Anfrage über erfolgte und zukünftige Maßnahmen zur Bombendrohung am 7. / 8. Februar 2024 am Kopernikus Gymnasium Duisburg-Walsum bzw. Duisburger Schulen
gem. Medienberichten [1] erreichte am Mittwoch den 7. Februar 2024 das KGW wie auch weitere Schulen in Duisburg eine Bombendrohung. Den genannten Medienberichten ist ebenfalls zu entnehmen, dass der überwiegende Teil der Schulen hier im Dialog mit den Ermittlungsbehörden unverzüglich und zielgerichtet Informationen, in Form von direkten (Email-) Anschreiben, an die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der betreffenden Schulen zugeleitet hat. Somit hat den überwiegenden Teil der Erziehungsberechtigten diese Information noch vor Schulbeginn am 8. Februar 2024 erreicht und eine Gefahrenabwägung konnte durch die Erziehungsberechtigten stattfinden. Gem. Medienberichten hat sich dieses auch in der stark reduzierten Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler widergespiegelt.
Meine Fragen an das Kopernikus Gymnasium Walsum (KGW) sind daher:
1. Wo und wann erfolgte eine Veröffentlichung zur Lage durch das KGW? Bei einer Veröffentlichung auf der KGW-Homepage nennen Sie hierzu bitte den Link und stellen Meta-Daten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bereit.
2. Wann und wie sind dem KGW die Informationen zur Lage zugegangen? Bitte nennen Sie hier Datum, Uhrzeit, Kommunikationsmittel und Kommunikationspartner.
3. Wieso ist es dem KGW hier nicht ebenfalls gelungen unverzüglich und zielgerichtet durch persönliche Anschreiben an die Erziehungsberechtigten anhand zur Verfügung stehender Instrumente wie „Untis“, „iServ“ und eMail noch vor Unterrichtsbeginn am 8. Februar 2024 zu informieren?
4. Wieso erfolgte eine Information via „Units“ an die Erziehungsberechtigten erst um 9:49 und damit rund zwei Stunden nach Unterrichtsbeginn?
5. Wieso erfolgt keine Information über erfolgte Maßnahmen zum Ausschluss der Bedrohung sowie über den Abschluss der Lage wie auch zum weiteren Vorgehen wie u.A. eine reguläre Unterrichtsaufnahme am 9. Februar 2024.?
5.1. Welche Maßnahmen zur Gefahrenabwägung haben konkret stattgefunden?
5.2. Waren die Ermittlungsbehörden vor Ort?
6. Verfügt das KGW über definierte Abläufe und Kommunikationswege für genannte oder ähnliche Ereignisse? Nennen Sie hier den Prozess- bzw. die Meldekette(n).
6.1. Bestehen hier personelle Redundanzen so dass Prozesse und Meldeketten garantiert werden können?
7. Werden neue Maßnahmen, Vorgänge, Prozesse aus dem o.g. Ereignis zur Begegnung zukünftiger Ereignisse abgeleitet?
7.1. Welche neuen Maßnahmen, Vorgänge und Prozesse sind hier fortan vorgesehen?
Anfrage abgelehnt
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Datum21. Februar 2024
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23. März 2024
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