Anfrage über Auskunft zu den Testungen und Impfungen im Landkreis Harz (Sars-Cov-2 bzw. Tests und Impfungen im Zusammenhang mit Covid-19) sowie Verstorbene mit Diagnose Covid-19

Anfrage an: Landkreis Harz

ich würde gerne im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes von Ihnen Auskunft bekommen und möchte eine Antwort auf folgende Fragen:

Fragen zu den Tests:

1. Werden symptomlose Menschen im Landkreis Harz getestet?

2. Mit welchem Produkt testet das Gesundheitsamt des Landkreises Harz die Menschen?

3. Beruhen diese Tests auf der PCR-Test-Methode?

4. Wie ist das Prozedere beim Testen? Wie sind die Vorgaben und wer legt dieses fest?
(Varianten Rachenabstrich + Nasenabstrich, nur Rachenabstrich, nur Nasenabstrich)

5. Werden positiv getestete Menschen als "Coronaerkrankte" gezählt?

6. Wie viele Tests werden gemacht bevor man einen Menschen absondert?

Fragen zu den Impfungen:

Mittlerweile sind 5.750 Menschen im Landkreis Harz geimpft. (Stand 09.02.2021)

1. Welches Produkt (Impfstoff) wird verimpft?

2. Bei wie vielen Menschen, die den Impfstoff erhalten haben gab es Probleme? (Nebenwirkungen usw.)

3. Führt das Gesundheitsamt des Landkreises Harz Statistiken bezüglich Nebenwirkungen, Erkrankungen, Todesfälle im Zusammenhang mit dem Verimpfen dieser neuartigen Impfstoffe gegen Covid-19?

4. Wenn Sie keine Statistiken diesbezüglich führen sollten, warum wird keine geführt?

5. Wenn es Todesfälle gab, welches Alter hatten diese Menschen?

weitere Fragen:

1. Wie viel Menschen laut derzeitigem Stand sind mit Diagnose Covid 19 bereits verstorben im Landkreis Harz?

2. Wurden verstorbene Erkrankte des Landkreises Harz mit einer Diagnose Covid-19 obduziert? Wenn ja, wie viel Menschen waren das? Wenn nein, warum wurde nicht obduziert?

Ich erwarte eine gründliche Beantwortung der gestellten Fragen bis spätestens Freitag den 26.02.2021. Fristen betreffend beachten Sie bitte die maßgebenden Gesetze.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Februar 2021
  • Frist
    12. März 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich …
An Landkreis Harz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage über Auskunft zu den Testungen und Impfungen im Landkreis Harz (Sars-Cov-2 bzw. Tests und Impfungen im Zusammenhang mit Covid-19) sowie Verstorbene mit Diagnose Covid-19 [#212337]
Datum
10. Februar 2021 15:14
An
Landkreis Harz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich würde gerne im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes von Ihnen Auskunft bekommen und möchte eine Antwort auf folgende Fragen: Fragen zu den Tests: 1. Werden symptomlose Menschen im Landkreis Harz getestet? 2. Mit welchem Produkt testet das Gesundheitsamt des Landkreises Harz die Menschen? 3. Beruhen diese Tests auf der PCR-Test-Methode? 4. Wie ist das Prozedere beim Testen? Wie sind die Vorgaben und wer legt dieses fest? (Varianten Rachenabstrich + Nasenabstrich, nur Rachenabstrich, nur Nasenabstrich) 5. Werden positiv getestete Menschen als "Coronaerkrankte" gezählt? 6. Wie viele Tests werden gemacht bevor man einen Menschen absondert? Fragen zu den Impfungen: Mittlerweile sind 5.750 Menschen im Landkreis Harz geimpft. (Stand 09.02.2021) 1. Welches Produkt (Impfstoff) wird verimpft? 2. Bei wie vielen Menschen, die den Impfstoff erhalten haben gab es Probleme? (Nebenwirkungen usw.) 3. Führt das Gesundheitsamt des Landkreises Harz Statistiken bezüglich Nebenwirkungen, Erkrankungen, Todesfälle im Zusammenhang mit dem Verimpfen dieser neuartigen Impfstoffe gegen Covid-19? 4. Wenn Sie keine Statistiken diesbezüglich führen sollten, warum wird keine geführt? 5. Wenn es Todesfälle gab, welches Alter hatten diese Menschen? weitere Fragen: 1. Wie viel Menschen laut derzeitigem Stand sind mit Diagnose Covid 19 bereits verstorben im Landkreis Harz? 2. Wurden verstorbene Erkrankte des Landkreises Harz mit einer Diagnose Covid-19 obduziert? Wenn ja, wie viel Menschen waren das? Wenn nein, warum wurde nicht obduziert? Ich erwarte eine gründliche Beantwortung der gestellten Fragen bis spätestens Freitag den 26.02.2021. Fristen betreffend beachten Sie bitte die maßgebenden Gesetze.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212337 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212337/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
SARS-Cov-2 Absonderungsallgemeinverfügung des Landkreises Harz vom 13.01.2021 Sehr Antragsteller/in ich habe heut…
An Landkreis Harz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
SARS-Cov-2 Absonderungsallgemeinverfügung des Landkreises Harz vom 13.01.2021
Datum
16. Februar 2021
An
Landkreis Harz
Status
Sehr Antragsteller/in ich habe heute von der SARS-Cov-2 Absonderungsallgemeinverfügung erfahren und mir diese durchgelesen. Erschreckenderweise musste ich feststellen, dass Menschen mit einem negativen Testergebnis abgesondert werden sollen. (§ 3 Abs. 5 S. 3 der SARS-CoV2-Absonderungsallgemeinverfügung) https://www.kreis-hz.de/de/datei/anzeigen/id/1381840,1167/sars-cov2-absonderungsallgemeinverfuegung.pdf Dort heißt es im Wortlaut „Bei einem negativen Test bleibt die Quarantäne aufrecht bis zum Ablauf der 14 Tage nach dem letzten Kontakt zu einer positiv getesteten Person.“ Verstehe ich das richtig? Es sollen Menschen mit einem negativen Testergebnis abgesondert werden? Auf welcher Ermächtigungsgrundlage bzw. gesetzlicher Grundlage soll dieses geschehen? Aufgrund der Dringlichkeit und Wichtigkeit der Rechtsgüter (Grundrechte und Grundfreiheiten) erwarte ich schnellstmöglich eine Antwort. Zumal diese Allgemeinverfügung zeitlich befristet ist. Ich erwarte Ihre Antwort bis zum 26.02.2021 und wünsche Ihnen noch eine schöne Woche. Mit freundlichen Grüßen

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Landkreis Harz
Kein Nachrichtentext
Von
Landkreis Harz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
26. Februar 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,3 MB