Anfrage über erfolgte und zukünftige Maßnahmen zur Bombendrohung am 7. / 8. Februar 2024 am Kopernikus Gymnasium Duisburg-Walsum bzw. Duisburger Schulen

gem. Medienberichten [1] erreichte am Mittwoch den 7. Februar 2024 das KGW wie auch weitere Schulen in Duisburg eine Bombendrohung. Den genannten Medienberichten ist ebenfalls zu entnehmen, dass der überwiegende Teil der Schulen hier im Dialog mit den Ermittlungsbehörden unverzüglich und zielgerichtet Informationen, in Form von direkten (Email-) Anschreiben, an die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der betreffenden Schulen zugeleitet hat. Somit hat den überwiegenden Teil der Erziehungsberechtigten diese Information noch vor Schulbeginn am 8. Februar 2024 erreicht und eine Gefahrenabwägung konnte durch die Erziehungsberechtigten stattfinden. Gem. Medienberichten hat sich dieses auch in der stark reduzierten Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler widergespiegelt.

Meine Fragen an das Kopernikus Gymnasium Walsum (KGW) sind daher:

1. Wo und wann erfolgte eine Veröffentlichung zur Lage durch das KGW? Bei einer Veröffentlichung auf der KGW-Homepage nennen Sie hierzu bitte den Link und stellen Meta-Daten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bereit.

2. Wann und wie sind dem KGW die Informationen zur Lage zugegangen? Bitte nennen Sie hier Datum, Uhrzeit, Kommunikationsmittel und Kommunikationspartner.

3. Wieso ist es dem KGW hier nicht ebenfalls gelungen unverzüglich und zielgerichtet durch persönliche Anschreiben an die Erziehungsberechtigten anhand zur Verfügung stehender Instrumente wie „Untis“, „iServ“ und eMail noch vor Unterrichtsbeginn am 8. Februar 2024 zu informieren?

4. Wieso erfolgte eine Information via „Units“ an die Erziehungsberechtigten erst um 9:49 und damit rund zwei Stunden nach Unterrichtsbeginn?

5. Wieso erfolgt keine Information über erfolgte Maßnahmen zum Ausschluss der Bedrohung sowie über den Abschluss der Lage wie auch zum weiteren Vorgehen wie u.A. eine reguläre Unterrichtsaufnahme am 9. Februar 2024.?
5.1. Welche Maßnahmen zur Gefahrenabwägung haben konkret stattgefunden?
5.2. Waren die Ermittlungsbehörden vor Ort?

6. Verfügt das KGW über definierte Abläufe und Kommunikationswege für genannte oder ähnliche Ereignisse? Nennen Sie hier den Prozess- bzw. die Meldekette(n).
6.1. Bestehen hier personelle Redundanzen so dass Prozesse und Meldeketten garantiert werden können?

7. Werden neue Maßnahmen, Vorgänge, Prozesse aus dem o.g. Ereignis zur Begegnung zukünftiger Ereignisse abgeleitet?
7.1. Welche neuen Maßnahmen, Vorgänge und Prozesse sind hier fortan vorgesehen?

[1] https://www.nrz.de/staedte/duisburg/bombendrohung-an-duisburger-schulen-was-bisher-bekannt-ist-id241606494.html

