Anfrage von Statistiken über Übergriffe auf CSD-Veranstaltungen in Deutschland im Jahr 2023

eine detaillierte Statistik über gemeldete Übergriffe oder Angriffe im Zusammenhang mit Christopher Street Day (CSD)-Veranstaltungen in Deutschland im Jahr 2023. Dies umfasst alle Vorfälle, die während oder in direkter Assoziation mit CSD-Veranstaltungen gemeldet wurden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf körperliche Angriffe, verbale Belästigungen und Sachbeschädigungen. Bitte schließen Sie Informationen zu den Orten und Daten der Vorfälle, den Arten der Übergriffe und, soweit verfügbar, den ergriffenen Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden in Reaktion auf diese Vorfälle ein.

Ergebnis der Anfrage

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) führt keine Statistik über gemeldete Übergriffe oder Angriffe im Zusammenhang mit Christopher Street Day (CSD)-Veranstaltungen in Deutschland und kann daher keine entsprechenden Daten herausgeben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Februar 2024
  • Frist
    7. März 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine detaillierte Statistik über geme…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage von Statistiken über Übergriffe auf CSD-Veranstaltungen in Deutschland im Jahr 2023 [#299149]
Datum
3. Februar 2024 17:49
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine detaillierte Statistik über gemeldete Übergriffe oder Angriffe im Zusammenhang mit Christopher Street Day (CSD)-Veranstaltungen in Deutschland im Jahr 2023. Dies umfasst alle Vorfälle, die während oder in direkter Assoziation mit CSD-Veranstaltungen gemeldet wurden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf körperliche Angriffe, verbale Belästigungen und Sachbeschädigungen. Bitte schließen Sie Informationen zu den Orten und Daten der Vorfälle, den Arten der Übergriffe und, soweit verfügbar, den ergriffenen Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden in Reaktion auf diese Vorfälle ein.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299149 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299149/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 zu : 145101#00002#0443 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem A…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 3. Februar 2024 - Anfrage von Statistiken über Übergriffe auf CSD-Veranstaltungen in Deutschland im Jahr 2023 [#299149]
Datum
19. Februar 2024 12:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz Z B 6 zu : 145101#00002#0443 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 3. Februar 2024 teile ich Ihnen Folgendes mit: Nach § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG hat jeder nach Maßgabe des Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Nach § 2 Nummer 1 Satz 1 IFG ist amtliche Information jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) führt keine Statistik über gemeldete Übergriffe oder Angriffe im Zusammenhang mit Christopher Street Day (CSD)-Veranstaltungen in Deutschland und kann daher keine entsprechenden Daten herausgeben. Ergänzend wird insoweit auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Themen Queerpolitik und geschlechtliche Vielfalt verwiesen sowie auf den Queer-Beauftragten der Bundesregierung Herrn MdB Sven Lehmann. Inwieweit diesen ggf. die von Ihnen erbetene detaillierte Statistik vorliegt, ist jedoch nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen