Anfrage um Informationen zur Expertenkommission bzgl. des Masterplanes Medizinstudium 2020
- Anfrage an:
- Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Verwendete Gesetze:
- Status dieser Anfrage:
- Anfrage teilweise erfolgreich
- Verweigerungsgrund
- § 3.3.b: die Beratungen von Behörden werden beeinträchtigt
- Zusammenfassung der Anfrage
- sämtliche Dokumente zur unter folgendem Link erwähnten "Expertenkommission": https://www.bmbf.de/de/masterplan-mediz…
- insbesondere zu deren Zusammensetzung, sowie
- Tagesordnungen und Protokolle von Sitzungen der Kommission, sofern stattgefunden.
Korrespondenz
-
Frist – 26.10.2018
- 22. Sep 2018
- Okt 2018
- Nov 2018
- 14. Dez 2018
- Von
- Sebastian Schramm
- Betreff
- Anfrage um Informationen zur Expertenkommission bzgl. des Masterplanes Medizinstudium 2020 [#33681]
- Datum
- 22. September 2018 17:00
- An
- Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Dokumente zur unter folgendem Link erwähnten "Expertenkommission": https://www.bmbf.de/de/masterplan-medizinstudium-2020-4024.html
- insbesondere zu deren Zusammensetzung, sowie
- Tagesordnungen und Protokolle von Sitzungen der Kommission, sofern stattgefunden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Schramm
<<E-Mail-Adresse>>
[… Zeige kompletten Anfragetext]
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Schramm
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- Von
- Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Betreff
- Anfrage um Information zur Expertenkommission bzgl. des Masterplanes Medizinstudium 2020
- Datum
- 17. Oktober 2018 15:52
- Status
- Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Kapelle-Ufer 1
10117 Berlin
Az.: 614 -18501/83(2018)
Berlin, 17.10.2018
Betreff: Zwischennachricht zu Ihrem Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 22.09.2018
Sehr geehrter Herr Schramm,
vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Aufgrund andauernder interner Abstimmungsprozesse dauert die Bearbeitung derzeit noch an. Die Verzögerung bitte ich zu entschuldigen.
Mit freundlichen Grüßen
- Von
- Sebastian Schramm
- Betreff
- AW: Anfrage um Information zur Expertenkommission bzgl. des Masterplanes Medizinstudium 2020 [#33681]
- Datum
- 4. Dezember 2018 13:29
- An
- Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage um Informationen zur Expertenkommission bzgl. des Masterplanes Medizinstudium 2020“ vom 22.09.2018 (#33681) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 40 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Schramm
Anfragenr: 33681
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Postanschrift
Sebastian Schramm
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
Zeige die zitierte Nachricht an--
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-beho…
- Von
- Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Betreff
- Anfrage um Informationen zur Expertenkommission bzgl. des Masterplanes Medizinstudium 2020
- Datum
- 13. Dezember 2018 15:07
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Anhänge
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Heinemannstraße 2
53175 Bonn
Az.: 614GF-18501/83(2018)
Berlin, 13.12.2018
Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 22.09.2018
Sehr geehrter Herr Schramm,
vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zum Thema Masterplan Medizinstudium 2020 vom 22.09.2018.
1. Ihr Antrag wird nach § 3 Nr. 3 b) IFG teilweise abgelehnt.
2. Der Bescheid ergeht kostenfrei.
Mit Ihrem Antrag vom 22.09.2018 haben Sie die Übersendung von Auskunft über die Expertenkommission zur Neustrukturierung des Medizinstudiums im Zusammenhang mit dem Masterplan Medizinstudium 2020 erbeten, insbesondere zur Zusammensetzung der Kommission sowie Tagesordnungen und Protokolle von Sitzungen der Kommission.
Ich kann Ihnen mitteilen, dass die Expertenkommission zur Neustrukturierung des Medizinstudiums von Herrn Prof. Dr. Manfred Prenzel, Leiter des Lehrstuhls für Empirische Bildungsforschung der TU München i.R., geleitet wurde, der diese Funktion von Frau Professorin Harms nach Einrichtung der Expertenkommission übernommen hat. Anliegend übersende ich Ihnen die Empfehlungen der im Rahmen des "Masterplan Medizinstudium 2020" eingesetzten Expertenkommission zur Neustrukturierung des Medizinstudiums einschließlich eines von der Kommission in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens zum Kapazitätsrecht sowie eine Liste der Mitglieder der Expertenkommission mit Stand Mai 2018.