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. Februar 2024
  • Frist
    23. März 2024
  • 0 Follower:innen
Mail Delivery System
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
21. Februar 2024 10:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
unknown.eml
11,0 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Sebastian Ackermann
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ge…
An Städt. Kopernikus-Gymnasium (Duisburg) Details
Von
Sebastian Ackermann
Betreff
Anfrage über erfolgte und zukünftige Maßnahmen zur Bombendrohung am 7. / 8. Februar 2024 am Kopernikus Gymnasium Duisburg-Walsum bzw. Duisburger Schulen [#300713]
Datum
24. Februar 2024 23:18
An
Städt. Kopernikus-Gymnasium (Duisburg)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
gem. Medienberichten [1] erreichte am Mittwoch den 7. Februar 2024 das KGW wie auch weitere Schulen in Duisburg eine Bombendrohung. Den genannten Medienberichten ist ebenfalls zu entnehmen, dass der überwiegende Teil der Schulen hier im Dialog mit den Ermittlungsbehörden unverzüglich und zielgerichtet Informationen, in Form von direkten (Email-) Anschreiben, an die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der betreffenden Schulen zugeleitet hat. Somit hat den überwiegenden Teil der Erziehungsberechtigten diese Information noch vor Schulbeginn am 8. Februar 2024 erreicht und eine Gefahrenabwägung konnte durch die Erziehungsberechtigten stattfinden. Gem. Medienberichten hat sich dieses auch in der stark reduzierten Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler widergespiegelt. Meine Fragen an das Kopernikus Gymnasium Walsum (KGW) sind daher: 1. Wo und wann erfolgte eine Veröffentlichung zur Lage durch das KGW? Bei einer Veröffentlichung auf der KGW-Homepage nennen Sie hierzu bitte den Link und stellen Meta-Daten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bereit. 2. Wann und wie sind dem KGW die Informationen zur Lage zugegangen? Bitte nennen Sie hier Datum, Uhrzeit, Kommunikationsmittel und Kommunikationspartner. 3. Wieso ist es dem KGW hier nicht ebenfalls gelungen unverzüglich und zielgerichtet durch persönliche Anschreiben an die Erziehungsberechtigten anhand zur Verfügung stehender Instrumente wie „Untis“, „iServ“ und eMail noch vor Unterrichtsbeginn am 8. Februar 2024 zu informieren? 4. Wieso erfolgte eine Information via „Units“ an die Erziehungsberechtigten erst um 9:49 und damit rund zwei Stunden nach Unterrichtsbeginn? 5. Wieso erfolgt keine Information über erfolgte Maßnahmen zum Ausschluss der Bedrohung sowie über den Abschluss der Lage wie auch zum weiteren Vorgehen wie u.A. eine reguläre Unterrichtsaufnahme am 9. Februar 2024.? 5.1. Welche Maßnahmen zur Gefahrenabwägung haben konkret stattgefunden? 5.2. Waren die Ermittlungsbehörden vor Ort? 6. Verfügt das KGW über definierte Abläufe und Kommunikationswege für genannte oder ähnliche Ereignisse? Nennen Sie hier den Prozess- bzw. die Meldekette(n). 6.1. Bestehen hier personelle Redundanzen so dass Prozesse und Meldeketten garantiert werden können? 7. Werden neue Maßnahmen, Vorgänge, Prozesse aus dem o.g. Ereignis zur Begegnung zukünftiger Ereignisse abgeleitet? 7.1. Welche neuen Maßnahmen, Vorgänge und Prozesse sind hier fortan vorgesehen? [1] https://www.nrz.de/staedte/duisburg/bombendrohung-an-duisburger-schulen-was-bisher-bekannt-ist-id241606494.html
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Ackermann Anfragenr: 300713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300713/ Postanschrift Sebastian Ackermann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Ackermann

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Städt. Kopernikus-Gymnasium (Duisburg)
Anfrage zur Bombendrohung Sehr geehrter Herr Ackermann, entsprechend meiner dienstlichen und rechtlichen Stellung …
Von
Städt. Kopernikus-Gymnasium (Duisburg)
Betreff
Anfrage zur Bombendrohung
Datum
28. März 2024 18:01
Status
Sehr geehrter Herr Ackermann, entsprechend meiner dienstlichen und rechtlichen Stellung habe ich Ihre Anfrage an die zuständigen Stellen der Bezirksregierung Düsseldorf weitergeleitet. Nach Prüfung hat mich die Bezirksregierung gebeten, Ihren Antrag mit folgender Begründung abzulehnen: Der Schulleiter des Kopernikus-Gymnasiums- Walsum ist insbesondere nach §§ 5,6,7 IFG NRW nicht dazu verpflichtet, die Fragen des Vaters zu beantworten und ist folglich dazu berechtigt, den Antrag auf Informationszugang abzulehnen. Nach § 5 Abs. 4 IFG NRW kann der Antrag abgelehnt werden, wenn die Information der antragstellenden Person bereits zur Verfügung gestellt wurde oder sie sich diese in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann. Nach § 6 IFG NRW ist ein Antrag abzulehnen, soweit durch das Bekanntwerden der Informationen bestimmte öffentliche Interessen beeinträchtigt würden. Dabei muss die Behörde eine Gefahrenprognose treffen. Die öffentlichen Interessen umfassen unter anderem den Verfahrensablauf anhängiger Verwaltungsverfahren. § 7 IFG NRW sieht die Ablehnung des Informationsantrags vor, wenn durch das Bekanntwerden die interne Entscheidungsvorbereitung und -findung berührt wird. Anknüpfungspunkt ist, dass die begehrten Informationen laufende Arbeiten der Behörde betreffen. Mit freundlichen Grüßen