Anfrage von Email Verläufen

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die E-Mail Verläufe der ehemaligen Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner mit dem Konzern Néstle

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. März 2024
  • Frist
    6. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die E-Mail Verläufe der ehemaligen Lan…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage von Email Verläufen [#301963]
Datum
4. März 2024 21:02
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die E-Mail Verläufe der ehemaligen Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner mit dem Konzern Néstle Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301963 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301963/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage vom 04.03.2024 beim Bundesministe…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Eingangsbestätigung: Anfrage von Email Verläufen
Datum
5. März 2024 09:44
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
datenschutzerklrungbmel-ifgviguig.pdf
92,8 KB
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage vom 04.03.2024 beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Hinweis zum Datenschutz Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der beigefügten Datenschutzerklärung. Germo-Harley Jochen ________________________ Referat 114 - Justitiariat, Informationsfreiheitsgesetz und Bürokratieabbau Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin Telefon: 030 18529-0 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.bmel.de Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Nähere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im BMEL können Sie der Datenschutzerklärung auf: "www.bmel.de/DE/serviceseiten/datenschutz /datenschutz_node.html" entnehmen.
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr << Antragsteller:in >> Bezug nehmend auf Ihren o. g. Antrag teile ich Ihnen mit, dass Ihr Begehr…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
AW: Anfrage von Email Verläufen [#301963]
Datum
5. März 2024 10:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Bezug nehmend auf Ihren o. g. Antrag teile ich Ihnen mit, dass Ihr Begehren nach vorläufiger Prüfung voraussichtlich zu einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand führen und aus diesem Grund gemäß § 7 Absatz 2 Satz 1 IFG (analog) abzulehnen sein wird. Von einer Unverhältnismäßigkeit des Verwaltungsaufwands ist auszugehen, wenn der Aufwand an Kosten oder Personal im Verhältnis zum Erkenntnisgewinn des Anspruchstellers und der Allgemeinheit unvertretbar wäre oder die Wahrnehmung der vorrangigen Sachaufgaben der Behörde - auch bei zumutbarer Personal- und Sachmittelausstattung sowie unter Ausschöpfung aller organisatorischen Möglichkeiten - erheblich behindert würde (BVerwG, Urteil vom 29. März 2023 – 10 C 2/22). Auch eine aufwändige Suche nach bestimmten Informationen kann zur institutionellen Überforderung der Behörde und einer Beeinträchtigung ihrer Handlungs- und Funktionsfähigkeit führen. Aufgrund der Weite des Antragsgegenstandes, der mehrere Jahre umfasst und nicht thematisch-inhaltlich begrenzt ist, führt voraussichtlich schon das Auffinden der begehrten Informationen im Aktenbestand des BMEL in Anbetracht der Größe dieses Bestandes und der Notwendigkeit überwiegend händischer Suche zu einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine zentrale Schlagwortsuche nicht möglich ist. In den Registraturen des BMEL werden grundsätzlich themenbezogene Sachakten geführt. Eine elektronische Recherche über die Schlagworte „E-Mail-Verläufe“, "Klöckner" und "Nestlé" führt zu keinem oder einem jedenfalls nur sehr unvollständigen Ergebnis. Das ist darauf zurückzuführen, dass die hiesigen Akten nicht nach den von Ihnen gesetzten allgemeinen Kriterien angelegt worden sind. Deshalb müsste zunächst versucht werden, die von Ihnen vorgegebenen Merkmale von Dokumenten in einen konkreten Bezug zu einem Arbeitsvorgang zu setzen. Das aber ist nicht möglich. Das BMEL müsste daher nahezu alle Organisationseinheiten einbinden und den kompletten Aktenbestand des BMEL aus einem knapp vier Jahre umfassenden Zeitraum in erster Linie händisch Blatt für Blatt prüfen und auswerten. Sodann müssten alle betroffenen Dokumente auf das Vorhandensein etwaiger Ausschlussgründe nach §§ 3, 4 IFG bzw. Drittbeteiligungserfordernisse nach §§ 5, 6 IFG untersucht werden. Anschließend müssten die geheimhaltungsbedürftigen Informationen dann aufwändig von den zugänglich zu machenden Informationen separiert werden. Der Aufwand zur Durchführung all dieser Schritte wäre enorm und widerspricht damit dem in § 7 Absatz 2 IFG normierten Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Ich bitte Sie, Ihren Antrag unter Berücksichtigung dieser Ausführungen zu überprüfen und ggf. zu konkretisieren. Betrachten Sie diese Mitteilung aber bitte nicht als Zusage, dass Ihnen im Laufe der weiteren Bearbeitung Zugang zu amtlichen Informationen gewährt wird. Dies kann erst nach Abschluss aller erforderlichen Bearbeitungsschritte entschieden werden und wird dann im Wege eines rechtsmittelfähigen Bescheides erfolgen. Bereits jetzt ist darauf hinzuweisen, dass nach § 10 IFG für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG Gebühren nach Maßgabe der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung-IFGGebV) vom 02.01.2006 erhoben werden. Grundsätzlich gebührenfrei ist die Erteilung einfacher Auskünfte bzw. die Ablehnung eines Antrages. Für die Herausgabe von Abschriften ist bei einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand gemäß Teil A Nr. 2.2 der Anlage zu § 1 Absatz 1 IFGGebV ein Gebührenrahmen von 30 bis 500 Euro vorgesehen. Die tatsächliche Höhe der Gebühr errechnet sich aus dem für die Bearbeitung notwendigen Personal-, Sach- und Zeitaufwand. Sollte ich bis zum 19.3.2024 keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag nicht aufrechterhalten möchten. Bis zum Eingang Ihrer Stellungnahme ruht die weitere Bearbeitung des Antrages. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Ich möchte meinen Antrag nochmal konkretisieren, ich hätte gerne die E-Mail Verläufe des Jahres 2021. I…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage von Email Verläufen [#301963]
Datum
7. März 2024 17:25
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ich möchte meinen Antrag nochmal konkretisieren, ich hätte gerne die E-Mail Verläufe des Jahres 2021. Ich bitte sie, mich noch einmal über die Kosten aufzuklären. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301963 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301963/