Darüber hinaus kann ich Ihrem Auskunftsbegehren leider nicht nachkommen.
Die Tagesordnungen zu den Sitzungen der Expertenkommission liegen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) nicht vor.
Es besteht kein Anspruch auf die Herausgabe der Sitzungsprotokolle der Expertenkommission, da die Herausgabe der Protokolle die weiteren Beratungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Masterplan Medizinstudium im Sinne des § 3 Nr. 3 b) IFG beeinträchtigen würde.
Danach besteht der Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn und solange die Beratungen von Behörden beeinträchtigt werden. Zweck dieses Ausschlusstatbestandes ist es, einen unbefangenen und freien Meinungsaustausch zu gewährleisten (OVG NRW, Urt. v. 2.11.2010 - 8 A 475/10 - juris Rn. 89).
Die Expertenkommission zur Neustrukturierung des Medizinstudiums hat die finanziellen und kapazitären Auswirkungen einiger ausgewählter Maßnahmen des "Masterplan Medizinstudium 2020" untersucht und einen Vorschlag zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) erarbeitet. Die Ergebnisse der Expertenkommission sind damit entscheidende Grundlage für die im Rahmen der Umsetzung des "Masterplan Medizinstudium 2020" stattfindenden Beratungen einer aus Vertretern des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), der Gesundheitsministerkonferenz sowie der Kultusministerkonferenz auf Abteilungsleiterebene bestehenden Arbeitsgruppe, die in wesentlichen Teilen damit befasst ist, politischen Konsens über die Ausgestaltung der sich aus dem Masterplan ergebenden Änderung der ÄApprO zu erzielen. BMG und BMBF stimmen sich bei der Arbeit zum Masterplan eng ab.
Die Expertenkommission selbst hat zwar ihre Empfehlungen zur Änderung der ÄApprO BMG und BMBF vorgelegt. Die Beratungen innerhalb der Bund-Länder-Arbeitsgruppe bezüglich der sich aus den Empfehlungen der Expertenkommission ergebenden Änderung der ÄApprO und der Austausch der Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit der Expertenkommission dauern jedoch an. Aufgrund der besonderen Tragweite der durch diese Änderung der ÄApprO beabsichtigten, grundlegenden Reform des Medizinstudiums und aufgrund der Tatsache, dass die Belange der Gesundheitsseite wie auch der Wissenschafts-/Kultusseite sowohl des Bundes als auch der Länder zu berücksichtigen sind, ist ein umfangreicher Verständigungsprozess erforderlich. Eine Veröffentlichung detaillierter Informationen über die Diskussionen innerhalb der Expertenkommission würde die weiteren Beratungen der Bund-Länder-AG im Sinne des § 3 Nr. 3 b) IFG beeinträchtigen. Ohne den Schutz der Vertraulichkeit bestünde die Gefahr, dass bei den weiteren Beratungen die für eine effektive Arbeit erforderliche Atmosphäre der Offenheit und Unbefangenheit fehlt.
Gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 IFG in Verbindung mit der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) vom 2. Januar 2006 fallen keine Kosten an.
Im Auftrag
Dr. Renate Loskill
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Bildung und Forschung, Heinemannstraße 2, 53175 Bonn einzureichen.
Ich weise darauf hin, dass für die vollständige oder teilweise Zurückweisung eines Widerspruchs Kosten von 30,00 Euro anfallen.
- Von
- Sebastian Schramm
- Betreff
- AW: Anfrage um Informationen zur Expertenkommission bzgl. des Masterplanes Medizinstudium 2020 [#33681]
- Datum
- 14. Dezember 2018 11:04
- An
- Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >>
vielen Dank für Ihre Antwort und die detaillierte Begründung. Ich nehme das so zur Kenntnis und wünsche ihnen alles gute.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Schramm
Anfragenr: 33681
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Postanschrift
Sebastian Schramm
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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-beho…