Anfrage Tieranlagen

ich bitte Sie gemäß der Transparenzverpflichtungen nach dem Umweltinformationsgesetz um Beantwortung der folgenden Fragen:

Wie viele Anträge auf Neuerrichtung oder Erweiterungen von genehmigungspflichtigen Anlagen nach den Nummern 7.1.* und 7.2.* des Anhang 1 zur 4. BImSchV befinden sich noch in der Bearbeitung und welche geplanten Tierzahlen sind dabei jeweils vorgesehen?

Auf welche Orte/Flurstücke entfallen die unter l) erfassten Anträge jeweils?

Wer ist die Antragstellerin?

Sollten die Daten z.T. bei anderen Ämtern erfasst sein (z.B. Veterinäramt oder Umweltamt), bitten wir um eine entsprechende Information an uns und um die Weiterleitung dieser Anfrage.

Ich weise sie ausdrücklich darauf hin, dass ich nur gebührenfreie Auskünfte annehme, da es sich um eine „einfache schriftliche Auskunft“ handelt (§6 Abs. 2 LUIG-MV:“Gebühren- und auslagenfrei sind 1. die Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte auch bei Herausgabe von wenigen Duplikaten“)

Ich beantrage die Übersendung der Informationen als zusammenfassende Tabelle oder in Textform mit den entsprechenden Angaben. Liegt bereits eine Kurzbeschreibung zu den Verfahren vor, beantrage ich die Übersendung dieser. Bei Anlagen, die im baurechtlichen Verfahren genehmigt werden, wird um Übersendung der Bau- und Betriebsbeschreibung gebeten, sofern sie vorliegt.

Selbstverständlich können Sie sich bei Rückfragen jederzeit an mich wenden. Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Mühe.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. November 2019
  • Frist
    28. Dezember 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte sen…
An Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage Tieranlagen [#171014]
Datum
25. November 2019 20:15
An
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich bitte Sie gemäß der Transparenzverpflichtungen nach dem Umweltinformationsgesetz um Beantwortung der folgenden Fragen: Wie viele Anträge auf Neuerrichtung oder Erweiterungen von genehmigungspflichtigen Anlagen nach den Nummern 7.1.* und 7.2.* des Anhang 1 zur 4. BImSchV befinden sich noch in der Bearbeitung und welche geplanten Tierzahlen sind dabei jeweils vorgesehen? Auf welche Orte/Flurstücke entfallen die unter l) erfassten Anträge jeweils? Wer ist die Antragstellerin? Sollten die Daten z.T. bei anderen Ämtern erfasst sein (z.B. Veterinäramt oder Umweltamt), bitten wir um eine entsprechende Information an uns und um die Weiterleitung dieser Anfrage. Ich weise sie ausdrücklich darauf hin, dass ich nur gebührenfreie Auskünfte annehme, da es sich um eine „einfache schriftliche Auskunft“ handelt (§6 Abs. 2 LUIG-MV:“Gebühren- und auslagenfrei sind 1. die Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte auch bei Herausgabe von wenigen Duplikaten“) Ich beantrage die Übersendung der Informationen als zusammenfassende Tabelle oder in Textform mit den entsprechenden Angaben. Liegt bereits eine Kurzbeschreibung zu den Verfahren vor, beantrage ich die Übersendung dieser. Bei Anlagen, die im baurechtlichen Verfahren genehmigt werden, wird um Übersendung der Bau- und Betriebsbeschreibung gebeten, sofern sie vorliegt. Selbstverständlich können Sie sich bei Rückfragen jederzeit an mich wenden. Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Mühe.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171014 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171014 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie die Antwort auf Ihre UIG-Anfrage vorab per E-Mail. Die Zuständig…
Von
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Betreff
AW: Anfrage Tieranlagen [#171014]
Datum
6. Dezember 2019 15:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie die Antwort auf Ihre UIG-Anfrage vorab per E-Mail. Die Zuständigkeit für baurechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen obliegt im Land M-V den Landkreisen und kreisfreien Städten. Für diesbezügliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die Landkreise bzw. Oberbürgermeister der kreisfreien Städte. Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
LUIG - Anträge auf Erweiterung von Tierhaltungsanlagen Betreff: Anfrage Tieranlagen [#171014] Antrag nach dem IFG…
Von
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Betreff
LUIG - Anträge auf Erweiterung von Tierhaltungsanlagen
Datum
20. Dezember 2019 10:16
Status
Betreff: Anfrage Tieranlagen [#171014] Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG - (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich bitte Sie gemäß der Transparenzverpflichtungen nach dem Umweltinformationsgesetz um Beantwortung der folgenden Fragen: Wie viele Anträge auf Neuerrichtung oder Erweiterungen von genehmigungspflichtigen Anlagen nach den Nummern 7.1.* und 7.2.* des Anhang 1 zur 4. BImSchV befinden sich noch in der Bearbeitung und welche geplanten Tierzahlen sind dabei jeweils vorgesehen? Auf welche Orte/Flurstücke entfallen die unter l) erfassten Anträge jeweils? Wer ist die Antragstellerin? Sollten die Daten z.T. bei anderen Ämtern erfasst sein (z.B. Veterinäramt oder Umweltamt), bitten wir um eine entsprechende Information an uns und um die Weiterleitung dieser Anfrage. Ich weise sie ausdrücklich darauf hin, dass ich nur gebührenfreie Auskünfte annehme, da es sich um eine "einfache schriftliche Auskunft" handelt (§6 Abs. 2 LUIG-MV:"Gebühren- und auslagenfrei sind 1. die Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte auch bei Herausgabe von wenigen Duplikaten") Ich beantrage die Übersendung der Informationen als zusammenfassende Tabelle oder in Textform mit den entsprechenden Angaben. Liegt bereits eine Kurzbeschreibung zu den Verfahren vor, beantrage ich die Übersendung dieser. Bei Anlagen, die im baurechtlichen Verfahren genehmigt werden, wird um Übersendung der Bau- und Betriebsbeschreibung gebeten, sofern sie vorliegt. Selbstverständlich können Sie sich bei Rückfragen jederzeit an mich wenden. Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Mühe. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen