 2 LUIG-MV:“Gebühren- und auslagenfrei sind 1. die Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte auch bei Herausgabe von wenigen Duplikaten“)

Ich beantrage die Übersendung der Informationen als zusammenfassende Tabelle oder in Textform mit den entsprechenden Angaben. Liegt bereits eine Kurzbeschreibung zu den Verfahren vor, beantrage ich die Übersendung dieser. Bei Anlagen, die im baurechtlichen Verfahren genehmigt werden, wird um Übersendung der Bau- und Betriebsbeschreibung gebeten, sofern sie vorliegt.

Selbstverständlich können Sie sich bei Rückfragen jederzeit an mich wenden. Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Mühe.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. November 2019
  • Frist
    28. Dezember 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich bitte S…
An Thüringer Landesverwaltungsamt alt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage Tieranlagen [#171010]
Datum
25. November 2019 19:55
An
Thüringer Landesverwaltungsamt alt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich bitte Sie gemäß der Transparenzverpflichtungen nach dem Umweltinformationsgesetz um Beantwortung der folgenden Fragen: Wie viele Anträge auf Neuerrichtung oder Erweiterungen von genehmigungspflichtigen Anlagen nach den Nummern 7.1.* und 7.2.* des Anhang 1 zur 4. BImSchV befinden sich noch in der Bearbeitung und welche geplanten Tierzahlen sind dabei jeweils vorgesehen? Auf welche Orte/Flurstücke entfallen die unter l) erfassten Anträge jeweils? Wer ist die Antragstellerin? Sollten die Daten z.T. bei anderen Ämtern erfasst sein (z.B. Veterinäramt oder Umweltamt), bitten wir um eine entsprechende Information an uns und um die Weiterleitung dieser Anfrage. Ich weise sie ausdrücklich darauf hin, dass ich nur gebührenfreie Auskünfte annehme, da es sich um eine „einfache schriftliche Auskunft“ handelt (§6 Abs. 2 LUIG-MV:“Gebühren- und auslagenfrei sind 1. die Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte auch bei Herausgabe von wenigen Duplikaten“) Ich beantrage die Übersendung der Informationen als zusammenfassende Tabelle oder in Textform mit den entsprechenden Angaben. Liegt bereits eine Kurzbeschreibung zu den Verfahren vor, beantrage ich die Übersendung dieser. Bei Anlagen, die im baurechtlichen Verfahren genehmigt werden, wird um Übersendung der Bau- und Betriebsbeschreibung gebeten, sofern sie vorliegt. Selbstverständlich können Sie sich bei Rückfragen jederzeit an mich wenden. Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Mühe.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171010 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171010 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Thüringer Landesverwaltungsamt alt
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihres mit E-Mail vom 26.11.2019 übermittel…
Von
Thüringer Landesverwaltungsamt alt
Betreff
AW: Anfrage Tieranlagen [#171010]
Datum
26. November 2019 16:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihres mit E-Mail vom 26.11.2019 übermittelten Antrages auf Zugang zu umweltrelevanten Informationen von Tierhaltungsanlagen und stufen ihn als Antrag nach § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG) ein. Ihr Antrag wird unter dem Aktenzeichen 5070-61-8523/6-3-08/19/S bearbeitet. Geben Sie bitte dieses Aktenzeichen bei jeder Antwort an. Ihr Antrag umfasst folgende Fragen: 1. Wie viele Anträge auf Neuerrichtung oder Erweiterungen von genehmigungspflichtigen Anlagen nach den Nummern 7.1.* und 7.2.* des Anhang 1 zur 4. BImSchV befinden sich noch in der Bearbeitung und welche geplanten Tierzahlen sind dabei jeweils vorgesehen? 2. Auf welche Orte/Flurstücke entfallen die unter l) erfassten Anträge jeweils? (Wir gehen davon aus, das hier unter l) der vorgenannte Satz gemeint ist, da Sie sonst keine Nummerierung verwendet haben.) 3. Wer ist die Antragstellerin? Des Weiteren beantragen Sie ebenfalls die Übersendung der v. g. Informationen als zusammenfassende Tabelle oder in Textform mit den entsprechenden Angaben sowie die Übermittlung einer Kurzbeschreibung der Verfahren soweit vorhanden. Bei Anlagen, die im baurechtlichen Verfahren genehmigt werden, wird von Ihnen um Übersendung der Bau- und Betriebsbeschreibung gebeten. (Baurechtlich genehmigte Anlagen unterliegen allerdings nicht der 4. BImSchV.) Sie möchten nur gebührenfreie Auskünfte, da es sich nach Ihrer Auffassung um eine „einfache schriftliche Auskunft“ handelt laut § 6 Abs. 2 LUIG-MV. Dazu möchten wir Ihnen die folgenden Hinweise geben: Nach BImSchG genehmigungsbedürftige Anlagen der Nummern 7.1.