505-511.03 E IFG 76-2024
Sehr geehrter Herr Dr. von Ploetz,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang ich hiermit bestätige.
Das Auswärtige Amt wird Ihre Anfrage schnellstmöglich beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z. B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Das ist hier voraussichtlich nicht der Fall. Allerdings muss aufgrund des Zeitablaufs für die Auskunft ggf. auf das Politische Archiv des Auswärtigen Amts zurückgegriffen werden.
Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise:
- Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer 76-2024 an.
- Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter
http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar).
Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden.
Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an.
Für Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Hinweis zum Datenschutz:
Bei der Bearbeitung werden die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten verarbeitet. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (
https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts.
Mit freundlichem Gruß