Anfrage von Adressen von Prominenten

Anzahl der Aufrufe der persönlichen Daten (insb. Andressen) folgender Personen durch die Landespolizei im Zeitraum 2021 und 2022 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)
- Helene Fischer
- Seda Başay-Yıldız

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. Oktober 2023
  • Frist
    18. November 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl der Aufrufe der persönliche…
An Landespolizeipräsidium Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage von Adressen von Prominenten [#290293]
Datum
16. Oktober 2023 13:23
An
Landespolizeipräsidium Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahl der Aufrufe der persönlichen Daten (insb. Andressen) folgender Personen durch die Landespolizei im Zeitraum 2021 und 2022 (bitte nach Jahren aufschlüsseln) - Helene Fischer - Seda Başay-Yıldız
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 290293 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290293/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landespolizeipräsidium Saarland
Automatisches E-Mail-Reply Dies ist eine vom System erzeugte Meldung; diese gilt nicht als Quittung. Ihre eMail w…
Von
Landespolizeipräsidium Saarland
Betreff
Automatisches E-Mail-Reply
Datum
16. Oktober 2023 13:29
Status
Warte auf Antwort
Dies ist eine vom System erzeugte Meldung; diese gilt nicht als Quittung. Ihre eMail wird dem Adressaten umgehend zugeleitet. Dringende Hilfeersuchen sind ueber die Notrufnummer 110 an die Polizei zu richten. Wir uebernehmen auch keine Gewaehr dafuer, dass die eMail unmittelbar nach dem Eingang gelesen oder bearbeitet wird. ------ Allgemeine Datenschutzhinweise: https://www.saarland.de/polizei/DE/service/datenschutz/datenschutz_node.html ------
Landespolizeipräsidium Saarland
Landespolizeipräsidium Direktion LPP 3 Personal / Recht LPP 322 Rechtsangelegenheiten Az.: 322-99.20-255/2023 …
Von
Landespolizeipräsidium Saarland
Betreff
WG: Anfrage von Adressen von Prominenten [#290293]
Datum
17. Oktober 2023 14:47
Status
Warte auf Antwort
Landespolizeipräsidium Direktion LPP 3 Personal / Recht LPP 322 Rechtsangelegenheiten Az.: 322-99.20-255/2023 Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige Ihnen den Eingang Ihres Antrages vom 16. Oktober 2023 und teile Ihnen mit, dass dieser unter dem o. g. Aktenzeichen bearbeitet wird. Wir werden Ihren Antrag prüfen und uns unaufgefordert wieder bei Ihnen melden. Über eine etwaige Gebührenerhebung kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden. Bitte beachten Sie auch die anliegenden Informationen zu unserer Datenverarbeitung. Mit freundlichen Grüßen
Landespolizeipräsidium Saarland
Ihre Anfrage über „fragdenstaat“ vom 16. Oktober 2023 Nr. [#290293] Sehr << Antragsteller:in >> an…
Von
Landespolizeipräsidium Saarland
Betreff
WG: Anfrage von Adressen von Prominenten [#290293]
Datum
26. Oktober 2023 14:20
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
790,3 KB
Ihre Anfrage über „fragdenstaat“ vom 16. Oktober 2023 Nr. [#290293] Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich Ihnen den Bescheid in o. g Angelegenheit wunschgemäß auf elektronischem Weg. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, hiermit lege ich fristwahrend Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom 26.10.23 ein. Begründung: Sie führ…
An Landespolizeipräsidium Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Anfrage von Adressen von Prominenten [#290293]
Datum
28. Oktober 2023 08:53
An
Landespolizeipräsidium Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, hiermit lege ich fristwahrend Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom 26.10.23 ein. Begründung: Sie führen in Ihrem Bescheid aus, das nach §5 IFG der Zugang zu personenbezogenen Daten nur gewährt werden darf, soweit das Informationsinteresse des Antragstellers das schutzwürdige Interesse des Dritten am Ausschluss des Informationszugangs überwiegt oder der Dritte eingewilligt hat. Dies entspricht der formalen Richtigkeit. Allerdings geht es bei der Anfrage nicht um die Auskunft der personenbezogenen Daten der betroffenen Personen, sondern lediglich um die Häufigkeit der Abfrage ebendieser. Der Bergriff Personenbezogene Daten wurde entsprechend in der DSGVO legal definiert. Dabei handle es sich nach Art 4 Abs. 1 DSGVO bei „personenbezogene Daten“ um alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann. Da hier lediglich eine numerische Abfrage von Anfragen gestellt wurde unterliegt dies nicht dem §5 Abs. 1 IFG. Ich fordere Sie auf den Bescheid entsprechend zu korrigieren und mir die angefragten Daten zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 290293 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290293/
Landespolizeipräsidium Saarland
Automatisches E-Mail-Reply Dies ist eine vom System erzeugte Meldung; diese gilt nicht als Quittung. Ihre eMail w…
Von
Landespolizeipräsidium Saarland
Betreff
Automatisches E-Mail-Reply
Datum
28. Oktober 2023 08:59
Status
Warte auf Antwort
Dies ist eine vom System erzeugte Meldung; diese gilt nicht als Quittung. Ihre eMail wird dem Adressaten umgehend zugeleitet. Dringende Hilfeersuchen sind ueber die Notrufnummer 110 an die Polizei zu richten. Wir uebernehmen auch keine Gewaehr dafuer, dass die eMail unmittelbar nach dem Eingang gelesen oder bearbeitet wird. ------ Allgemeine Datenschutzhinweise: https://www.saarland.de/polizei/DE/service/datenschutz/datenschutz_node.html ------
Landespolizeipräsidium Saarland
Ihr Widerspruch [#290293] Ihre E-Mail über „fragdenstaat“ vom 28. Oktober 2023 Nr. [#290293] Sehr << Antra…
Von
Landespolizeipräsidium Saarland
Betreff
Ihr Widerspruch [#290293]
Datum
16. November 2023 10:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihre E-Mail über „fragdenstaat“ vom 28. Oktober 2023 Nr. [#290293] Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre E-Mail vom 28. Oktober 2023 weise ich Sie darauf hin, dass die Erhebung eines Widerspruchs durch eine einfache E-Mail nicht den gesetzlichen Formerfordernissen des § 70 VwGO entspricht. Die vorgeschriebene Schriftform wird dadurch nicht gewahrt. Der Widerspruch dürfte nach jetzigem Sachstand insoweit als unzulässig abgewiesen werden. Eine formgerechte Einlegung des Widerspruchs innerhalb der Widerspruchsfrist bleibt Ihnen unbenommen. Mit freundlichen Grüßen

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Landespolizeipräsidium Saarland
Kein Nachrichtentext
Von
Landespolizeipräsidium Saarland
Via
Briefpost
Betreff
Datum
13. Dezember 2023
Status
geschwärzt
724,6 KB