Anfrage zu Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen für Justizvollzugsbeamte

ich wende mich an Sie mit der Bitte um Informationen bezüglich der Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen für Justizvollzugsbeamte in verschiedenen Phasen ihrer beruflichen Laufbahn. Konkret interessiere ich mich für die Einstiegsbesoldung am Anfang der Ausbildung, die Vergütung nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung und die höchste Besoldungsstufe.

Über eine zeitnahe Beantwortung meiner Anfrage würde ich mich sehr freuen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. November 2023
  • Frist
    15. Dezember 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich we…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zu Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen für Justizvollzugsbeamte [#292077]
Datum
11. November 2023 19:11
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich wende mich an Sie mit der Bitte um Informationen bezüglich der Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen für Justizvollzugsbeamte in verschiedenen Phasen ihrer beruflichen Laufbahn. Konkret interessiere ich mich für die Einstiegsbesoldung am Anfang der Ausbildung, die Vergütung nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung und die höchste Besoldungsstufe. Über eine zeitnahe Beantwortung meiner Anfrage würde ich mich sehr freuen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292077 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292077/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Anfrage vom 11. November 2023 teile ich folgendes mit: Ihre Anfra…
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Anfrage zu Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen für Justizvollzugsbeamte [#292077]
Datum
13. November 2023 13:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Anfrage vom 11. November 2023 teile ich folgendes mit: Ihre Anfrage bezieht sich auf gesetzliche Regelungen des Berliner Besoldungsrechts, auf die ich nachstehend näher eingehe. 1.Alle Anwärterinnen und Anwärter erhalten während ihrer zweijährigen Ausbildung (dem sogenannten Vorbereitungsdienst) zurzeit mindestens 2.267,76€ brutto. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen: • Anwärtergrundbetrag: 1.317,66€ • Anwärtersonderzuschlag: 790,60€ • Zulage für die Tätigkeit in einer Justizvollzugsanstalt (sog. „Gitterzulage“): 109,50€ • Hauptstadtzulage: 50,00€ Anwärterbezüge sind nicht an Erfahrungszeiten gekoppelt, da es sich um eine Ausbildung handelt. Zusätzlich zu dem genannten Betrag von 2.267,76 € brutto werden außerdem folgende Beträge gezahlt: • Weihnachtsgeld • Zuschläge für Sonn- und Feiertagsdienste • Zuschläge für Nachtdienste und • ggf. Familienzuschläge, deren Höhe sich nach dem Familienstand und der Zahl der kindergeldberechtigten Kinder berechnet. 2. Nach Ende des Vorbereitungsdienstes und erfolgreichem Bestehen der Laufbahnprüfung für den allgemeinen Justizvollzugsdienst wird den Beamtinnen und Beamten dieser Laufbahn im Eingangsamt ein Amt der Besoldungsgruppe A 7 als Justizvollzugsobersekretär/-in verliehen. Alle Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger werden der Erfahrungsstufe 1 zugeordnet und erhalten mindestens 2.781,18€ brutto. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen: • Grundgehalt in der Besoldungsgruppe A 7, Erfahrungsstufe 1: 2.461,81€ • Allgemeine Stellenzulage: 23,36€ • Zulage für die Tätigkeit in einer Justizvollzugsanstalt (sog. „Gitterzulage“): 146,01€ • Hauptstadtzulage: 150,00€ Zusätzlich zu dem genannten Betrag von 2.781,18 € brutto werden außerdem folgende Beträge gezahlt: • Weihnachtsgeld • Zuschläge für Sonn- und Feiertagsdienste • Zuschläge für Nachtdienste und • ggf. Familienzuschläge, deren Höhe sich nach dem Familienstand und der Zahl der kindergeldberechtigten Kinder berechnet. Der genaue Zahlbetrag hängt unter anderem von der Steuerklasse und einem möglichen Kirchensteuerabzug ab. Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung fallen nicht an, allerdings muss eine Krankenversicherung abgeschlossen werden. 3.Erfahrungsstufen: Das Grundgehalt der Besoldungsordnungen orientiert sich an den beruflichen Erfahrungszeiten. Insgesamt gibt es acht Stufen, die erreicht werden können. Der Stufenaufstieg erfolgt nach Erfahrungszeiten von anfänglich zwei, später von drei und vier Jahren in den Besoldungsordnungen A. Ich übersende Ihnen anliegend das Gesetz-und Verordnungsblatt Nr. 55, 78. Jahrgang vom 16. Dezember 2022, in dem ab Seite 697 die Besoldungstabelle für das Land Berlin, gültig ab 1. Dezember 2022 veröffentlicht ist. Die Besoldungstabelle verdeutlicht die Stufenaufstiege nach Erfahrungszeiten und die Erhöhungen der Grundgehaltssätze. 4. Beförderungsmöglichkeiten: Für den allgemeinen Justizvollzugsdienst bestehen Beförderungschancen bis zur Besoldungsgruppe A 11: • nach A 8 (Justizvollzugshauptsekretär/-in), • nach A 9 (Justizvollzugsamtsinspektor/-in) und • nach A 9 S mit Zulage (Justizvollzugsamtsinspektor/-in). Für herausgehobene Führungspositionen im allgemeinen Justizvollzugsdienst besteht nach einer berufsbegleitenden Qualifizierungsmaßnahme zudem die Möglichkeit auch die Besoldungsgruppen A 10 (Justizvollzugsoberinspektor/-in) und A 11 (Justizvollzugsamtfrau; Justizvollzugsamtmann) zu erreichen. Mit freundlichen Grüßen