Anfrage Werkfeuerwehrverordnung - WFwVO

Welche Betriebe im Saarland besitzen eine staatlich anerkannte Werkfeuerwehr, wie viele sind von diesen angeordnet?

Im § 1(4) der Verordnung über die Aufstellung, Organisation und Ausstattung von Werkfeuerwehren im Saarland (Werkfeuerwehrverordnung - WFwVO) wird auf den geforderten Bedarfs- und Entwicklungsplanung der in der Regel alle fünf Jahre zu überprüfen und fortzuschreiben ist.

Welche fristen werden den Betrieben auferlegt, um diesen umzusetzen?

Wie viele Betriebe haben ihren Bedarfs- und Entwicklungsplanung seit dem 31. Dezember 2017 in geforderten Umfang umgesetzt?

Wie viele Werkfeuerwehr wurden seit 2017 durch das Ministerium für Inneres und Sport, über den Leistungsstand sowie über den Stand der Umsetzung der Bedarfs- und Entwicklungsplanung überprüft?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. März 2023
  • Frist
    29. April 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage Werkfeuerwehrverordnung - WFwVO [#274016]
Datum
25. März 2023 00:16
An
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Betriebe im Saarland besitzen eine staatlich anerkannte Werkfeuerwehr, wie viele sind von diesen angeordnet?<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Im § 1(4) der Verordnung über die Aufstellung, Organisation und Ausstattung von Werkfeuerwehren im Saarland (Werkfeuerwehrverordnung - WFwVO) wird auf den geforderten Bedarfs- und Entwicklungsplanung der in der Regel alle fünf Jahre zu überprüfen und fortzuschreiben ist. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Welche fristen werden den Betrieben auferlegt, um diesen umzusetzen? << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Wie viele Betriebe haben ihren Bedarfs- und Entwicklungsplanung seit dem 31. Dezember 2017 in geforderten Umfang umgesetzt?<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Wie viele Werkfeuerwehr wurden seit 2017 durch das Ministerium für Inneres und Sport, über den Leistungsstand sowie über den Stand der Umsetzung der Bedarfs- und Entwicklungsplanung überprüft? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274016 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274016/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
AW: Anfrage zur Werkfeuerwehrverordnung - WFwVO Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre …
Von
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Betreff
AW: Anfrage zur Werkfeuerwehrverordnung - WFwVO
Datum
25. April 2023 08:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage über den Webservice fragdenstaat.de zu dem Thema Werkfeuerwehrverordnung. Relevant sind hierbei für Sie folgende Punkte: 1. Welche Betriebe im Saarland besitzen eine staatlich anerkannte Werkfeuerwehr, wie viele sind von diesen angeordnet? Antwort: Im Saarland gibt es aktuell 14 Werkfeuerwehren. Dabei handelt es sich um drei angeordnete und elf anerkannte Werkfeuerwehren. 2. Im § 1 Absatz 4 der Verordnung über die Aufstellung, Organisation und Ausstattung von Werkfeuerwehren im Saarland (Werkfeuerwehrverordnung - WFwVO) wird auf den geforderten Bedarfs- und Entwicklungsplanung der in der Regel alle fünf Jahre zu überprüfen und fortzuschreiben ist. a. Welche Fristen werden den Betrieben auferlegt, um diesen umzusetzen? Antwort: Gemäß § 1 Absatz 4 WFwVO ist das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport (MIBS) über den Stand der Umsetzung zu unterrichten. Dabei hat die Ausstattung der Werkfeuerwehr gemäß § 6 WFwVO unter Berücksichtigung der Bedarfs- und Entwicklungsplanung zu erfolgen. Eine Fristsetzung erfolgt grds. nicht. Die Maßnahmenplanung für die Umsetzung erfolgt in Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport (MIBS) mit Festlegung der Umsetzungsschritte und -Zeitpunkte. b. Wie viele Betriebe haben ihren Bedarfs- und Entwicklungsplanung seit dem 31. Dezember 2017 in geforderten Umfang umgesetzt? Antwort: siehe Antwort zu a. c. Wie viele Werkfeuerwehren wurden seit 2017 durch das Ministerium für Inneres und Sport, über den Leistungsstand sowie über den Stand der Umsetzung der Bedarfs- und Entwicklungsplanung überprüft? Antwort: Alle Werkfeuerwehren im Saarland werden kontinuierlich zur Feststellung des Erreichungsgrades sowie zu statistischen Auswertungen befragt. In unregelmäßigen Abständen wird anlässlich von Ortsterminen die Ausstattung sowie Leistungsfähigkeit durch das Fachreferat im MIBS überprüft. Dabei handelt es sich um stichprobenartige Überprüfungen. Darüber hinaus sind nach Maßgabe des § 9 WFwVO Änderungen der betrieblichen Verhältnisse, die Einfluss auf die Organisation und Ausstattung der Werkfeuerwehr haben können, sowie personelle und strukturelle Änderungen der Werkfeuerwehr durch den Betrieb oder die Einrichtung unverzüglich dem Fachreferat im MIBS anzuzeigen. Diese Maßgabe untermauert die hohe Eigenverantwortung der Betriebsleitung bezüglich der Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit einer Werkfeuerwehr. Mit freundlichen Grüßen