Anfrage wegen Nordstream-Anschlag

Bitte könnten Sie mir Auskunft über folgende Punkte geben:

Welche wesentlichen Fortschritte wurden in den Ermittlungen bisher erzielt?
Gibt es bereits konkrete Hinweise auf die Verantwortlichen oder beteiligte Gruppierungen?
Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um ähnliche Vorfälle in der Zukunft zu verhindern?
Inwieweit wird international kooperiert, um den Vorfall aufzuklären?
Ich verstehe, dass einige Informationen aufgrund laufender Ermittlungen möglicherweise nicht geteilt werden können. Dennoch wäre ich für jede Information, die Sie im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten bereitstellen können, sehr dankbar.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    21. März 2024
  • Frist
    23. April 2024
  • Ein:e Follower:in
Lucas Kleipödszus
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte könnten Sie mir Auskunft über f…
An Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Details
Von
Lucas Kleipödszus
Betreff
Anfrage wegen Nordstream-Anschlag [#303744]
Datum
21. März 2024 09:39
An
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte könnten Sie mir Auskunft über folgende Punkte geben: Welche wesentlichen Fortschritte wurden in den Ermittlungen bisher erzielt? Gibt es bereits konkrete Hinweise auf die Verantwortlichen oder beteiligte Gruppierungen? Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um ähnliche Vorfälle in der Zukunft zu verhindern? Inwieweit wird international kooperiert, um den Vorfall aufzuklären? Ich verstehe, dass einige Informationen aufgrund laufender Ermittlungen möglicherweise nicht geteilt werden können. Dennoch wäre ich für jede Information, die Sie im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten bereitstellen können, sehr dankbar.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lucas Kleipödszus Anfragenr: 303744 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303744/ Postanschrift Lucas Kleipödszus << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lucas Kleipödszus
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> Sehr geehrte Absenderin/ sehr geehrter Absender, Sie haben sich an …
Von
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Betreff
Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>>
Datum
21. März 2024 09:39
Status
Sehr geehrte Absenderin/ sehr geehrter Absender, Sie haben sich an das E-Mail-Postfach der Poststelle der Bundesanwaltschaft gewandt. Es wird ausdruecklich darauf hingewiesen, dass im Postfach der Poststelle der Bundesanwaltschaft eingehende elektronische Posteingaenge nur montags bis donnerstags von 7.30 bis 16.40 Uhr und freitags von 7.30 bis 14.35 Uhr bearbeitet werden. Außerhalb dieser Dienstzeiten und an Wochenenden erfolgt keine Bearbeitung. Selbstverstaendlich kann in Eil- und Ausnahmefaellen ein Bereitschaftsdienst telefonisch ueber Rufnummer 0721/8191-0 kontaktiert werden. Hinweise oder Anzeigen nehmen jederzeit auch alle Polizeidienststellen entgegen. E-Mails haben keine fristwahrende Wirkung. Sollte Ihre Nachricht fristgebundene Verfahrensantraege oder Schriftsaetze enthalten, uebermitteln Sie diese bitte nochmals per Telefax (Nr.: 0721/8191-8590) oder Briefpost. Sonstige Anfragen und Anschreiben per E-Mail koennen nur unter Angabe einer postalischen Adresse beantwortet werden. Dies gilt nicht fuer Antraege nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG). Insoweit erfolgt eine gesonderte Kontaktaufnahme. Weiterhin bitten wir Sie zu beachten, dass dieses E-Mail-Konto nur fuer das Absenden dieser Rückantwort verwendet wird. E-Mails an diese Adresse werden automatisch geloescht. Im Zusammenhang mit Ihrer Eingabe werden solche Daten gespeichert, die notwendig sind, um mit Ihnen zu kommunizieren und das Verwaltungshandeln der Bundesanwaltschaft ordnungsgemaess zu dokumentieren. Einzelheiten zur Datenverarbeitung und Ihren Rechten koennen Sie den Datenschutzhinweisen unter https://www.generalbundesanwalt.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz_node.html entnehmen. ########################################################################################### Dies ist eine automatisch erstellte Rueckantwort auf Ihre E-Mail an mailto:<<E-Mail-Adresse>> bzw. mailto:<<E-Mail-Adresse>> ###########################################################################################

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