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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Konkretisierung Ihres Antrags. Allerdings muss ich I…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
AW: Anfrage von Email Verläufen [#301963]
Datum
12. März 2024 18:25
Status
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Konkretisierung Ihres Antrags. Allerdings muss ich Ihnen mitteilen, dass auch bei einer Beschränkung der E-Mail-Verläufe auf ein Jahr der Recherche- und Prüfaufwand im BMEL zu einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand führen und aus diesem Grund gemäß § 7 Absatz 2 Satz 1 IFG (analog) abzulehnen sein wird. Nach Ausscheiden aus dem BMEL werden die persönlichen E-Mailpostfächer aller Beschäftigten und Leitungsmitglieder routinemäßig gelöscht. So wurde auch beim Ausscheiden von Frau Bundesministerin a. D. Klöckner aus dem BMEL verfahren. Es wäre daher notwendig, die von Ihnen angefragten Informationen durch eine umfangreiche Hausabfrage in einer Vielzahl von Organisationseinheiten zu ermitteln. Mittels einer manuellen Suche müsste nahezu der komplette Aktenbestand des BMEL in Papierform aus einem ein Jahr umfassenden Zeitraum Blatt für Blatt geprüft und ausgewertet werden. Die Einführung der elektronischen Aktenführung war im BMEL erst im Dezember 2021 abgeschlossen. Die händische Recherche in den Papierakten gliche der Suche nach der „Nadel im Heuhaufen“. Der Aufwand an Kosten und Personal wäre im Verhältnis zum Erkenntnisgewinn unvertretbar und würde das BMEL bei der Wahrnehmung seiner vorrangigen Sachaufgaben erheblich behindern (siehe hierzu Urteil des BVerwG vom 29.03.2023, Aktenzeichen 10 C 2/22). Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt hatte, werden in den Registraturen des BMEL grundsätzlich themenbezogene Sachakten geführt. Soweit Sie Ihr Informationszugangsbegehren thematisch-inhaltlich eingrenzen würden, könnte eine entsprechende Abfrage und zielgenaue Recherche im Aktenbestand des zuständigen Fachreferats erfolgen. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie erneut, Ihren Antrag zu überprüfen und ggf. zu konkretisieren. Sobald Ihr Zugangsbegehren mit verhältnismäßigem Verwaltungsaufwand bearbeitbar ist, lasse ich Ihnen gerne die erbetene Information zu den zu erwartenden Gebühren zukommen. Bis zum Eingang Ihrer Stellungnahme ruht die weitere Bearbeitung des Antrages. Mit freundlichen Grüßen