Anfrage von Adressen von Prominenten

Anzahl der Aufrufe der persönlichen Daten (insb. Andressen) folgender Personen durch die Landespolizei im Zeitraum 2021 und 2022 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)
- Helene Fischer
- Seda Başay-Yıldız

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. Oktober 2023
  • Frist
    28. November 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl der Aufrufe der persön…
An Landespolizeidirektion Thüringen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage von Adressen von Prominenten [#291015]
Datum
25. Oktober 2023 20:47
An
Landespolizeidirektion Thüringen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahl der Aufrufe der persönlichen Daten (insb. Andressen) folgender Personen durch die Landespolizei im Zeitraum 2021 und 2022 (bitte nach Jahren aufschlüsseln) - Helene Fischer - Seda Başay-Yıldız
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 291015 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291015/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landespolizeidirektion Thüringen
Sehr << Antragsteller:in >> Sie beantragten am 25.10.2023 nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Zugang zu folge…
Von
Landespolizeidirektion Thüringen
Betreff
AW: Anfrage von Adressen von Prominenten [#291015]
Datum
29. Dezember 2023 11:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Sie beantragten am 25.10.2023 nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Zugang zu folgenden Informationen: Anzahl der Aufrufe persönlicher Daten durch die Landespolizei für den Zeitraum 2021 – 2022 zu - Helene Fischer - Seda Başay-Yıldız Der Antrag auf Informationszugang wird abgelehnt. Diese Entscheidung treffen wir auf Grundlage des § 13 Absatz 1 Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG) zum Schutz privater Interessen. Danach ist eine Prüfung der von Ihnen beantragten Informationen nur möglich, wenn 1. die betroffene natürliche oder juristische Person, über die eine Information erfolgen soll, eingewilligt hat, 2. die Offenbarung durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetztes erlaubt ist, 3. die amtliche Information aus allgemeinen zugänglichen Quellen entnommen werden kann, 4. die Offenbarung zur Abwehr einer erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit geboten ist oder 5. der Antragsteller ein rechtliches Interesse an der Kenntnis der amtlichen Information geltend macht und es keine überwiegenden schutzwürdigen Belange der betroffenen natürlichen oder juristischen Person entgegenstehen. Da Ihre Anfrage keine der o. g. Voraussetzungen erfüllt, kann diesem Antrag nicht stattgegeben werden. Diese Auskunft erfolgt gemäß § 15 Abs. 1, Satz 4 Thüringer Transparenzgesetz verwaltungskostenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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Guten Tag, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. In Ihrer Ausführung vom 29.12.23 machen Sie deutlich, dass eine Aus…
An Landespolizeidirektion Thüringen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage von Adressen von Prominenten [#291015]
Datum
29. Dezember 2023 12:23
An
Landespolizeidirektion Thüringen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. In Ihrer Ausführung vom 29.12.23 machen Sie deutlich, dass eine Auskunft personenbezogener Daten nach § 13 Abs. 1 ThürTG abzulehnen sei. Ihrer Ablehnung widerspreche ich hiermit. Es erfolgte lediglich eine Anfrage zur Auskunft über die Anzahl der Abfragen personenbezogener Daten, nicht um die Weitergabe ebendieser. Dadurch handelt es sich selbst nicht um personenbezogene Daten. Personenbezogene Daten sind in Artikel 4 DSGVO legal als 1. "alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden "betroffene Person") beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind" definiert. Dies trifft mit der lediglichen Auskunft über die Anzahl der Abrufen nicht zu. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 291015 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291015/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>