Anfrage wegen Standortbescheinigungen

Anfrage an: Bundesnetzagentur

STOB Nummer: 070804,071346,072229,071691
vielen Dank im Voraus !

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. Januar 2022
  • Frist
    8. Februar 2022
  • Kosten dieser Information:
    250,00 Euro
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Franz Peickert
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: STOB Nummer: 0708…
An Bundesnetzagentur Details
Von
Franz Peickert
Betreff
Anfrage wegen Standortbescheinigungen [#236884]
Datum
6. Januar 2022 00:09
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
STOB Nummer: 070804,071346,072229,071691 vielen Dank im Voraus !
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Franz Peickert Anfragenr: 236884 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236884/
Mit freundlichen Grüßen Franz Peickert

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Peickert, Ihre Anfrage ist an mich weitergeleitet worden. Hinsichtlich der Höhe der möglichen …
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Anfrage wegen Standortbescheinigungen [#236884]
Datum
26. Januar 2022 18:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Peickert, Ihre Anfrage ist an mich weitergeleitet worden. Hinsichtlich der Höhe der möglichen Gebühren nach UIG kann ich Ihnen gegenwärtig nur mitteilen, dass diese vom weiteren Fortgang des Verfahrens abhängt. Weil die Standortbescheinigungen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Betreiber und ggf. personenbezogene Daten der Vermieter des Standortes der Funkanlage enthält, wären nach § 9 Abs. 1 S. 3 UIG diese vorher dazu anzuhören und ggf. eine Entscheidung über die Weitergabe der Informationen zu treffen. In diesem Fall können Gebühren bis zu 250 € entstehen. Die Bundesnetzagentur hat allerdings schon vorab mit den Mobilfunknetzbetreibern den Fall erörtert, dass Personen die Übersendung von Standortbescheinigungen von einzelnen Standorten direkt an sich erstreben, etwa als Anwohner. In diesem Fall erheben die Mobilfunknetzbetreiber keine Einwände, und eine Kopie der Standortbescheinigung kann Ihnen direkt und gebührenfrei als einfache Auskunft zugesandt werden. Wenn Sie mit diesem Vorgehen einverstanden sind, bitte ich Sie um Übermittlung Ihrer persönlichen E-Mail-Adresse. Diese wird nicht an Dritte weitergegeben. Sollten Sie mit diesem Vorgehen nicht einverstanden sein, so bitte ich Sie um die Angabe Ihrer vollständigen Anschrift, um ggf. einen Gebührenbescheid zustellen zu können. Mit freundlichen Grüßen