*, 7.2.* des Anhang 1 zur 4. BImSchV der Verfahrensart “V“ des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und baurechtlich genehmigte Tierhaltungs- und Verarbeitungsanlagen befinden sich in der Zuständigkeit der jeweiligen 23 Thüringer Landratsämter und kreisfreien Städte. Sie bitten uns auch, Ihren Antrag an die zuständigen Behörden weiterzuleiten und Sie darüber zu unterrichten. Gleichzeitig widersprechen Sie ausdrücklich der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte. Da Sie nicht erklären, was Sie unter Dritten verstehen, können wir Ihrem Wunsch nach Weiterleitung nicht entsprechen. Wenden Sie sich deshalb bitte selbst mit Ihrem Anliegen an die unteren Bau- und Immissionsschutzbehörden der Thüringer Landratsämter und kreisfreien Städte. Die unter Nr. 1-3 angefragten Informationen zu den nach BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlagen der Verfahrensart “G“ der Nummern 7.1.*, 7.2.* des Anhang 1 zur 4. BImSchV können wir zusammenstellen und in digitaler Form an die von Ihnen u. g. E-Mail-Adresse übermitteln. Die Anfertigung einer Datentabelle sowie von Kopien von Kurz-, Bau- und Betriebsbeschreibungen ist allerdings mit zusätzlichem zeitlichen und materiellem Aufwand unsererseits verbunden. Darüber hinaus handelt sich es u. E. auch nicht um einfache Auskünfte, da Sie eine Recherche anfordern und sich dazu von uns Datenmaterial zusammenstellen lassen wollen. Das Gesetz über den Zugang zu Umweltinformationen in Mecklenburg-Vorpommern ( LUIG M-V) gilt in Thüringen nicht. Die Beantwortung Ihrer Anfrage ist nach § 12 ThürUIG kostenpflichtig, sofern Sie sich in Ihrem Antrag nicht auf die Erteilung mündlicher Auskünfte, die Einsichtnahme in Umweltinformationen vor Ort oder Maßnahmen und Vorkehrungen nach § 7 Abs. 1 und 2 sowie die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach §§ 10 und 11 ThürUIG beschränken. Die Kosten für schriftliche oder elektronische Auskünfte richten sich gemäß Thüringer Umweltinformationsverwaltungskostenordnung (ThürUIVwKostO) vom 23. November 2006 (GVBl. Nr. 17 vom 22.12.2006 S. 554), zuletzt geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der Thüringer Umweltinformationsverwaltungskostenordnung vom 14. September 2011 (GVBl. Nr.8 S. 262) sowie der Anlage der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung vom 3. Dezember 2001 (GVBl. S. 456), Anlage neu gefasst durch Verordnung vom 12. August 2016 (GVBl. S. 296), nach dem Zeitaufwand und betragen mindestens 5 Euro und höchstens 500 Euro. Hinzu kämen noch Aufwände für eventuelle Auslagen. § 1 Abs. 2 sowie die §§ 4, 11 und 21 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Verwaltungskostengesetzes vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325), zuletzt geändert durch Artikel 56 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. S. 731, 769), finden keine Anwendung. Die genauen Kosten können wir leider nicht angeben, da sie jeweils vom spezifischen Einzelfall und von der Art der Information sowie dem Umfang zur Ermittlung abhängen. Für die Berechnung des v. g. Zeitaufwandes zur Beantwortung Ihrer Anfrage ist der gesamte zeitliche Aufwand zur Ermittlung der Daten im Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Energie (TLUBN) heranzuziehen. Wir schätzen die entstehenden Verwaltungskosten auf Grund unserer bisherigen Erfahrungen für unseren Anteil an dieser Recherche derzeit auf einen Betrag zwischen 50 - 150 Euro. Teilen Sie uns bitte bis spätestens 03.12.2019 mit, ob Sie bereit sind, diese Kosten zu tragen. Die Daten werden Ihnen dann, soweit möglich, in elektronischer Form an die E-Mail Adresse: <<E-Mail-Adresse>> übermittelt. Der Bescheid über die Entscheidung und die Höhe der Verwaltungskosten geht Ihnen auf dem Postwege an Ihre übermittelte Adresse: Herr Antragsteller/in Antragsteller/in, << Adresse entfernt >>, << Adresse entfernt >> zu. Spezifizieren Sie bitte vor jeder Informationsanfrage die Art und den Umfang der gewünschten Informationen so genau wie möglich. Sie vermeiden damit unnötigen Aufwand und Verwaltungskosten. Sollten wir bis 04.12.2019 nichts von Ihnen hören, gehen wir davon aus, dass Sie Ihren Antrag nicht aufrecht erhalten wollen und werden die Bearbeitung Ihrer Anfrage einstellen. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen unter den unten angegebenen Kontaktdaten gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen