Anfrage Verwaltungsrat, Stiftungsrat des Gebrüder-Hehl-Stift, Stiftung 72290 Lobßburg unbekannt

Guten Tag,

Bitte teilen Sie mir mir, was genau das
"gebrüder hehl stift" in loßburg ist,
da man nirgendwo konkrete informationen erhalten kann, im internet.
Ist diese Stiftung eine privatrechtliche Stiftung und gehört sie zur Bruderhaus Diakonie?
Oder nicht?
Wer sitzt im Stiftungsrat, warum werden die Daten nicht öffentlich gemacht, siehe Transparenzgesetz für Stiftungen.
Bitte um Info, danke.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Juli 2020
  • Frist
    2. August 2020
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Tina Kurz
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Guten Tag…
An Landratsamt Freudenstadt Sachgebiet Sicherheit und Ordnung, Heimaufsicht Details
Von
Tina Kurz
Betreff
Anfrage Verwaltungsrat, Stiftungsrat des Gebrüder-Hehl-Stift, Stiftung 72290 Lobßburg unbekannt [#192009]
Datum
3. Juli 2020 15:08
An
Landratsamt Freudenstadt Sachgebiet Sicherheit und Ordnung, Heimaufsicht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Guten Tag, Bitte teilen Sie mir mir, was genau das "gebrüder hehl stift" in loßburg ist, da man nirgendwo konkrete informationen erhalten kann, im internet. Ist diese Stiftung eine privatrechtliche Stiftung und gehört sie zur Bruderhaus Diakonie? Oder nicht? Wer sitzt im Stiftungsrat, warum werden die Daten nicht öffentlich gemacht, siehe Transparenzgesetz für Stiftungen. Bitte um Info, danke.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tina Kurz Anfragenr: 192009 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192009/ Postanschrift Tina Kurz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tina Kurz
Landratsamt Freudenstadt Sachgebiet Sicherheit und Ordnung, Heimaufsicht
Sehr geehrte Frau Kurz, vielen Dank für Ihre Nachricht, deren Empfang wir hiermit gerne bestätigen. Wir werden…
Von
Landratsamt Freudenstadt Sachgebiet Sicherheit und Ordnung, Heimaufsicht
Betreff
AW: Anfrage Verwaltungsrat, Stiftungsrat des Gebrüder-Hehl-Stift, Stiftung 72290 Lobßburg unbekannt [#192009]
Datum
6. Juli 2020 11:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Kurz, vielen Dank für Ihre Nachricht, deren Empfang wir hiermit gerne bestätigen. Wir werden Ihnen baldmöglichst eine Rückmeldung zu Ihrer Anfrage zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Freudenstadt Sachgebiet Sicherheit und Ordnung, Heimaufsicht
Sehr geehrte Frau Kurz, zu Ihrer Anfrage vom 03.07.2020 können wir Ihnen folgende Rückmeldung geben: Beim &quo…
Von
Landratsamt Freudenstadt Sachgebiet Sicherheit und Ordnung, Heimaufsicht
Betreff
AW: Anfrage Verwaltungsrat, Stiftungsrat des Gebrüder-Hehl-Stift, Stiftung 72290 Lobßburg unbekannt [#192009]
Datum
13. Juli 2020 18:00
Status
Sehr geehrte Frau Kurz, zu Ihrer Anfrage vom 03.07.2020 können wir Ihnen folgende Rückmeldung geben: Beim "Gebrüder Hehl Stift" in Loßburg handelt es sich um eine stationäre Einrichtung für volljährige Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf gemäß § 3 Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz. "Gebrüder Hehl Stift" ist lediglich der Name der Einrichtung. Eigentümer und Betreiber (Träger) des Seniorenzentrums "Gebrüder Hehl Stift" ist die BruderhausDiakonie - Stiftung Gustav Werner und Haus am Berg. Sie finden alle Informationen zur Bruderhausdiakonie (Kontaktdaten, Unternehmen, Vorstand, Stiftungsrat) auf der Homepage unter folgenden Link: https://www.bruderhausdiakonie.de/unternehmen/die-bruderhausdiakonie Auch finden Sie weitere Informationen zum Gebrüder Hehl Stift auf der Homepage der BruderhausDiakonie: https://altenhilfe.bruderhausdiakonie.de/seniorenzentren/seniorenzentrum-gebrueder-hehl-stift-in-lossburg?_ga=2.213313748.1186934682.1594631944-1092745798.1585299062 Weitere Fragen zur Einrichtung kann Ihnen sicherlich die Einrichtungsleitung, Frau Irmgard Wößner, beantworten. Kontakt: Seniorenzentrum Gebrüder Hehl Stift, Hauptstraße 37, 72290 Loßburg, Telefon: 07446/ 9521-0 Unabhängig von der stationären Einrichtung "Gebrüder Hehl Stift" gibt es auch eine "Gebrüder Hehl Stiftung". Bitte wenden Sie sich bei Fragen hierzu direkt an Herr Muth vom Bürgermeisteramt Loßburg. Kontakt: Rathaus Loßburg Herr Günther Muth Hauptstraße 50 72290 Loßburg Telefon: 07446 9504-200 <<E-Mail-Adresse>> Wir hoffen, hiermit Ihre Anfrage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen