Anfrage über die Prüfung und Sanktionierung von Parteispenden

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Eine Übersicht welche Spenden an im Bundestag vertretene Parteien seit 1.1.2022 wann durch das Präsidium des Bundestages überprüft wurden, zu welchem Ergebnis die jeweilige Überprüfung kam und, falls zutreffend, welche Sanktionen verhängt wurden.

Es handelt sich hierbei explizit um eine Auskunft über die Verwaltungstätigkeit des Bundestagspräsidiums und nicht um eine Auskunft zur Mandatsausübung der Mitglieder oder zur parlamentarischer Tätigkeiten. Bitte nehmen sie auch das Urteil Verwaltungsgerichts Berlin zur Kenntnis (VG Berlin, Urteil vom 11. Februar 2021 – 2 K 184.18 –, juris), welches klarstellt, dass:

"Der Präsident bzw. das Präsidium des Deutschen Bundestages sind in Bezug auf die begehrten Informationen eine auskunftspflichtige Behörde im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 IFG. Sie nehmen bei ihrer Prüf- und Sanktionstätigkeit nach §§ 44a, 44b AbgG i.V.m. § 8 VR öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben im materiellen Sinne wahr. Diese Prüf- und Sanktionstätigkeit ist keine spezifisch parlamentarische Tätigkeit (vgl. Sitsen, Informationsfreiheitsgesetz, 2010, S. 110; Schoch, NVwZ 2015, 1, 5; a.A. Rhein, Informationsansprüche gegen Parlamente, 2020, S. 140 f.), sondern der Sache nach ein Verwaltungsverfahren, das mit einem Verwaltungsakt enden kann. Dementsprechend sind die Streitigkeiten über solche Akte zur Durchführung der Verhaltensregeln verwaltungsrechtlicher Natur, über die das Bundesverwaltungsgericht aufgrund der Sonderzuweisung des § 50 Abs. 1 Nr. 5 VwGO entscheidet (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. September 2009 – BVerwG 6 A 1/08 –, juris Rn. 16 ff.; Rennert, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 40 Rn. 24). Diese Auslegung steht im Einklang mit der Entstehungsgeschichte des § 1 Abs. 1 IFG. In der Gesetzesbegründung, die einige Beispiele parlamentarischer Angelegenheiten nennt, werden die Verfahren zur Durchführung der Verhaltensregeln gerade nicht erwähnt (vgl. BT-Drs. 15/4493, S. 8)."

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. August 2023
  • Frist
    6. September 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht welche Spenden an im B…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage über die Prüfung und Sanktionierung von Parteispenden [#285488]
Datum
4. August 2023 15:57
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht welche Spenden an im Bundestag vertretene Parteien seit 1.1.2022 wann durch das Präsidium des Bundestages überprüft wurden, zu welchem Ergebnis die jeweilige Überprüfung kam und, falls zutreffend, welche Sanktionen verhängt wurden. Es handelt sich hierbei explizit um eine Auskunft über die Verwaltungstätigkeit des Bundestagspräsidiums und nicht um eine Auskunft zur Mandatsausübung der Mitglieder oder zur parlamentarischer Tätigkeiten. Bitte nehmen sie auch das Urteil Verwaltungsgerichts Berlin zur Kenntnis (VG Berlin, Urteil vom 11. Februar 2021 – 2 K 184.18 –, juris), welches klarstellt, dass: "Der Präsident bzw. das Präsidium des Deutschen Bundestages sind in Bezug auf die begehrten Informationen eine auskunftspflichtige Behörde im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 IFG. Sie nehmen bei ihrer Prüf- und Sanktionstätigkeit nach §§ 44a, 44b AbgG i.V.m. § 8 VR öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben im materiellen Sinne wahr. Diese Prüf- und Sanktionstätigkeit ist keine spezifisch parlamentarische Tätigkeit (vgl. Sitsen, Informationsfreiheitsgesetz, 2010, S. 110; Schoch, NVwZ 2015, 1, 5; a.A. Rhein, Informationsansprüche gegen Parlamente, 2020, S. 140 f.), sondern der Sache nach ein Verwaltungsverfahren, das mit einem Verwaltungsakt enden kann. Dementsprechend sind die Streitigkeiten über solche Akte zur Durchführung der Verhaltensregeln verwaltungsrechtlicher Natur, über die das Bundesverwaltungsgericht aufgrund der Sonderzuweisung des § 50 Abs. 1 Nr. 5 VwGO entscheidet (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. September 2009 – BVerwG 6 A 1/08 –, juris Rn. 16 ff.; Rennert, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 40 Rn. 24). Diese Auslegung steht im Einklang mit der Entstehungsgeschichte des § 1 Abs. 1 IFG. In der Gesetzesbegründung, die einige Beispiele parlamentarischer Angelegenheiten nennt, werden die Verfahren zur Durchführung der Verhaltensregeln gerade nicht erwähnt (vgl. BT-Drs. 15/4493, S. 8)."
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285488 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285488/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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