Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG
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Guten Tag,
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bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Betriebe im Saarland besitzen eine staatlich anerkannte Werkfeuerwehr, wie viele sind von diesen angeordnet?
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Im § 1(4) der Verordnung über die Aufstellung, Organisation und Ausstattung von Werkfeuerwehren im Saarland (Werkfeuerwehrverordnung - WFwVO) wird auf den geforderten Bedarfs- und Entwicklungsplanung der in der Regel alle fünf Jahre zu überprüfen und fortzuschreiben ist.
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Welche fristen werden den Betrieben auferlegt, um diesen umzusetzen?
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Wie viele Betriebe haben ihren Bedarfs- und Entwicklungsplanung seit dem 31. Dezember 2017 in geforderten Umfang umgesetzt?
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Wie viele Werkfeuerwehr wurden seit 2017 durch das Ministerium für Inneres und Sport, über den Leistungsstand sowie über den Stand der Umsetzung der Bedarfs- und Entwicklungsplanung überprüft?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
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Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
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Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.
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Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
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Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
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Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
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Mit freundlichen Grüßen
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Anfragenr: 274016
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