Anfrage zu Außenprüfungen bei Ärzt*innen

bei Ärzt*innen und werden regelmäßig Außenprüfungen angeordnet. Bei diesen Außenprüfungen erlangt die Finanzverwaltung regelmäßig Informationen über Patienten. Auf das Urteil des FG Berlin Brandenburg 2 K 2040/20 vom 05.10.2020 wird wegen der Details verwiesen.
Ich möchte Wissen wieviele Ärzten zu Patienteninformationen befragt wurden und wieviele Datensätze von Patientendaten sich in der Berliner Finanzverwaltung befinden und ob diese Daten pers. Details über sexuelle Vorlieben und den Gesundheitszustand enthalten könnten.
Zugleich möchte ich wissen wie die allg. Arbeitsanweisungen zu Außenprüfungen bei Ärzten lauten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. November 2021
  • Frist
    7. Dezember 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zu Außenprüfungen bei Ärzt*innen [#232245]
Datum
3. November 2021 07:25
An
Senatsverwaltung für Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bei Ärzt*innen und werden regelmäßig Außenprüfungen angeordnet. Bei diesen Außenprüfungen erlangt die Finanzverwaltung regelmäßig Informationen über Patienten. Auf das Urteil des FG Berlin Brandenburg 2 K 2040/20 vom 05.10.2020 wird wegen der Details verwiesen. Ich möchte Wissen wieviele Ärzten zu Patienteninformationen befragt wurden und wieviele Datensätze von Patientendaten sich in der Berliner Finanzverwaltung befinden und ob diese Daten pers. Details über sexuelle Vorlieben und den Gesundheitszustand enthalten könnten. Zugleich möchte ich wissen wie die allg. Arbeitsanweisungen zu Außenprüfungen bei Ärzten lauten.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 232245 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/232245/upload/4a47b2de2180a0dc097ea17b88c704cd08d33c53/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatsverwaltung für Finanzen
Antwort der SenFin
Von
Senatsverwaltung für Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Antwort der SenFin
Datum
10. November 2021
Status
Warte auf Antwort