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Anfrage über die Anzahl der leerstehenden Häuser im Stadtgebiet Köln

Anzahl der leerstehenden Häuser im Stadtgebiet Köln

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. September 2019
  • Frist
    19. Oktober 2019
  • 3 Follower:innen
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage über die Anzahl der leerstehenden Häuser im Stadtgebiet Köln [#166792]
Datum
17. September 2019 14:24
An
Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahl der leerstehenden Häuser im Stadtgebiet Köln
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Sehr geehrteAntragsteller/in ich Bitte um Beantwortung der Anfrage. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Von
Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Betreff
WG: Anfrage über die Anzahl der leerstehenden Häuser im Stadtgebiet Köln [#166792]
Datum
18. September 2019 08:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich Bitte um Beantwortung der Anfrage. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17. September 2019 an die Stadt Köln. Sie möchten w…
Von
Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Betreff
WG: Anfrage über die Anzahl der leerstehenden Häuser im Stadtgebiet Köln [#166792]
Datum
30. September 2019 15:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17. September 2019 an die Stadt Köln. Sie möchten wissen, wie viele Häuser in Köln leer stehen. Grundsätzlich ist die Leerstandsquote vermarktungsfähiger Immobilien in Köln sehr gering. 2017 lag diese Quote insgesamt bei ca. 1 Prozent. Im geförderten Wohnungsbau ist die Quote sogar noch geringer. Nach Erhebungen des Amtes für Wohnungswesen der Stadt Köln lag diese in 2018 bei ca. 0,32 Prozent. Nicht in diesen Zahlen enthalten sind Wohnungen oder Häuser, die wegen Abriss- oder Baumaßnahmen leerstehen. Die Stadt Köln hat eine Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum in Köln erlassen. Seit 2014 wurden 433 Verstoßverfahren wegen missbräuchlichen Leerstands eingeleitet. Davon wurden bereits 212 Verfahren abgeschlossen, sodass aktuell noch in 221 Fällen ermittelt wird. Sollten Sie weitere Fragen zum Wohnraumschutz in Köln haben, können Sie diese gern an unsere E-Mailadresse <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> richten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 30.09.2019. Leider beantwortet diese meine Anfrag…
An Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Anfrage über die Anzahl der leerstehenden Häuser im Stadtgebiet Köln [#166792]
Datum
14. Oktober 2019 10:48
An
Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 30.09.2019. Leider beantwortet diese meine Anfrage nicht. Bitte teilen Sie mir daher die Anzahl der leerstehenden Häuser/ Wohnungen im Stadtgebiet Köln mit. Gerne können Sie eine Unterteilung zwischen unbegründetem Leerstand und Leerstand aufgrund von Baumaßnahmen vornehmen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 166792 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 14. Oktober 2019 zum Thema Wohnungsleerstand in …
Von
Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Betreff
AW: WG: Anfrage über die Anzahl der leerstehenden Häuser im Stadtgebiet Köln [#166792]
Datum
22. November 2019 10:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 14. Oktober 2019 zum Thema Wohnungsleerstand in Köln. Bitte entschuldigen Sie die verspätete Rückmeldung. Wie ich Ihnen in meiner Antwort vom 30. September 2019 dargestellt habe, ist die Leerstandsquote vermarktungsfähiger Immobilien in Köln mit ca. einem Prozent sehr gering. 2017 lag die Zahl der Wohnungen in Mehrfamilienhäusern bei ca. 438.000. Absolut wären dies rund 4.400 Wohnungen, für die der marktaktive Leerstand anzusetzen war. Marktaktiv bedeutet, dass diese Wohnungen dem Wohnungsmarkt unmittelbar bzw. kurz- bis mittelfristig zur Verfügung stehen. Die geringe Leerstandsquote in Köln spiegelt den angespannten Wohnungsmarkt wieder. Die konsequente Durchsetzung der Wohnraumschutzsatzung ist daher ein wichtiges Instrument, um vermietungsfähige Wohnungen dem Markt wieder zuzuführen und so eine Entlastung für Mieterinnen und Mieter herbeizuführen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachrichten. Diesen entnehme ich jedoch, dass Sie die angefrag…
An Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Anfrage über die Anzahl der leerstehenden Häuser im Stadtgebiet Köln [#166792]
Datum
11. Januar 2020 12:34
An
Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachrichten. Diesen entnehme ich jedoch, dass Sie die angefragte Zahl nicht kennen, sondern Hochrechnungen vornehmen. Weiter sprechen Sie nur von "marktaktivem" Leerstand. Wie viele Häuser/ Wohnungen leer stehen, weil sie saniert werden oder die Eigentümer vorgeben, diese zu sanieren, also Leerstand wegen Baumaßnahmen, haben Sie nicht mitgeteilt. Wie sind die Zahlen hierzu? Freundliche Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 166792 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/166792

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Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre erneute Nachfrage vom 11. Januar 2020 zum Thema Wohnungsleerst…
Von
Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Betreff
AW: WG: Anfrage über die Anzahl der leerstehenden Häuser im Stadtgebiet Köln [#166792]
Datum
15. Januar 2020 14:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre erneute Nachfrage vom 11. Januar 2020 zum Thema Wohnungsleerstand in Köln. Ich möchte Ihnen dazu abschließend mitteilen, dass der Begriff des "Leerstands" den Sie in Ihren Anfragen verwenden, nur umgangssprachlich zu verstehen ist. Immobilien, die aufgrund von Baumaßnahmen dem Wohnungsmarkt nicht zur Verfügung stehen, gelten daher in diesem Sinne nicht als "leerstehend" und sind nicht in der Statistik des für den Wohnungsmarkt relevanten Leerstands erfasst. Für nähere Ausführungen zum marktaktiven Leerstand verweise ich auf meine Beantwortung vom 22. November 2019. Im Übrigen sind Eigentümer nicht verpflichtet, die Durchführung einer Baumaßnahme der Wohnungsaufsicht zu melden. Sofern Sie in einer Immobilie eine Zweckentfremdung von Wohnraum vermuten, können Sie der Stadt Köln dies über das Portal zur Wohnraumzweckentfremdung mitteilen. Jede Meldung wird von hier auf einen Verstoß gegen die Wohnraumschutzsatzung überprüft. Sie finden das Portal unter folgendem Link: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/wohnen-wohnungshilfen/wohnraumschutz-und-zweckentfremdungsverbot Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.