Anfrage Zahlen zu §§ 56, 57 SGB VI und Frauen mit Migrationsgeschichte

Daten/Statistiken darüber, inwieweit
- Frauen mit eigener Migrationsgeschichte
- Frauen mit familiärer Migrationsgeschichte
von der Anrechnung bzw. Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung (§§ 56, 57 SGB VI) tatsächlich profitieren.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. Februar 2024
  • Frist
    29. März 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Daten/Statistiken darüber, inwieweit …
An Deutsche Rentenversicherung Bund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage Zahlen zu §§ 56, 57 SGB VI und Frauen mit Migrationsgeschichte [#301371]
Datum
27. Februar 2024 11:50
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Daten/Statistiken darüber, inwieweit - Frauen mit eigener Migrationsgeschichte - Frauen mit familiärer Migrationsgeschichte von der Anrechnung bzw. Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung (§§ 56, 57 SGB VI) tatsächlich profitieren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301371 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301371/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutsche Rentenversicherung Bund
unser Az: 3005-333-007-10/2024 bitte immer angeben Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Inform…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
IFG-Antrag: Anfrage Zahlen zu §§ 56, 57 SGB VI und Frauen mit Migrationsgeschichte [#301371]
Datum
28. Februar 2024 12:55
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
gebuehrenordngifg.pdf
201,2 KB
unser Az: 3005-333-007-10/2024 bitte immer angeben Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Informationszugang nach den Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG) vom 27.02.2024 ist am 27.02.2024 im Dezernat für Datenschutz der Deutschen Rentenversicherung Bund eingegangen. Wir bestätigen Ihnen wunschgemäß den Eingang Ihres Antrages und sind um eine zeitnahe Erledigung bemüht. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass nach § 10 IFG grundsätzlich Gebühren und Auslagen erhoben werden können, deren Höhe sich nach dem Gebühren- und Anlagenverzeichnis der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) richtet. Dieses ist zu Ihrer Information beigefügt. Sofern es sich nicht um gebührenfreie einfache Auskünfte handelt (vgl. Ziff. 1.1 Teil A der Anlage), wurde vom Bundesministerium des Innern eine Mindestgebühr von 15,- Euro angesetzt. Die Beantwortung ihres Begehrens richtet sich hier nach den in den §§13 - 15 des I. Buches des Sozialgesetzbuches (SGBI). Wir haben deshalb ihren Antrag an die fachlich zuständige Stelle weitergeleitet und bitten um etwas Geduld. Sobald wir entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang Ihrem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, werden wir prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren tatsächlich entstehen könnten. Sollte sich dabei eine voraussichtliche Gebührenforderung in nicht unbeträchtlicher Höhe ergeben, werden wir Sie hierüber informieren und Ihnen die Gelegenheit geben, Ihr Informationsbegehren entweder zu präzisieren oder ggf. einzuschränken, um die Kosten in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Außerdem erhalten Sie in diesem Fall auch die Möglichkeit, Argumente anzuführen, die unter Umständen zu einer Ermäßigung der Gebühren führen könnten (§ 2 IFGGebV). Mit freundlichen Grüßen

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Deutsche Rentenversicherung Bund
unser Az: 3005-333-007-10/2024 bitte immer angeben Sehr << Antragsteller:in >> im Nachgang zu unsere…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
IFG-Antrag: Anfrage Zahlen zu §§ 56, 57 SGB VI und Frauen mit Migrationsgeschichte [#301371]
Datum
11. März 2024 15:24
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

unser Az: 3005-333-007-10/2024 bitte immer angeben Sehr << Antragsteller:in >> im Nachgang zu unserer Eingangsbestätigung vom 28.02.2024 teilen wir Ihnen im Rahmen von §§ 1 und 7 des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG) mit, dass wir Ihrem Begehren nicht nachkommen können, da die von Ihnen erbetenen amtlichen Informationen nicht vorhanden sind. Ein Informationszugang ist daher nicht möglich. Gebühren und Kosten werden nicht erhoben. Ich bedaure, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können. Mit freundlichen Grüßen