Anfrage zu Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen für Justizvollzugsbeamte

ich wende mich an Sie mit der Bitte um Informationen bezüglich der Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen für Justizvollzugsbeamte in verschiedenen Phasen ihrer beruflichen Laufbahn. Konkret interessiere ich mich für die Einstiegsbesoldung am Anfang der Ausbildung, die Vergütung nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung und die höchste Besoldungsstufe.

Über eine zeitnahe Beantwortung meiner Anfrage würde ich mich sehr freuen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. November 2023
  • Frist
    16. Dezember 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich wende mich an Sie …
An Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zu Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen für Justizvollzugsbeamte [#292273]
Datum
14. November 2023 15:40
An
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich wende mich an Sie mit der Bitte um Informationen bezüglich der Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen für Justizvollzugsbeamte in verschiedenen Phasen ihrer beruflichen Laufbahn. Konkret interessiere ich mich für die Einstiegsbesoldung am Anfang der Ausbildung, die Vergütung nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung und die höchste Besoldungsstufe. Über eine zeitnahe Beantwortung meiner Anfrage würde ich mich sehr freuen.
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292273 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292273/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Sehr << Antragsteller:in >> ich beziehe mich auf Ihre untenstehende Anfrage und teile mit, dass erheb…
Von
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Betreff
AW: Anfrage zu Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen für Justizvollzugsbeamte [#292273]
Datum
18. Dezember 2023 11:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich beziehe mich auf Ihre untenstehende Anfrage und teile mit, dass erhebliche Bedenken bestehen, ob die Anfrage tatsächlich die Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 Satz 1 Sächsisches Transparenzgesetz erfüllt. Die Anfrage enthält zwar die Adresse, jedoch offensichtlich nicht Ihren tatsächlichen Namen. Ungeachtet dessen möchte ich Sie darüber informieren, dass die von Ihnen erbetenen Informationen in den Anlagen zum Sächsischen Besoldungsgesetz nachgelesenen werden können (https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/13872-SaechsBesG). Ergänzend können Sie grundlegende Informationen zum Verdienst als Justizvollzugsbeamtin/Justizvollzugsbeamter auch auf der Internetseite https://www.job-mit-j.de/verdienst (Stand 1. Juni 2023) finden. In der Anlage 9 zum Sächsischen Besoldungsgesetz finden Sie den aktuellen (Stand: 1. August 2023) Anwärtergrundbetrag für das spätere Eingangsamt A 7: 1.378,41 €. Hinzukommt während der Ausbildung ein Anwärtersonderzuschlag nach der VwV Anwärtersonderzuschlag Justiz in Höhe von 50 % oder 70% des Anwärtergrundbetrags, https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19943-VwV-Anwaertersonderzuschlag-Justiz. Nach erfolgreicher Ausbildung beträgt das Grundgehalt im Einstiegsamt (Besoldungsgruppe A 7, Obersekretär/in im Justizvollzugsdienst) 2.598,81 €. Dies ergibt sich aus der Anlage 5 zum Sächsischen Besoldungsgesetz. Dort können Sie auch die unterschiedlichen Grundgehälter der Erfahrungsstufen nachlesen sowie den Rhythmus der Erfahrungsstufen. Zu den Beträgen kommt noch eine Stellenzulage in Höhe von 75,00 € ab dem zweiten Dienstjahr bzw. 150,00 € ab dem dritten Dienstjahr (Anlage 7 zum Sächsischen Besoldungsgesetz). Weitere Zuschläge (Familienzuschlag, Anlage 6 zum Sächsischen Besoldungsgesetz) und Zulagen ("Schichtzulagen") sind möglich. Die Justizvollzugsbeamtinnen und -beamte sind der Laufbahngruppe 1 Einstiegsebene 2 zugeordnet und können bis in die Besoldungsgruppe A 9 befördert werden. Ich bitte Sie um Mitteilung, ob Ihnen diese Rückmeldung ausreicht. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie um Mitteilung Ihres richtigen Namens, damit ein rechtsmittelfähiger Bescheid Ihnen gegenüber erlassen werden kann. Mit freundlichen Grüßen