Sehr << Antragsteller:in >>
auf Ihre Anfrage vom 11. November 2023 teile ich folgendes mit:
Ihre Anfrage bezieht sich auf gesetzliche Regelungen des Berliner Besoldungsrechts, auf die ich nachstehend näher eingehe.
1.Alle Anwärterinnen und Anwärter erhalten während ihrer zweijährigen Ausbildung (dem sogenannten Vorbereitungsdienst) zurzeit mindestens 2.267,76€ brutto.
Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
• Anwärtergrundbetrag: 1.317,66€
• Anwärtersonderzuschlag: 790,60€
• Zulage für die Tätigkeit in einer Justizvollzugsanstalt (sog. „Gitterzulage“): 109,50€
• Hauptstadtzulage: 50,00€
Anwärterbezüge sind nicht an Erfahrungszeiten gekoppelt, da es sich um eine Ausbildung handelt.
Zusätzlich zu dem genannten Betrag von 2.267,76 € brutto werden außerdem folgende Beträge gezahlt:
• Weihnachtsgeld
• Zuschläge für Sonn- und Feiertagsdienste
• Zuschläge für Nachtdienste und
• ggf. Familienzuschläge, deren Höhe sich nach dem Familienstand und der Zahl der kindergeldberechtigten Kinder berechnet.
2. Nach Ende des Vorbereitungsdienstes und erfolgreichem Bestehen der Laufbahnprüfung für den allgemeinen Justizvollzugsdienst wird den Beamtinnen und Beamten dieser Laufbahn im Eingangsamt ein Amt der Besoldungsgruppe A 7 als Justizvollzugsobersekretär/-in verliehen.
Alle Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger werden der Erfahrungsstufe 1 zugeordnet und erhalten mindestens 2.781,18€ brutto.
Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
• Grundgehalt in der Besoldungsgruppe A 7, Erfahrungsstufe 1: 2.461,81€
• Allgemeine Stellenzulage: 23,36€
• Zulage für die Tätigkeit in einer Justizvollzugsanstalt (sog. „Gitterzulage“): 146,01€
• Hauptstadtzulage: 150,00€
Zusätzlich zu dem genannten Betrag von 2.781,18 € brutto werden außerdem folgende Beträge gezahlt:
• Weihnachtsgeld
• Zuschläge für Sonn- und Feiertagsdienste
• Zuschläge für Nachtdienste und
• ggf. Familienzuschläge, deren Höhe sich nach dem Familienstand und der Zahl der kindergeldberechtigten Kinder berechnet.
Der genaue Zahlbetrag hängt unter anderem von der Steuerklasse und einem möglichen Kirchensteuerabzug ab. Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung fallen nicht an, allerdings muss eine Krankenversicherung abgeschlossen werden.
3.Erfahrungsstufen:
Das Grundgehalt der Besoldungsordnungen orientiert sich an den beruflichen Erfahrungszeiten. Insgesamt gibt es acht Stufen, die erreicht werden können. Der Stufenaufstieg erfolgt nach Erfahrungszeiten von anfänglich zwei, später von drei und vier Jahren in den Besoldungsordnungen A. Ich übersende Ihnen anliegend das Gesetz-und Verordnungsblatt Nr. 55, 78. Jahrgang vom 16. Dezember 2022, in dem ab Seite 697 die Besoldungstabelle für das Land Berlin, gültig ab 1. Dezember 2022 veröffentlicht ist. Die Besoldungstabelle verdeutlicht die Stufenaufstiege nach Erfahrungszeiten und die Erhöhungen der Grundgehaltssätze.
4. Beförderungsmöglichkeiten:
Für den allgemeinen Justizvollzugsdienst bestehen Beförderungschancen bis zur Besoldungsgruppe A 11:
• nach A 8 (Justizvollzugshauptsekretär/-in),
• nach A 9 (Justizvollzugsamtsinspektor/-in) und
• nach A 9 S mit Zulage (Justizvollzugsamtsinspektor/-in).
Für herausgehobene Führungspositionen im allgemeinen Justizvollzugsdienst besteht nach einer berufsbegleitenden Qualifizierungsmaßnahme zudem die Möglichkeit auch die Besoldungsgruppen A 10 (Justizvollzugsoberinspektor/-in) und A 11 (Justizvollzugsamtfrau; Justizvollzugsamtmann) zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen