Anfrage Zentrale Abiturklausuren seit Einführung des Zentralabiturs

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Abiturklausuren für die gymnasiale Oberstufe in sämtlichen Fächern mitsamt Erwartungshorizont seit Einführung des Zentralabiturs in NRW - sowohl für die Haupt- als auch Nachschreibtermine - gerne als PDF, ersatzweise postalisch.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. September 2022
  • Frist
    14. Oktober 2022
  • 0 Follower:innen
Tim Steinberg
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Tim Steinberg
Betreff
Anfrage Zentrale Abiturklausuren seit Einführung des Zentralabiturs [#258836]
Datum
11. September 2022 20:10
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Abiturklausuren für die gymnasiale Oberstufe in sämtlichen Fächern mitsamt Erwartungshorizont seit Einführung des Zentralabiturs in NRW - sowohl für die Haupt- als auch Nachschreibtermine - gerne als PDF, ersatzweise postalisch. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Tim Steinberg Anfragenr: 258836 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258836/ Postanschrift Tim Steinberg << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
11. September 2022 20:10
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Dorothee Feller oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
AW Tim Steinberg [258836] - Ihr Antrag nach § 4 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW); Abitur sämtliche Fächer…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW Tim Steinberg [258836] - Ihr Antrag nach § 4 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW); Abitur sämtliche Fächer 2007-2022, 19.10.2022
Datum
19. September 2022 09:14
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, Sie beantragen den Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren. Die Aufgaben der zentralgestellten Prüfungen/Klausuren enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den Klausuren kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Klausurunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten. Da Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden. Um Ihnen den Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen zur Verfügung stellen zu können, bitte ich Sie daher, dem Ministerium für Schule und Bildung Ihre persönliche E-Mail-Adresse oder Ihre Postanschrift mit entsprechendem Betreff gesondert an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> mitzuteilen oder per Post an das: Ministerium für Schule und Bildung NRW Völklinger Straße 49 40221 Düsseldorf Möchten Sie die Zugangsdaten abweichend von Ihrem Antrag per Post an Vorname Name Straße Hausnr PLZ Ort erhalten, dann lassen Sie mir eine kurze Nachricht zukommen. Diese einfache schriftliche Auskunft ergeht nach der Tarifstelle 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheits-gesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
Tim Steinberg
AW: AW Tim Steinberg [258836] - Ihr Antrag nach § 4 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW); Abitur sämtliche Fä…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Tim Steinberg
Betreff
AW: AW Tim Steinberg [258836] - Ihr Antrag nach § 4 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW); Abitur sämtliche Fächer 2007-2022, 19.10.2022 [#258836]
Datum
19. September 2022 11:51
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Nachricht. Meine Email-Adresse lautet <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen Tim Steinberg Anfragenr: 258836 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258836/

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
AW Tim Steinberg [258836] - WG Abitur sämtliche Fächer 2007-2022, 19.10.2022 - Teil 1 Sehr geehrter Herr Steinberg…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW Tim Steinberg [258836] - WG Abitur sämtliche Fächer 2007-2022, 19.10.2022 - Teil 1
Datum
19. September 2022 12:09
Status

Verschlusssache Prüfung: Urheberrecht

Die Behörde untersagt offenbar die Veröffentlichung der Dokumente. Sie dürfen daher nicht veröffentlicht werden. Privatkopien für deine Mitschüler*innen und andere sind aber erlaubt!

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Sehr geehrter Herr Steinberg, vielen Dank für die Übersendung Ihrer persönlichen E-Mail-Anschrift. Sie erhalten mehrere E-Mails, da erfahrungsgemäß die Empfänger-Server häufig den Umfang der Anlagen nicht in einer E-Mail verkraften. In der Anlage finden Sie ein/mehrere PDF-Dokument/e mit den Zugangsdaten (Links und Passwort) zu einem Ordner / zu Ordner, welche/r die gewünschten, zentral gestellten Aufgaben enthält / enthalten. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass nach ca. 6 - 8 Wochen der Zugang zum Dateiordner / zu den Dateiordnern gelöscht wird. Für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer und Lehrerinnen an Schulen in Nordrhein-Westfalen stehen unter https://www.standardsicherung.schulmi... die zentralen Abiturklausuren der letzten drei Jahre für Übungs- und Unterrichtszwecke zur Verfügung. Die Zugangsdaten Login und Passwort erhalten Sie von der Schulleitung. Bitte beachten Sie, dass sich die unterrichtlichen Vorgaben für die Prüfungsjahre oder auch die Lehrpläne ändern können. Bitte beachten Sie auch, dass Ihnen diese Unterlagen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch überlassen werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Unterlagen nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und auch nicht analog oder digital veröffentlichen, zum Beispiel im Internet. Dies würde eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten. Dateien oder Drucke mit Schwärzungen von urheberrechtlich geschützten Inhalten stehen nicht zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen