Sehr
<< Antragsteller:in >>
ich beziehe mich auf Ihre untenstehende Anfrage und teile mit, dass erhebliche Bedenken bestehen, ob die Anfrage tatsächlich die Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 Satz 1 Sächsisches Transparenzgesetz erfüllt. Die Anfrage enthält zwar die Adresse, jedoch offensichtlich nicht Ihren tatsächlichen Namen.
Ungeachtet dessen möchte ich Sie darüber informieren, dass die von Ihnen erbetenen Informationen in den Anlagen zum Sächsischen Besoldungsgesetz nachgelesenen werden können (
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/13872-SaechsBesG). Ergänzend können Sie grundlegende Informationen zum Verdienst als Justizvollzugsbeamtin/Justizvollzugsbeamter auch auf der Internetseite
https://www.job-mit-j.de/verdienst (Stand 1. Juni 2023) finden.
In der Anlage 9 zum Sächsischen Besoldungsgesetz finden Sie den aktuellen (Stand: 1. August 2023) Anwärtergrundbetrag für das spätere Eingangsamt A 7: 1.378,41 €. Hinzukommt während der Ausbildung ein Anwärtersonderzuschlag nach der VwV Anwärtersonderzuschlag Justiz in Höhe von 50 % oder 70% des Anwärtergrundbetrags,
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19943-VwV-Anwaertersonderzuschlag-Justiz.
Nach erfolgreicher Ausbildung beträgt das Grundgehalt im Einstiegsamt (Besoldungsgruppe A 7, Obersekretär/in im Justizvollzugsdienst) 2.598,81 €. Dies ergibt sich aus der Anlage 5 zum Sächsischen Besoldungsgesetz. Dort können Sie auch die unterschiedlichen Grundgehälter der Erfahrungsstufen nachlesen sowie den Rhythmus der Erfahrungsstufen.
Zu den Beträgen kommt noch eine Stellenzulage in Höhe von 75,00 € ab dem zweiten Dienstjahr bzw. 150,00 € ab dem dritten Dienstjahr (Anlage 7 zum Sächsischen Besoldungsgesetz). Weitere Zuschläge (Familienzuschlag, Anlage 6 zum Sächsischen Besoldungsgesetz) und Zulagen ("Schichtzulagen") sind möglich.
Die Justizvollzugsbeamtinnen und -beamte sind der Laufbahngruppe 1 Einstiegsebene 2 zugeordnet und können bis in die Besoldungsgruppe A 9 befördert werden.
Ich bitte Sie um Mitteilung, ob Ihnen diese Rückmeldung ausreicht. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie um Mitteilung Ihres richtigen Namens, damit ein rechtsmittelfähiger Bescheid Ihnen gegenüber erlassen werden kann.
Mit freundlichen Grüßen