Anfrage über Dienstanweisungen, Weisungen oder ähnlich zu Demonstrationen welche pro Hamas sind

mögliche Schreiben und Weisungen vom Ministerium an die Landespolizei oder Weisungen der Polizei zum Umgang mit Demonstranten und Demonstrationen von Personen welche ggf. Pro Hamas und/oder Palästina oder Israelkritisch sind.

Ihm Rahmen meiner gewerkschaftspolitischen Umgang habe ich von einer entsprechenden Weisung Kenntnis bekommen. Welche ich im Rahmen meiner Forschungsarbeit zum Thema Polizei und der Umgang mit Menschen- und Grundrechten (Masterarbeit) einbinden möchte.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. Oktober 2023
  • Frist
    14. November 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: mögliche Schreiben und Weisungen v…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage über Dienstanweisungen, Weisungen oder ähnlich zu Demonstrationen welche pro Hamas sind [#289956]
Datum
11. Oktober 2023 02:36
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
mögliche Schreiben und Weisungen vom Ministerium an die Landespolizei oder Weisungen der Polizei zum Umgang mit Demonstranten und Demonstrationen von Personen welche ggf. Pro Hamas und/oder Palästina oder Israelkritisch sind. Ihm Rahmen meiner gewerkschaftspolitischen Umgang habe ich von einer entsprechenden Weisung Kenntnis bekommen. Welche ich im Rahmen meiner Forschungsarbeit zum Thema Polizei und der Umgang mit Menschen- und Grundrechten (Masterarbeit) einbinden möchte.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289956 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289956/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Sehr << Antragsteller:in >> das Allgemeine Auskunftsrecht gegenüber bayerischen Behörden richtet sich…
Von
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Betreff
C5; Anfrage über Dienstanweisungen, Weisungen oder ähnlich zu Demonstrationen welche pro Hamas sind [#289956]
Datum
6. November 2023 16:08
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
anfrageberdienstanweisungenweisungenode.eml
60,2 KB
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178 Bytes
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265 Bytes


Sehr << Antragsteller:in >> das Allgemeine Auskunftsrecht gegenüber bayerischen Behörden richtet sich im hier gegenständlichen Fall nach Art. 39 BayDSG. Gemäß Art. 39 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 BayDSG besteht kein Auskunftsanspruch gegenüber der Polizei sowie der für ihre Aufsicht zuständigen Stellen. Eine Beantwortung Ihrer Anfrage kann zu einer Gefährdung der behördlichen Aufgabenerfüllung führen. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass wir Ihnen keine näheren Auskünfte zu Ihrer Anfrage mitteilen können. Mit freundlichen Grüßen