Anfrage zu aktuellen Mengen an PfH- und OP-Masken im Bestand des Bundes

1. Eine möglichst aktuelle Bestandsübersicht, aus der folgendes ersichtlich wird:
Wie viele PfH-Masken befinden sich derzeit AUSLIEFERFÄHIG im Bestand des Bundes?
a) Wie viele dieser Masken stammen aus der Direktbeschaffung?
b) Wie viele dieser Masken wurden über Amtshilfe beschafft?
c) Wie viele dieser Masken stammen aus dem sogenannten Logistik-Sourcing
(Rahmenvertrag mit der FIEGE International Beteiligungs GmbH)?
d) Wie viele dieser Masken stammen aus dem Unternehmensnetzwerk (Rahmenverträge mit Lufthansa, BASF, OTTO, Volkswagen, Bayer etc.)?
e) Wie viele dieser Masken stammen aus dem Open-House-Verfahren?
f) Wie viele dieser Masken stammen aus der Produktion in Deutschland?

2. Eine möglichst aktuelle Bestandsübersicht, aus der folgendes ersichtlich wird:
Wie viele OP-Masken befinden sich derzeit AUSLIEFERFÄHIG im Bestand des Bundes?
a) Wie viele dieser Masken stammen aus der Direktbeschaffung?
b) Wie viele dieser Masken wurden über Amtshilfe beschafft?
c) Wie viele dieser Masken stammen aus dem sogenannten Logistik-Sourcing
(Rahmenvertrag mit der FIEGE International Beteiligungs GmbH)?
d) Wie viele dieser Masken stammen aus dem Unternehmensnetzwerk (Rahmenverträge mit Lufthansa, BASF, OTTO, Volkswagen, Bayer etc.)?
e) Wie viele dieser Masken stammen aus dem Open-House-Verfahren?
f) Wie viele dieser Masken stammen aus der Produktion in Deutschland?

3. Eine möglichst aktuelle Bestandsübersicht, aus der folgendes ersichtlich wird:
Wie viele PfH-Masken befinden sich derzeit GESPERRT im Bestand des Bundes?
a) Wie viele dieser Masken stammen aus der Direktbeschaffung?
b) Wie viele dieser Masken wurden über Amtshilfe beschafft?
c) Wie viele dieser Masken stammen aus dem sogenannten Logistik-Sourcing
(Rahmenvertrag mit der FIEGE International Beteiligungs GmbH)?
d) Wie viele dieser Masken stammen aus dem Unternehmensnetzwerk (Rahmenverträge mit Lufthansa, BASF, OTTO, Volkswagen, Bayer etc.)?
e) Wie viele dieser Masken stammen aus dem Open-House-Verfahren?
f) Wie viele dieser Masken stammen aus der Produktion in Deutschland?

4. Eine möglichst aktuelle Bestandsübersicht, aus der folgendes ersichtlich wird:
Wie viele OP-Masken befinden sich derzeit GESPERRT im Bestand des Bundes?
a) Wie viele dieser Masken stammen aus der Direktbeschaffung?
b) Wie viele dieser Masken wurden über Amtshilfe beschafft?
c) Wie viele dieser Masken stammen aus dem sogenannten Logistik-Sourcing
(Rahmenvertrag mit der FIEGE International Beteiligungs GmbH)?
d) Wie viele dieser Masken stammen aus dem Unternehmensnetzwerk (Rahmenverträge mit Lufthansa, BASF, OTTO, Volkswagen, Bayer etc.)?
e) Wie viele dieser Masken stammen aus dem Open-House-Verfahren?
f) Wie viele dieser Masken stammen aus der Produktion in Deutschland?

Aus älteren Anfragen ist mir bekannt, dass das BMG häufig die Herausgabe von Informationen mit Verweis auf verschiedene Verwaltungsgerichtsurteile verweigert, wonach § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG keine Informationsbeschaffungspflicht oder gar Informationsgenerierungspflicht begründet.

Ich möchte daher auf die „Anlage 03_Leistungsbeschreibung“ (erstellt am 14.09.2020 von Carolin Krauß, Referentin im BMG, im Rahmen des Vergabeverfahrens „Unterstützung der Betriebsführung“) verweisen.
Diese Anlage wurde vom BMG selbst am 02.06.2021 veröffentlicht, im Rahmen einer IFG-Anfrage von Herrn Arne Semsrott vom 18.03.2021 (Vereinbarung mit EY zu Maskenkäufen) und ist damit nachweislich Bestandteil des mit der Ernst & Young GmbH (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) geschlossenen Betriebsführungsvertrags.

Auf den Seiten 19 und 20 dieser Leistungsbeschreibung wird sehr klar eine bereits bestehende Dokumentation und Reporting-Plattform im BMG beschrieben.
Aufgabe des damals beauftragten Betriebsführers Ernst & Young GmbH ist demnach auch eine „laufende Datenpflege“, Sicherstellen einer „prüfungsfesten Ablage“ und auch „Erstellung von ad-hoc Berichten zu den verschiedenen Beschaffungskanälen und übergreifenden Themenkomplexen sowie kundenseitig definierten Themenstellungen, insbesondere kurzfristige Beiträge für die Beantwortung von Anfragen der Hausleitung, parlamentarischen Anfragen, Pressenanfragen und zur Bedienung sonstiger parlamentari-scher und nicht-parlamentarischer Berichtserfordernisse.“

Es ist davon auszugehen, dass zu einem regelmäßigen Reporting eines Betriebsführers an den Auftraggeber – in diesem Fall also von EY an das BMG – auch eine ad-hoc-Bericht in Form einer Lagerbestandsübersicht gehört.
Eine solche Übersicht dürfte also bereits existieren und muss weder beschafft noch generiert werden.

Ich begnüge mich daher mit der aktuellsten dem BMG bereits vorliegenden Bestandsübersicht.
Bei einem wöchentlichen Reporting ist davon auszugehen, dass eine solche Datei nicht älter als ein paar Tage sein dürfte, bei einem monatlichen oder quartalsweisen Reporting sollte eine Übersicht zum 30.09.2022 vorliegen.

Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Oktober 2022
  • Frist
    22. November 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Eine möglichst…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zu aktuellen Mengen an PfH- und OP-Masken im Bestand des Bundes [#261301]
Datum
19. Oktober 2022 13:55
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Eine möglichst aktuelle Bestandsübersicht, aus der folgendes ersichtlich wird: Wie viele PfH-Masken befinden sich derzeit AUSLIEFERFÄHIG im Bestand des Bundes? a) Wie viele dieser Masken stammen aus der Direktbeschaffung? b) Wie viele dieser Masken wurden über Amtshilfe beschafft? c) Wie viele dieser Masken stammen aus dem sogenannten Logistik-Sourcing (Rahmenvertrag mit der FIEGE International Beteiligungs GmbH)? d) Wie viele dieser Masken stammen aus dem Unternehmensnetzwerk (Rahmenverträge mit Lufthansa, BASF, OTTO, Volkswagen, Bayer etc.)? e) Wie viele dieser Masken stammen aus dem Open-House-Verfahren? f) Wie viele dieser Masken stammen aus der Produktion in Deutschland? 2. Eine möglichst aktuelle Bestandsübersicht, aus der folgendes ersichtlich wird: Wie viele OP-Masken befinden sich derzeit AUSLIEFERFÄHIG im Bestand des Bundes? a) Wie viele dieser Masken stammen aus der Direktbeschaffung? b) Wie viele dieser Masken wurden über Amtshilfe beschafft? c) Wie viele dieser Masken stammen aus dem sogenannten Logistik-Sourcing (Rahmenvertrag mit der FIEGE International Beteiligungs GmbH)? d) Wie viele dieser Masken stammen aus dem Unternehmensnetzwerk (Rahmenverträge mit Lufthansa, BASF, OTTO, Volkswagen, Bayer etc.)? e) Wie viele dieser Masken stammen aus dem Open-House-Verfahren? f) Wie viele dieser Masken stammen aus der Produktion in Deutschland? 3. Eine möglichst aktuelle Bestandsübersicht, aus der folgendes ersichtlich wird: Wie viele PfH-Masken befinden sich derzeit GESPERRT im Bestand des Bundes? a) Wie viele dieser Masken stammen aus der Direktbeschaffung? b) Wie viele dieser Masken wurden über Amtshilfe beschafft? c) Wie viele dieser Masken stammen aus dem sogenannten Logistik-Sourcing (Rahmenvertrag mit der FIEGE International Beteiligungs GmbH)? d) Wie viele dieser Masken stammen aus dem Unternehmensnetzwerk (Rahmenverträge mit Lufthansa, BASF, OTTO, Volkswagen, Bayer etc.)? e) Wie viele dieser Masken stammen aus dem Open-House-Verfahren? f) Wie viele dieser Masken stammen aus der Produktion in Deutschland? 4. Eine möglichst aktuelle Bestandsübersicht, aus der folgendes ersichtlich wird: Wie viele OP-Masken befinden sich derzeit GESPERRT im Bestand des Bundes? a) Wie viele dieser Masken stammen aus der Direktbeschaffung? b) Wie viele dieser Masken wurden über Amtshilfe beschafft? c) Wie viele dieser Masken stammen aus dem sogenannten Logistik-Sourcing (Rahmenvertrag mit der FIEGE International Beteiligungs GmbH)? d) Wie viele dieser Masken stammen aus dem Unternehmensnetzwerk (Rahmenverträge mit Lufthansa, BASF, OTTO, Volkswagen, Bayer etc.)? e) Wie viele dieser Masken stammen aus dem Open-House-Verfahren? f) Wie viele dieser Masken stammen aus der Produktion in Deutschland? Aus älteren Anfragen ist mir bekannt, dass das BMG häufig die Herausgabe von Informationen mit Verweis auf verschiedene Verwaltungsgerichtsurteile verweigert, wonach § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG keine Informationsbeschaffungspflicht oder gar Informationsgenerierungspflicht begründet. Ich möchte daher auf die „Anlage 03_Leistungsbeschreibung“ (erstellt am 14.09.2020 von Carolin Krauß, Referentin im BMG, im Rahmen des Vergabeverfahrens „Unterstützung der Betriebsführung“) verweisen. Diese Anlage wurde vom BMG selbst am 02.06.2021 veröffentlicht, im Rahmen einer IFG-Anfrage von Herrn Arne Semsrott vom 18.03.2021 (Vereinbarung mit EY zu Maskenkäufen) und ist damit nachweislich Bestandteil des mit der Ernst & Young GmbH (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) geschlossenen Betriebsführungsvertrags. Auf den Seiten 19 und 20 dieser Leistungsbeschreibung wird sehr klar eine bereits bestehende Dokumentation und Reporting-Plattform im BMG beschrieben. Aufgabe des damals beauftragten Betriebsführers Ernst & Young GmbH ist demnach auch eine „laufende Datenpflege“, Sicherstellen einer „prüfungsfesten Ablage“ und auch „Erstellung von ad-hoc Berichten zu den verschiedenen Beschaffungskanälen und übergreifenden Themenkomplexen sowie kundenseitig definierten Themenstellungen, insbesondere kurzfristige Beiträge für die Beantwortung von Anfragen der Hausleitung, parlamentarischen Anfragen, Pressenanfragen und zur Bedienung sonstiger parlamentari-scher und nicht-parlamentarischer Berichtserfordernisse.“ Es ist davon auszugehen, dass zu einem regelmäßigen Reporting eines Betriebsführers an den Auftraggeber – in diesem Fall also von EY an das BMG – auch eine ad-hoc-Bericht in Form einer Lagerbestandsübersicht gehört. Eine solche Übersicht dürfte also bereits existieren und muss weder beschafft noch generiert werden. Ich begnüge mich daher mit der aktuellsten dem BMG bereits vorliegenden Bestandsübersicht. Bei einem wöchentlichen Reporting ist davon auszugehen, dass eine solche Datei nicht älter als ein paar Tage sein dürfte, bei einem monatlichen oder quartalsweisen Reporting sollte eine Übersicht zum 30.09.2022 vorliegen. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261301 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261301/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Anfrage zu aktuellen Mengen an PfH- und OP-Masken im Bestand des Bundes [#261301]
Datum
21. Oktober 2022 09:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu aktuellen Mengen an PfH- und OP-Mas…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung, Anfrage zu aktuellen Mengen an PfH- und OP-Masken im Bestand des Bundes [#261301]
Datum
22. November 2022 01:56
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu aktuellen Mengen an PfH- und OP-Masken im Bestand des Bundes“ vom 19.10.2022 (#261301) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Wir arb…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zwischennachricht, Anfrage zu aktuellen Mengen an PfH- und OP-Masken im Bestand des Bundes [#261301]
Datum
22. November 2022 09:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte um Verständnis, dass Ihre Anfrage nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden konnte und muss Sie noch um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu aktuellen Mengen an PfH- und OP-Masken im Bestand des B…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zwischennachricht, Anfrage zu aktuellen Mengen an PfH- und OP-Masken im Bestand des Bundes [#261301]
Datum
22. Dezember 2022 17:25
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu aktuellen Mengen an PfH- und OP-Masken im Bestand des Bundes“ vom 19.10.2022 (#261301) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 31 Tage überschritten. Um einen potentiellen Grund zur Ablehnung meiner Anfrage gleich vorab zu entkräften, erlaube ich mir bereits jetzt die nachfolgenden Ausführungen. In Antworten auf Anfragen bzw. Auskunftsanträge anderer Fragesteller nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) begründen Sie die Ablehnung von Auskunftsanträgen rund um das Thema Maskenbeschaffung u.a. mit einem Verweis auf § 3 Nummer 1 Buchstabe g des IFG, wonach kein Anspruch auf Informationszugang besteht, wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens und/oder den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren haben kann. Sie verweisen in diesem Zusammenhang auf rechtsanhängige Verfahren vor dem Landgericht Bonn sowie dem Oberlandesgericht Köln – ohne aber darauf hinzuweisen, dass das Bundesministerium für Gesundheit in diesen Verfahren größtenteils als Beklagte, vereinzelt auch als Klägerin prozessbeteiligte Partei ist. Ich verweise hier vorsorglich auf den klarstellenden Anwendungshinweis aus der Broschüre „Informationsfreiheitsgesetz des Bundes – Text und Erläuterungen“ der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit aus der 5. Auflage vom August 2016. Dort heißt es ausdrücklich: „Die Vorschrift (also § 3 Nummer 1 Buchstabe g IFG, Anm. der Fragestellerin) dient ausschließlich dem Schutz des laufenden Gerichts- oder Ermittlungsverfahrens an sich, d.h. seiner störungsfreien Durchführung, nicht aber dem Schutz der Position der prozessbeteiligten Behörde.“ Auch das Bundesverwaltungsgericht hat bereits festgestellt, dass der Schutz der „materiellrechtlichen Position der öffentlichen Hand“ „jenseits des Schutzzwecks des Ausnahmetatbestandes nach § 3 Nr. 1 Buchst. g IFG“ liegt (BVerwG Beschl. v. 9.11.2010 – 7 B43/10, Rn. 12). Inwiefern das Bekanntwerden der von mir angefragten Informationen also die „störungsfreie Durchführung“ der laufenden Gerichtsverfahren gefährden könnte, müsste bei den durchführenden Kammern und Senaten, vor allem der 1. Kammer am Landgericht Bonn, erfragt werden. Ich kann (und möchte) mir dabei nicht vorstellen, dass das Bekanntwerden möglicherweise prozessrelevanter Informationen von den durchführenden Kammern und Senaten als „störend“ betrachtet wird. Ich bitte Sie daher weiterhin um umgehende Bearbeitung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>