Anfrage über einen urheberrechtlichen Entfernungsantrag auf YouTube

- Den gestellten Antrag auf Entfernung aus urheberrechtlichen Gründen für das Video "Endlich: Scholz verbietet AFD!" (Video-ID: g1Gf2MMJr80) auf der Plattform "YouTube" (siehe unten),

- sowie die gesamte Korrespondenz zwischen

dem Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung (auch von <<E-Mail-Adresse>>)
und
Google Ireland Limited bzw. Google Germany GmbH
im Bezug zu dem gestellten Antrag.

- Darüber hinaus bitte ich um Übersendung von Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung für die Meldung von AGB-Verstößen der Plattformen zuständig ist.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. Dezember 2023
  • Frist
    6. Februar 2024
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Den gestellten Antrag auf Entfernun…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage über einen urheberrechtlichen Entfernungsantrag auf YouTube [#295874]
Datum
30. Dezember 2023 21:42
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Den gestellten Antrag auf Entfernung aus urheberrechtlichen Gründen für das Video "Endlich: Scholz verbietet AFD!" (Video-ID: g1Gf2MMJr80) auf der Plattform "YouTube" (siehe unten), - sowie die gesamte Korrespondenz zwischen dem Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung (auch von <<E-Mail-Adresse>>) und Google Ireland Limited bzw. Google Germany GmbH im Bezug zu dem gestellten Antrag. - Darüber hinaus bitte ich um Übersendung von Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung für die Meldung von AGB-Verstößen der Plattformen zuständig ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295874 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295874/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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