Anfrage Unterlagen der Feststellprüfungen

Die Aufgaben und Lösungen der externen Feststellungsprüfung von Sommersemester 2011 bis Sommersemester 2021.

Neben dem IFG NRW, ist eine Herausgabe der Dokumente auch auf Grund des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG erforderlich. Routinemäßig werden die Aufgaben und Lösungen für das Abitur, also der Hochschulzugangsberechtigung für Bildungsinländer herausgegeben. Daher ist auch die Herausgabe der Aufgaben und Lösungen der Feststellprüfung, also der Hochschulzugangsberechtigung für Bildungsausländer zu gewährleisten. Andernfalls läge eine Diskriminierung von Personen nach Heimat und Herkunft vor.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. November 2021
  • Frist
    7. Dezember 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage Unterlagen der Feststellprüfungen [#232260]
Datum
3. November 2021 15:25
An
Bezirksregierung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Aufgaben und Lösungen der externen Feststellungsprüfung von Sommersemester 2011 bis Sommersemester 2021. Neben dem IFG NRW, ist eine Herausgabe der Dokumente auch auf Grund des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG erforderlich. Routinemäßig werden die Aufgaben und Lösungen für das Abitur, also der Hochschulzugangsberechtigung für Bildungsinländer herausgegeben. Daher ist auch die Herausgabe der Aufgaben und Lösungen der Feststellprüfung, also der Hochschulzugangsberechtigung für Bildungsausländer zu gewährleisten. Andernfalls läge eine Diskriminierung von Personen nach Heimat und Herkunft vor.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232260 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232260/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage Unterlagen der Feststellprüfungen“ vom…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage Unterlagen der Feststellprüfungen [#232260]
Datum
7. Dezember 2021 09:58
An
Bezirksregierung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage Unterlagen der Feststellprüfungen“ vom 03.11.2021 (#232260) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Als Referenz können Sie meine gleichwertige, aber deutlich umfangreichere Anfrage bezüglich des Abiturs an das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen ansehen. Sie wurde binnen eines Werktages bearbeitet: https://fragdenstaat.de/a/232322 Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232260 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232260/

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Bezirksregierung Köln
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage wurde am 8.12.2021 behördenintern an mich weitergeleitet. Im Unterschied zu d…
Von
Bezirksregierung Köln
Betreff
WG: Anfrage Unterlagen der Feststellprüfungen [#232260]
Datum
9. Dezember 2021 19:38
Status
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage wurde am 8.12.2021 behördenintern an mich weitergeleitet. Im Unterschied zu den Abiturprüfungen in Nordrhein-Westfalen handelt es sich bei den schriftlichen Prüfungen im Rahmen der Externen Feststellungsprüfung nicht um zentrale Prüfungen. Aus diesem Grunde können keine Prüfungsunterlagen weitergeleitet werden. Gemäß §11, Abs. 3 der Verordnung über die Feststellungsprüfung zur Aufnahme eines Hochschulstudiums (Feststellungsprüfungsordnung Hochschule - PO-FeP-Hochschule) legt für jedes Prüfungsfach eine von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses beauftragte Fachprüferin oder ein beauftragter Fachprüfer einen Aufgabenvorschlag vor. Die oder der Vorsitzende genehmigt den Aufgabenvorschlag, wobei die obere Schulaufsichtsbehörde alle genehmigten Aufgabenvorschläge zur Kenntnis erhält. Mit freundlichen Grüßen